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Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinie 2008/99/EG COM(2021) 851 final

Richtlinienvorschläge:

 

Am 8. April 2022 beschäftigte sich der Bundesrat mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinie 2008/99/EG COM(2021) 851 final. Mit der Richtlinie soll die Ermittlung und Strafverfolgung im Bereich der Umweltkriminalität verbessert und hierdurch der Schutz der Umwelt verstärkt werden. Umweltkriminalität birgt häufig das Problem grenzüberschreitender Sachverhalte. Daher sollen die umweltstrafrechtlichen Regelungen der Mitgliedsstaaten angeglichen werden. Im Vergleich zur vorherigen Richtlinie (2008/99/EG) sieht der Vorschlag daher neue Straftatbestände vor und erweitert d Saktionsvorgaben für natürliche und juristische Personen. 

Folgende Maßnahmen sind im Einzelnen vorgesehen:

  • Einsatzhindernisse von Polizeibeamten*innen durch unterschiedliche Regelungen auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates sollen durch die Festlegung gemeinsamer Standards beseitigt werden.
  • Sicherstellung des Fernzugriffs für Polizeibeamte*innen auf eigene Datenbanken, wenn sie in anderen Mitgliedsstaaten tätig werden. Darüber hinaus Bereitstellung von sicheren Kommunikationsmitteln, die grenzüberschreitend funktionieren.
  • Ausbau der gemeinsamen Zentren von Polizei und Zoll zu gemeinsamen Dienststellen mit gemeinsamen Einsatzformen im Grenzgebiet.
  • Gemeinsame Einätze zur Bekämpfung von Schleusungskriminalität und Menschenhandel.
  • Einrichtung einer Koordinierungsplattform für die Mitgliedsstaaten. 
  • Einrichtung von Austausch-, Aus- und Fortbildungsprogrammen zur Förderung einer gemeinsamen EU-Polizeikultur.

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfahlen dem Bundesrat zu dem Richtlinienvorschlag Stellung zu nehmen (BR Drs. 27/1/22). Diese wird direkt an die Kommission übermittelt. 

 

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