Die öffentliche Wahrnehmung von Strafzumessungsentscheidungen – Anlass für Reformen?

von Prof. Dr. Elisa Hoven 

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Abstract
Deutschen Strafgerichten wird immer wieder der Vorwurf gemacht, zu milde und zu „täterfreundlich“ zu urteilen. Der vorliegende Beitrag nimmt Form, Inhalt und Folgen der öffentlichen Kritik an gerichtlichen Strafzumessungsentscheidungen näher in den Blick. Grundlage der Betrachtungen ist eine Inhaltsanalyse von fast 2000 Nutzerkommentaren zu Medienberichten über Sexual-, Wirtschafts- und Gewaltdelikte. Die Untersuchung gibt Aufschluss darüber, welche Aspekte der Strafzumessung auf Unverständnis in der Bevölkerung stoßen: Gegenstand der Kritik sind etwa die vermeintlich fehlende Berücksichtigung von Opferinteressen, der Verzicht auf die Ausschöpfung von Strafrahmen sowie die Aussetzung von Strafen zur Bewährung. Die Analyse zeigt ferner, dass Kriminalität und Strafurteile zu einem Politikum geworden sind: Die Empörung über ein als gering empfundenes Strafmaß ist regelmäßig Anlass für eine generelle Ablehnung des deutschen Justizsystems sowie der „Flüchtlingspolitik“ der Bundesregierung. Der Beitrag erörtert mögliche Gründe für die kritische Wahrnehmung der Strafzumessungsentscheidungen und thematisiert anschließend Wege, um Diskrepanzen zwischen den Strafentscheidungen von Richtern und den Straferwartungen von Teilen der Bevölkerung zu überwinden. Eine wichtige Rolle können dabei „Sentencing Guidelines“ spielen, die eine einheitliche und für die Öffentlichkeit transparentere Strafzumessung ermöglichen.

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The Rights of the Children in Turkish Criminal Justice System

von Prof. Dr. Dr. h.c. Hakan Hakeri

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Abstract
The Turkish legal system follows the civil law tradition of the continental Europe, which has its origin in the Roman Law. Turkey has made last 15 years major legal reforms. After new penal code and criminal procedure code the juvenile courts Law has been replaced by the child protection Law which entered into force on 3.7.2005. Protection of the rights of children in criminal justice system, the main elements of new turkish children criminal law and problems in praxis have been discussed in the article. 

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Juliane Klug: Der Gewaltschutzdiskurs und Stalking im Spannungsfeld von Kernstrafrecht und Kriminalprävention. Entwicklungslinien opferorientierter Kriminalpolitik

von Prof. Dr. Anja Schiemann 

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2017, Verlag Kovač, Hamburg, ISBN: 978-3-8300-9412-8, S. 485, Euro 129,80.

Die Arbeit von Klug wurde 2016 an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld als Dissertation angenommen. Dies macht deutlich, dass die bereits in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen des Straftatbestands der Nachstellung gem. § 238 StGB keine Berücksichtigung finden konnten. Wer der Meinung ist, dadurch habe sich die Dissertation von Klug quasi überholt, liegt allerdings falsch. Etwas unverständlich ist jedoch der Hinweis im Vorwort, dass bei der Bearbeitung Gesetzesänderungen, laufende Gesetzgebungsverfahren, geplante Reformvorhaben sowie Rechtsprechung und statistische Erhebungen bis Dezember 2014 berücksichtigt wurden. Warum trotz Einreichung der Dissertation im Jahr 2016 ein ganzes Jahr ausgespart wurde und in der Literaturverarbeitung keine Berücksichtigung fand, erschließt sich nicht.

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Volker Bützler: Staatsschutz mittels Vorfeldkriminalisierung. Eine Studie zum Hochverrat, Terrorismus und den schweren staatsgefährdenden Gewalttaten

von Prof. Dr. Anja Schiemann

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2017, Nomos, Baden-Baden, ISBN: 978-3-8487-4086-4, S. 294, Euro 79,00.

Die zunehmende Vorfeldkriminalisierung durch den deutschen Gesetzgeber, die Entwicklung von einem Schuldstrafrecht hin zu einem Sicherheitsrecht und Gefährdungsstrafrecht ist mittlerweile in zahlreichen Dissertationen und Habilitationen beschrieben worden. Insoweit muss sich eingangs die kritische Frage gestellt werden, ob es einer weiteren Dissertation bedarf. Gerade zum Bereich Vorfeldkriminalisierung und Terrorismusstrafrecht gibt es bereits so zahlreiche Monografien, das sie nicht alle in der vorliegenden Dissertation zitiert wurden. Zudem ist die Dissertation im Wintersemester 2016/2017 angenommen worden, so dass sich zumindest die Ausführungen zum Vereinigungsbegriff durch die im Juli 2017 in Kraft getretene Legaldefinition in § 129 Abs. 2 StGB überholt haben (BGBl I 2017, 2440).

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