Gesetzentwürfe:
- Gesetzentwurf der AfD: BT-Drs. 21/333
Die AfD hat am 3. Juni 2025 einen Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 21/333). Die Zahl der tatverdächtigen Gewalttäter im Kindesalter sei im Vergleich zu 2016 im Jahr 2024 um das Doppelte angestiegen. Ebenso sei die Zahl der Kinder unter 14 Jahren, die wegen eines Rohheitsdelikts bzw. einer Straftat gegen die persönliche Freiheit tatverdächtig waren, besorgniserregend. In Deutschland sind Kinder bis zu einem Lebensalter von 14 Jahren nicht strafmündig. Dies möchte die AfD mit ihrem Gesetzentwurf ändern und orientiert sich dabei an der rechtlichen Lage im Ausland. „In der Schweiz (Art. 3 JStG), in England, Wales und Nordirland sind Kinder ab dem zehnten Lebensjahr strafmündig. In Schottland, Ungarn, Kanada und den Niederlanden beginnt die Strafmündigkeit mit vollendetem zwölftem Lebensjahr.“ Daher sieht der Entwurf vor, das Erwachsenenstrafrecht ab einem Alter von 18 Jahren anzuwenden und die Altersgrenze der Strafmündigkeit auf 12 Jahre herabzusetzen. Flankierend soll für die Staatsanwaltschaften die Möglichkeit geschaffen werden, beim zuständigen Familiengericht die Unterbringung eines Kindes zu beantragen. Eine vorläufige Festnahme durch die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes zu diesem Zweck soll ebenfalls ermöglicht werden.