Zu den Kommentaren springen

Einführung einer Beweislastumkehr bei der selbständigen erweiterten Einziehung nach § 76a Abs. 4 StGB

Gesetzentwürfe: 

 

Das Land Berlin hat am 4. März 2026 eine Länderinitiative zur Einführung einer Beweislastumkehr bei der selbständigen erweiterten Einziehung nach § 76a Abs. 4 StGB in den Bundesrat eingebracht. Der Gesetzesantrag zeichnet das Bild einer Organisierten Kriminalität, die ihre Gewinne immer professioneller verschleiert – mit Luxusimmobilien, teuren Autos, Bargeld und Kryptowährungen, die mit legalen Einkünften offenkundig nicht zusammenpassen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass ähnliche Konstellationen auch bei Wirtschafts‑, Steuer‑ und Umweltkriminalität aufträten und dass es das Vertrauen in den Rechtsstaat untergrabe, wenn der Staat diese Vermögenslagen faktisch hinnehmen müsse. Zwar wurde 2017 das Recht der Vermögensabschöpfung reformiert, doch in der Praxis scheitere die Einziehung von Vermögen „unklarer Herkunft“ häufig daran, dass die Ermittlungsbehörden nicht nachweisen könnten, aus welcher konkreten Straftat der jeweilige Gegenstand stamme – der Staat stecke in einer strukturellen Beweisnot. International werde schon länger gefordert, genau dort anzusetzen.
In Deutschland haben Bundesrat, Innenministerkonferenz und die Regierungskoalition angekündigt, eine solche Beweislastumkehr für Vermögen unklarer Herkunft – vor allem im Bereich Organisierte Kriminalität und Terrorismus – zu prüfen und umzusetzen. Die nun vorgelegte Gesetzesinitiative will dafür ein zentrales Instrument schaffen: Bei der selbständigen erweiterten Einziehung nach § 76a Absatz 4 StGB soll eine gesetzliche Vermutung eingeführt werden, dass bestimmte Vermögensgegenstände aus rechtswidrigen Taten stammen, wenn etwa ein grobes Missverhältnis zu den legalen Einkünften bestehe; dann müsste der Betroffene die legale Herkunft plausibel machen. Am 27. März 2026 entschied der Bundesrat, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. 

 

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Durch Abschicken des Formulares wird dein Name, E-Mail-Adresse und eingegebene Text in der Datenbank gespeichert. Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.

Unsere Webseite verwendet sog. Cookies. Durch die weitere Verwendung stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Informationen zum Datenschutz

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen.
Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Hier können Sie der Verwendung von Cookies auch widersprechen.

Schließen