Das Gesetz zur Durchführung der Eurojust-Verordnung vom 9. Dezember 2019: BGBl I 2019, S. 2010 ff.
Gesetzentwürfe:
- Regierungsentwurf: BT Drs. 19/13451
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz: BT Drs. 19/14106
- Gesetzesbeschluss des Bundestages: BR Drs. 560/19
Der Gesetzentwurf setzt die Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 138 – Eurojust-Verordnung) um. Darauf aufbauend sind ebenso Änderungen im Eurojust-Gesetz (EJG) notwendig.
Am 24. Oktober 2019 hat der Bundestag aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (BT Drs. 19/14106) den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf unverändert angenommen.
Das Gesetz zur Durchführung der Eurojust-Verordnung (BGBl I 2019, S. 2010 ff.) wurde am 11. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 12. Dezember 2019 in Kraft. Gleichzeitig traten die Verordnung über die Rechtspersönlichkeit von Eurojust, sowie die Vorrechte und Immunitäten der Bediensteten vom 7. Juli 2003 und das Eurojust-Gesetz vom 12. Mai 2004, das zuletzt am 20. November 2019 geändert worden ist, außer Kraft.