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Entwurf eines Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz – BPolBeauftrG)

Hier finden Sie folgende Gesetzentwürfe: 

19. Wahlperiode

  • Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: BT Drs. 19/7928
  • Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens: BT Drs. 19/7929
  • Antrag der Fraktion Die Linke zur Einrichtung unabhängiger Polizeibeschwerdestellen auf Bundesebene: BT Drs. 19/7119
  • Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der GOBT: BT Drs. 19/7930
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat: BT Drs. 19/20136

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte am 27. Februar 2019 erneut den Entwurf zur Schaffung eines Bundespolizeibeauftragtengesetzes in den Bundestag ein. 

Flankierend brachte sie einen Antrag zur Erleichterung der Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens (BT Drs. 19/7929) auf den Weg. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) dahingehend zu ändern, dass

„1. in Fällen von polizeilichem Fehlverhalten im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BPolBeauftrG-E keine Hindernisse für eine Mitwirkung von Beschäftigten von Polizeibehörden an der Aufklärung dieser Sachverhalte bestehen;

2. in entsprechenden Fällen möglichst schnell überprüft wird, ob ein Ermittlungsverfahren, das wegen des Verdachts einer möglichen Strafvereitelung eingeleitet worden ist, und dazu führt, dass eine wichtige Zeugin oder ein wichtiger Zeuge wegen des § 55 StPO hinsichtlich der Haupttat nicht aussagt, gemäß den §§ 153 ff. StPO eingestellt werden kann;

3. Aussagen betroffener Beamtinnen und Beamten auch dann ermöglicht und gefördert wird, wenn wegen des Verdachts einer unvollendeten Strafvereitelung ermittelt wird;

4. für entsprechende Rechtssicherheit und -klarheit gesorgt wird, damit ein nicht strafbares Verhalten betroffener Beamtinnen und Beamten nicht instrumentalisiert werden kann, um Aussagen im Sinne der Nr. 1 zu verhindern.“

Am Abend des 14. März 2019 stand der Antrag der Linksfraktion (BT Drs. 19/7119) erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages und wurde im Anschluss an die Diskussion zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen. 

Am 22. März 2019 debattierte der Bundestag über den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT Drs. 19/7928) sowie über einen weiteren Antrag der Fraktion (BT Drs. 19/7929) zur Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens und einem dritten Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages (BT Drs. 19/7930). Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf und der Antrag zur Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen. Die Beratung über den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages übernimmt der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. 

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes waren sich die Abgeordneten uneinig. Die Grünen betonten, dass ein Polizeibeauftragter eine gute Möglichkeit sei, die parlamentarische Kontrolle der Polizei zu verbessern. Schließlich gebe es bei verschiedenen Länderpolizeien bereits ähnliche Ansprechpartner, ein System, das sich gut bewährt habe. Die FDP sprach sich dafür aus, dass ein Polizeibeauftragter durchaus ein „Element der Qualitätssicherung“ sei und ein Instrument, das das Vertrauen der Bürger in die Polizei stärken könne. Ein Generalverdacht gegenüber der Polizei sei aber nicht angebracht. Vielmehr sei es erforderlich, ein Instrument der Kontrolle „ohne zu Skandalisieren“ zu schaffen. Die Linksfraktion verwies auf verschiedene Beispiele von Polizeigewalt und nahm dies für ihre Forderung zum Anlass, die Diskussion um „strukturelle Fehlentwicklungen in der Polizei“ endlich zu führen. Die Zahlen aus dem Jahr 2014 zeigten, dass 98% aller Verfahren gegen Polizisten eingestellt worden seien. Es entstehe so der Eindruck, dass eine Anzeige gegen Polizisten nichts bringe und dies dürfe in einem Rechtsstaat nicht sein. Die unabhängige Beschwerdestelle könne möglicherweise Abhilfe schaffen. Die SPD verwies auf die bereits eingerichteten Stellen bei den Länderpolizeien und der Bundespolizei. Grundsätzlich sei es falsch, vereinzeltes Fehlverhalten als strukturelle Probleme oder Rassismus darzustellen. Ausdrücklich gegen einen Polizeibeauftragten sprachen sich die AfD und die Fraktion der CDU/CSU aus. Es gebe in Deutschland aktuell eher ein Problem mit Angriffen gegen Polizeibeamte als mit Fehlverhalten solcher. Es sei vielmehr nötig der Polizei personell, materiell und moralisch den Rücken zu stärken. Lars Hermenau von der AfD betitelte den Antrag als „absurd“ und als „bösartigen Angriff“ auf die Polizei. 

Am 18. Juni 2020 wurde der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt. Zustimmung fand der Entwurf nur bei der Fraktion Die Linke, die FDP enthielt sich ihrer Stimme. Der Innenausschuss hatte zuvor zu den Oppositionsvorlagen Stellung bezogen (BT Drs. 19/20136). 


