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Entwurf eines Gesetzes zur fortlaufenden Untersuchung der Kriminalitätslage und ergänzenden Auswertung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik (Kriminalstatistikgesetz – KStatG)

Gesetzentwürfe:

  • Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BT Drs. 19/2000
  • Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BT Drs. 19/15259
  • Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Dunkelfeld Opferbefragungen: BT Drs. 19/5894

 

Am 15. Mai 2018 brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf zur fortlaufenden Untersuchung der Kriminalitätslage in den Bundestag ein (BT Drs. 19/2000). Um ein sinnvolles Konzept zur Kriminalitätsbekämpfung entwickeln zu können, brauche die Politik eine regelmäßig aktualisierte Bestandsaufnahme. Diese soll über die bloße Kriminal- und Strafverfolgungsstatistik hinausgehen, so wie es bereits im Zweiten Periodischen Sicherheitsbericht (2006) gefordert, bislang aber noch nicht umgesetzt wurde. Da der Sicherheitsbericht seit 2006 auch nicht fortgesetzt wurde, ist bereits eine Lücke von mehr als 10 Jahren in der Berichtslegung entstanden.

Der Gesetzentwurf sieht einen umfassenden Sicherheitsbericht im Zweijahresrhythmus vor, der die Feststellungen der PKS und der Strafverfolgungsstatistiken ergänzt und einordnet. Dazu sollen auch repräsentative Befragungen der Bevölkerung zur Aufklärung des Dunkelfeldes vorgenommen werden. In einem weiteren Schritt sei dann noch die Aussagekraft der Strafrechtspflegestatistiken durch eine weitere bundesgesetzliche Grundlage zu verbessern.

Am 28. September 2018 beriet der Bundestag in erster Lesung über den Fraktionsentwurf und überwies ihn im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat. Dort fand am 18. Februar 2019 eine öffentliche Anhörung statt. Gleichzeitig stand im Mittelpunkt der Anhörung ein Antrag der Fraktion zu aussagekräftigen Opfer-Dunkelfeldbefragungen (BT Drs. 19/5894). Eine Liste der Sachverständigen und deren Stellungnahmen finden Sie hier

Die Experten waren sich insoweit einig, dass eine regelmäßige und fortlaufende Berichterstattung über die Kriminalitätslage nötig sei. Otto Dreksler, Leitender Polizeidirektor a.D. betonte, dass jeder wisse, dass es in der PKS von Bund und Ländern „Lücken“ gebe und in der Bevölkerung der Eindruck bestehe, dass bestimmte Zuschreibungen, wie bspw. der Bereich der „arabisch gesinnten Migranten“ nicht korrekt durchgeführt werde. Es sei daher „ausdrücklich zu begrüßen“, dass sich die Bundesregierung mit dem Thema „periodischer Sicherheitsbericht“ beschäftige, meinte Sebastian Fiedler vom BDK. Insbesondere sei es sinnvoll Daten aus weiteren Untersuchungen miteinzubeziehen. Bspw. aus Abwasseruntersuchungen im Hinblick auf den Konsum von Betäubungsmitteln. Neben weiteren Vorschlägen zur Durchführung und Einbeziehung zusätzlicher Daten und Berichten über vergangene Sicherheitsberichte in anderen Bundesländern, ging es um die Dunkelfeld-Opferbefragung. Dr. Johannes Dieckmann vom Brandenburgischen Institut für Gesellschaft begrüßte eine jährliche Dunkelfelderhebung und schätzte die Kosten für die derzeit avisierte Stichprobengröße von 100.000 auf 1,2 Mio. Euro. Stephanie Schmidt von der Universität Jena sprach sich für eine „Perspektivenerweiterung“ aus. In den Bericht sollten neben racial und social profiling auch Körperverletzungen im Amt Eingang finden, da einige Personengruppen großes Misstrauen gegenüber staatlichen Handelns hegten. 

Am 30. Oktober 2020 sollte der Bundestag abschließend über den Entwurf der Grünen entscheiden. Der Ausschuss für Inneres und Heimat hatte bislang in seiner Beschlussvorlage die Ablehnung des Entwurfs empfohlen (BT Drs. 19/15259). Die Entscheidung wurde jedoch kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Schließlich kam es am 5. November 2020 zur abschließenden Entscheidung, in der der Entwurf mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD unter Enthaltung der Stimmen der FDP und der Linksfraktion abgelehnt wurde. 

 

 

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