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Antrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung in Deutschland

Gesetzentwürfe: 

 

Die Fraktion Die Linke brachte am 11. Juni 2018 einen Antrag zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorfinanzierung in Deutschland in den Bundestag ein (BT Drs. 19/2592).

Seit der Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie komme es zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen durch die FIU (Financial Intelligence Unit). Nach Angaben des BMF waren am 30. November 2017 bereits 83 % der neu eingegangenen Meldungen unbearbeitet. Im Fachgespräch des Finanzausschusses des Bundestages vom 21. März 2018 wurde dies u.a. auf den derzeitigen Personalmangel bei BKA, LKA und dem Zoll zurückgeführt. Hinzu komme die steigende Anzahl an Verdachtsmeldungen und die bei Start der FIU vorliegenden Problem der IT-Infrastruktur. 

Eine effektive Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorfinanzierung im Einklang mit den Anforderungen der OECD, dem EU-Recht und der nationalen Gesetzgebung sei derzeit so nicht gewährleistet. Deutschland sei damit nicht nur dem Risiko eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens ausgesetzt, sondern setze sich auch erheblichen Sicherheitsrisiken aus. 

Die Fraktion fordert daher die Bundesregierung auf:

„1.  Sofortmaßnahmen zu ergreifen um sicherzustellen, dass ein reibungsloser Ablauf der Bearbeitung und Weiterleitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen gewährleistet ist und Geldwäscheverdachtsmeldungen mithilfe einer frühzeitigen Einbeziehung der Landeskriminalämter unter Berücksichtigung aller relevanten polizeilichen, kriminalistischen und weiteren Erkenntnisse innerhalb der vorgesehenen Fristen sach- und fachgerecht geprüft bzw. erstbewertet und erforderlichenfalls an zuständige Ermittlungsstellen weitergeleitet werden;

b) der derzeitige Rückstau bei der Bearbeitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen unter Einhaltung erforderlicher Analysestandards unverzüglich abgebaut wird;

c) ausreichendes und für die Geldwäschebekämpfung qualifiziertes Personal eingesetzt wird und für dessen Rekrutierung einschließlich der hierfür notwendigen höheren Besoldung und Einstufung die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden;

2. den Finanzausschuss sowie den Innenausschuss des Bundestags laufend über den Fortschritt der getroffenen Maßnahmen zu unterrichten;

3. zeitnah eine Reform des Rechtsrahmens der Geldwäschebekämpfung einzuleiten, um sicherzustellen, dass Deutschland seinen unionsrechtlichen Verpflichtungen aus der Vierten Anti-Geldwäsche-Richtlinie vollumfänglich nachkommt und eine effektive Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland gesichert ist.“

 

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