von Prof. Dr. Carsten Momsen und Philipp Bruckmann, B.A.
Abstract
Mit dem Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens wurde das in der Strafprozessordnung normierte repressive Arsenal der Ermittlungsbehörden um Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ erweitert. Damit soll u.a. der weithin gängigen Verschlüsselungspraxis begegnet werden, an der die Überwachung von Online-Kommunikation auf Basis bisheriger Befugnisse vielfach scheitert. Diese Form der „digitalen“ Strafverfolgung erfasst auch und gerade die Kommunikation mittels „Social Media“.