Gesetzentwürfe:
- Regierungsentwurf: BT Drs. 19/4728
- Beschluss des Bundesrates: BR Drs. 588/18(B)
Am 21. September 2016 hat das BVerfG § 10 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 des Rindfleischetikettierungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt, in dem die Strafbarkeit von Verstößen gegen die Etikettierungsvorschriften geregelt waren. Somit entfiel auch die dort in Abs. 1 verankerte Rechtsgrundlage für die Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung.
Künftig sollen Verstöße gegen die Etikettierungsvorschriften nicht mehr mit Strafnormen geahndet werden. Statt dessen sollen die Straftatbestände zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft werden. In der Vergangenheit seien Geld- oder Freiheitsstrafen praktisch fast nie verhängt worden.
Hierzu soll der bisherige Bußgeldrahmen angehoben und die Regelungen in das Rindfleischetikettierungsgesetz aufgenommen werden, soweit sie nicht ohnehin durch die Verordnung (EU) Nr. 653/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 obsolet geworden sind.
Am 8. November 2018 hat der Bundestag das Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 14. Dezember beschlossen, dem verabschiedeten Gesetz zuzustimmen.