Änderungshistorie der Rechtsakte:
- Verordnung zur Ausdehnung der Meldepflicht gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sowie § 7 Abs. 1 Satz 1 IfSG
- Erstes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27.03.2020
- Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 19.05.2020
- Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020
- Am 13.04.2021 entschied sich das Bundeskabinett für eine einheitliche Notbremse ab einem Inzidenzwert von über 100 für drei Tage. Die vorläufige Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes finden Sie hier. Aus der Formulierungshilfe ist dieser Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen hervorgegangen. Am 21. April 2021 wurde der Gesetzentwurf in der geänderten Fassung des Gesundheitsausschusses (BT-Drs. 19/28692) angenommen. Demnach gelten die Ausgangssperren nicht für allein ausgeübte Sporttätigkeiten bis 24 Uhr, das Terminshopping kann bis zu einer Inzidenz von 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner erlaubt werden und die Schulen müssen zwingend erst ab einer Inzident von 165 Neuinfektionen geschlossen werden.
- Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.04.2021
- Die Regierungsfraktionen haben am 4.5.2021 einen Gesetzentwurf zur zweiten Änderung des Infektionsschutzgesetzes eingebracht, durch den insbesondere die Pflicht zum Wechselmodell an Universitäten aufgehoben werden soll.
- Bundestag und Bundesrat haben am 7.5.2021 per Verordnung Lockerungen der Maßnahmen für vollständig Geimpfte beschlossen. Demnach sollen sie bei der Kontaktbeschränkung nicht mehr mitzuzählen sein und auch ohne negativen Corona-Schnelltest von Öffnungen im Einzelhandel profitieren. Die Verordnung soll baldigst in Kraft treten.
- Nach einer Empfehlung es Gesundheitsausschusses sollen Impfnachweisfälschungen explizit strafbar werden. Dazu gab der Ausschuss eine Empfehlung zum Gesetzentwurf zur zweiten Änderung des IfSG ab.
- Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.11.2021
- Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10.12.2021
- Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung vom 16.12.2021
- Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung vom 07.01.2022
- Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14.01.2022
- Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 21.12.2021: Ab dem 01.02.2022 gelten in den EU-Mitgliedsstaaten neue Regeln für die Akzeptanzfrist des digitalen COVID-Zertifikats. Die bisherige 12-monatige Grundimmunisierung ist auf 9 Monate verkürzt worden. Für die Booster-Impfung gilt der Nachweis hingegen zeitlich unbegrenzt.
- Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 18.03.2022: Das zum 20. März 2022 in Kraft tretende geänderte IfSG ermöglicht es Bund und Ländern auch über den 19. März 2022 hinaus Basis-Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Änderungshistorie der CoronaEinreiseVO:
- Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SAR-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag (Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV) vom 13.01.2021
- Verordnung der Bundesregierung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag vom 12.05.2021
- Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV) vom 30.07.2021
- Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV) vom 28.09.2021
- Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 08.11.2021
- Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 22.12.2021
- Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14.01.2022
- Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 01.03.2022