Hausdurchsuchungen bei Ehrverletzungsdelikten

Gesetzentwürfe: 

 

Am 8. Oktober hat die Fraktion der AfD einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Meinungsfreiheit und zur Änderung des Strafprozessordnung – Einschränkung der Zulässigkeit der Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten in den Bundestag eingebracht. In den vergangenen Jahren sei in Deutschland ein erheblicher Anstieg von Strafanzeigen und Zivilverfahren wegen mutmaßlicher Beleidigungen von Politikern in sozialen Medien zu verzeichnen gewesen. Dabei seien zunehmend automatisierte Verfahren und KI-gestützte Methoden zur Anwendung gekommen, durch die insbesondere die Meinungsfreiheit der sich äußernden Personen tangiert werde. Mit § 188 StGB sei 2021 ein besonderer Schutz für Personen des politischen Lebens eingeführt worden, der gegenüber dem allgemeinen Beleidigungstatbestand (§ 185 StGB) einen erhöhten Strafrahmen vorsieht. Dies sei eine faktische Privilegierung von Politikern, die in der Praxis zu einer Ungleichbehandlung gegenüber Privatpersonen führe. Während Verfahren wegen Ehrverletzungen unter Privatpersonen häufig eingestellt würden, komme es bei Äußerungen über Politiker regelmäßig zu Strafbefehlen und zivilrechtlichen Sanktionen – auch bei geringfügigen oder satirisch zugespitzten Formulierungen. Zudem weist die Fraktion auf eine erhebliche Zunahme von Ermittlungsmaßnahmen hin, darunter Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit sogenannten Hassdelikten. Solche Maßnahmen würden teilweise öffentlichkeitswirksam durchgeführt und könnten eine abschreckende Wirkung auf die freie Meinungsäußerung entfalten. Angesichts der geringen Schwere vieler der zugrunde liegenden Delikte erscheine der Eingriff in Grundrechte wie die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Meinungsfreiheit unverhältnismäßig. Ziel der vorgeschlagenen Gesetzesänderung ist es daher, Hausdurchsuchungen bei Ehrverletzungsdelikten künftig auszuschließen, um einen ausgewogeneren Schutz zwischen der Strafverfolgung und den Grundrechten der Bürger zu gewährleisten. Am 10. Oktober 2025 wurde der Gesetzentwurf bereits in erster Lesung beraten und im Anschluss an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. In der Debatte wiesen die übrigen Fraktionen den Vorstoß der AfD zurück. 

 

 

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