Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

Beschluss der Bundesregierung vom 30. Oktober 2019: 

 

Am 30. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen. 

Dazu Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: „Wozu die Enthemmung und Entfesselung des Hasses im Netz führen kann, hat das schreckliche Attentat auf die jüdische Gemeinde in Halle erneut gezeigt. Rechtsextremismus und Antisemitismus treten wir mit allen Mitteln des Rechtsstaats entgegen. Wir erhöhen den Verfolgungsdruck weiter: Wer im Netz hetzt und droht, wird künftig härter und effektiver verfolgt. Die Meldepflicht der Plattformen, die wir im Netzwerkdurchsetzungsgesetz schaffen, leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag. Von Hass und Drohungen Betroffene werden künftig besser geschützt, auch durch Änderungen im Melderecht. Wir müssen zudem unter allen Umständen verhindern, dass Waffen legal in die Hände von Extremisten gelangen. Deshalb führen wir im Waffenrecht die Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden ein. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, für den ich mich schon lange eingesetzt habe.“

Das geschnürte Maßnahmenpaket soll

  • die Identifizierung bei Hasskriminalität im Netz verbessern,
  • die Strafbarkeit von Cyber-Stalking, Hetze und aggressiver Beleidigung anpassen,
  • den Schutz von Kommunalpolitikerinnen und -politikern verbessern (so auch schon der Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz: BR Drs. 418/19), 
  • die Bearbeitung des Rechtsextremismus im Verfassungsschutzverbund intensivieren und den Austausch mit der Polizei verstärken,
  • das Waffen- und Sprengstoffrecht schärfen,
  • den Schutz des medizinischen Personals verbessern,
  • das Recht der Melderegister anpassen, 
  • die Präventionsarbeit ausweiten und verstetigen und
  • Ressourcen stärken. 

 

 

 

 

 

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