Nico Herold: Whistleblower – Entscheidungsfindung, Meldeverhalten und kriminologische Bewertung

von Rechtsanwalt Christian Heuking

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2016, Nomos Verlag, Baden-Baden, ISBN: 978-3-8487-2691-2, S. 396, Euro 98,00.

Das Begriffspaar Whistleblowing/Whitsleblower hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch und in der deutschen Rechtswissenschaft etabliert. Die fremdsprachigen Standardbegriffe haben, wie Herold zutreffend feststellt, den Vorteil einer gewissen Abstraktheit im Sinne eines neutralen Terminus technicus. Dafür einen deutschen Standardbegriff zu suchen, ist auch im wissenschaftlichen Kontext nicht lohnenswert. Gerade aber weil solche Begriffe das Potential haben, sprachlich leicht die Komplexität der durch sie beschriebenen Realität zu verschleiern und die Probleme zu verbergen, die bei einer Übertragung des Instruments von einem in den anderen Rechtskreis auftreten, ist es wichtig, das so griffig bezeichnete Phänomen zu hinterfragen und wissenschaftlich zu behandeln. Diese(r) Aufgabe hat sich Nico Herold gestellt. Und, um es vorweg zu nehmen, er hat diese Aufgabe in jeder Hinsicht überzeugend und mit hohem Erkenntnisgewinn gelöst.

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Yvonne Conzelmann: Zur Notwendigkeit einer Reform des § 238 StGB. Eine kritische Würdigung des Straftatbestandes vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung

von Prof. Dr. Anja Schiemann

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2016, Peter Lang GmbH, Frankfurt a. M., ISBN: 978-3-631-67853-4, S. 266, Euro 66,95.

Erst 2007 ist der Straftatbestand der Nachstellung in das Strafgesetzbuch eingefügt worden, um das Phänomen des Stalkings wirksam bekämpfen zu können. Doch schon kurz nach der Einführung wurde Kritik an eben dieser Wirksamkeit der Vorschrift des § 238 StGB laut. Mittlerweile hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Paragrafen in den Bundestag eingebracht. Dieser wurde am 15.12.2016 durch den Bundestag gegen das Votum der Opposition in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 18/10654) angenommen. Am 10.2.2017 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf schließlich gebilligt. Das Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.

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„Hass trifft Helfer“ Bericht über das 19. Kriminologische Forum in Mainz

von Tamara Großmann, M.A., Prof. Dr. Dr. Hauke Brettel und Dr. phil. Matthias Rau

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Am 9. Februar 2017 fand in Mainz zum 19. Mal das „Kriminologische Forum“ statt, für das einmal im Jahr Beschäftigte aus den Bereichen Justiz, Sozialarbeit, Polizei, Ärzteschaft, Psychologie, Kriminologie, Universität u. a. zusammenkommen, um in einem Wissenschafts-Praxis-Austausch kriminologische Themen zu diskutieren. Den Auftakt machen dabei jeweils Impulsreferate, die sich diesmal unter dem Titel „Hass trifft Helfer“ der Gewalt gegen Funktionsträger des Gemeinwesens widmeten. Gehalten wurden sie von der Kriminologin Dr. Janina Lara Dressler, dem Rettungsdienstmitarbeiter Christoph Kröhl, dem Polizeibeamten Markus Moog sowie dem Rechtsanwalt Dr. Christoph Schallert.

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