18. Wahlperiode

Gesetzentwürfe:

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses: BT Drs. 18/12826
Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses: BT Drs. 18/12978

 

Gesetzesinitiativen auf Länderebene:

Baden-Württemberg:

Gesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg vom 23. Februar 2016; GBl. 2016, 151

  • Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD: LT Drs. 15/7862

Berlin:

Gesetz  über eine unabhängige Polizeibeauftragte oder  einen unabhängigen Polizeibeauftragten für das Land Berlin(Berliner Polizeibeauftragtengesetz – BlnPolB)

  • Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fraktion DIE LINKE und der Fraktion DIE PIRATEN: LT Drs. 17/2966

Hessen:

Gesetz über den hessischen Landesbeauftragten  für die Polizei (Landespolizeibeauftragtengesetz)

  • Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: LT Drs. 18/7134

Niedersachsen:

Einrichtung einer Zentralen Unabhängigen Beschwerdestelle Polizei in Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen:

Schaffung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle für Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz:

Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz ; GVBl. 1974, 187

  • Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: LT Drs. 16/2739

Schleswig-Holstein:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein

  • Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW: LT Drs. 18/3655
  • Antrag der Fraktion der CDU: LT Drs. 18/3642

weiterführende Materialien:

 

Mit dem Gesetzentwurf soll die gesetzliche Grundlage für die Etablierung eines / einer unabhängigen Bundespolizeibeauftragten als externe und unabhängige Stelle geschaffen werden. Hier soll die Möglichkeit bestehen, Fehlverhalten von Polizeibediensteten aufzuzeigen. Dies soll als demokratisches Element das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei stärken und eine bürgerorientierte Ausrichtung der Polizei demonstrieren. Nach Vorstellung der Fraktion Die Grünen soll die Stelle dabei kein Ausdruck von Misstrauen sein, sondern ein unterstützendes Element der Qualitätssicherung und Instrument moderner Mitarbeiterführung darstellen. Der oder die Polizeibeauftragte soll im Interesse der Beamtinnen und Beamten dazu beitragen, typische Konfliktsituationen zu lösen.

Derzeit kann ein Fehlverhalten von Polizeibediensteten lediglich im Rahmen einer Fach- bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde oder einer Strafanzeige geltend gemacht werden. Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerden dienen aber lediglich der Selbstkontrolle der Verwaltung. Einige Bundesländer haben bereits besondere Stellen eingerichtet, an die sich Opfer oder Zeugen von Fehlverhalten wenden können. Auf Bundesebene besteht bislang eine solche Möglichkeit nicht.
 
Am 29. Mai 2017 fand im Innenausschuss eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf statt. Eine Liste der Sachverständigen und deren Stellungnahmen finden Sie hier. In der Anhörung erntete die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erheblichen Widerspruch durch die Betroffenen. Die Polizeigewerkschaften sprachen von einem „Generalverdacht“ und von einer „politischen Paralleljustiz“. In der Bevölkerung genieße die deutsche Polizei ein hohes Ansehen. Jörg Radek (Vizevorsitzender der Gewerkschaft der Polizei): „Wir haben in Deutschland eine andere Polizeikultur, die von Transparenz und gegenseitiger Achtung ausgeht. Deshalb brauchen wir in Deutschland keinen Bundespolizeibeauftragten.“
Zwei der Sachverständigen äußerten sich positiv zu dem Gesetzentwurf. Sie wiesen darauf hin, dass es in einigen Ländern bereits nationale Beauftrage zur Beobachtung polizeilichen Verhaltens gebe. Auch der EGMR habe schon in mehreren Verfahren eine unabhängig ermittelnde Instanz positiv hervorgehoben. Auf den Vorwurf, dass vermutlich bei der Aufklärung von Beschwerden gegen polizeiliche Übergriffe Ermittler und Beschuldigte der selben Weisungskette unterlägen, erklärte Bundespolizeipräsident Dr. Dieter Romann, dass es bei der Bundespolizei bereits seit Mai 2015 eine Vertrauensstelle gebe, die auch anonyme Hinweise auf Verfehlungen oder Missstände entgegennehme. Jeder Verdachtsfall werde an die zuständige Landespolizei und Landesstaatsanwaltschaft abgegeben. In strafrechtlichen Belangen würden keine internen Ermittlung gegen sich selbst geführt.
 
Am 29. Juni 2017 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT Drs. 18/7616) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt und folgte damit der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Ebenfalls erfolglos blieben zwei weitere Anträge der Grünen. Mit dem ersten Antrag sollte die Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens erleichtert werden (BT Drs. 18/7617), mit dem zweiten Antrag setzten sich die Grünen für eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages ein (BT Drs. 18/7618). Hier sollten Regelungen zur Wahl und Tätigkeit des Polizeibeauftragten aufgenommen werden.
 
 

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