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Vorschlag der EU-Kommission zur Ausweitung der EU-Straftatbestände auf Hetze und Hasskriminalität

Gesetzentwürfe: 

 

Die EU-Kommission hat am 9. Dezember 2021 eine Initiative (COM(2021) 777 final) vorgelegt, Hetze und Hasskriminalität in die EU-Straftatbestände aufzunehmen. Hierzu muss der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erweitert werden, denn derzeit gibt es dafür keine Rechtsgrundlage. 

Als Gründe für die Initiative nannte die EU-Kommission: 

    • „Grenzüberschreitende Dimension von Hetze und Hasskriminalität: Hetze im Internet verbreitet sich schnell und ist für alle überall zugänglich. Die Ideologien hinter Hetze und Hasskriminalität können international entwickelt und rasch online verbreitet werden. Hasskriminalität kann von Netzwerken mit Mitgliedern aus mehreren Ländern begangen werden.
    • Hetze und Hasskriminalität als Kriminalitätsbereich: Die Kommission ist der Auffassung, dass Hetze und Hasskriminalität ein Kriminalitätsbereich sind, da ihnen ein wesentliches Merkmal gemein ist, und zwar ,Hass‘ gegen Personen oder Gruppen von Personen, die ein geschütztes Merkmal teilen (oder als dieses teilend wahrgenommen werden).
    • Hetze und Hasskriminalität als ein Bereich besonders schwerer Kriminalität: Hetze und Hasskriminalität sind besonders schwere Straftatbestände, da sie die gemeinsamen Werte und Grundrechte der EU untergraben, wie sie in den Artikeln 2 und 6 des Vertrags über die Europäische Union sowie in der Charta verankert sind. Sie haben schädliche Auswirkungen auf Einzelne, ihre Gemeinschaften und die Gesellschaft insgesamt.
    • Entwicklungen im Bereich der Kriminalität: Aufgrund verschiedener wirtschaftlicher, sozialer und technologischer Veränderungen und Entwicklungen ist eine stetige Zunahme dieser beiden Phänomene zu beobachten. Die COVID-19-Pandemie war einer der Faktoren, die zu dieser Zunahme beigetragen haben.
    • Keine Alternativen zur Erweiterung der Liste der EU-Straftatbestände: Hetze und Hasskriminalität werden in den EU-Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Maße unter Strafe gestellt. Nur indem Hetze und Hasskriminalität in die Liste der EU-Straftatbestände aufgenommen werden, kann ein wirksamer und umfassender strafrechtlicher Ansatz auf EU-Ebene sowie ein kohärenter Schutz der Opfer solcher Handlungen ermöglicht werden.“

Damit die Kommission in einem nächsten Schritt einen Legislativvorschlag vorlegen kann, müssen zunächst die Mitgliedstaaten die Initiative billigen. Sie ist Teil des EU-Maßnahmenpakets zum Vorgehen gegen illegale Hetze, gewalttätige extremistische Ideologien und Terrorismus im Internet. 

 

 

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