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Besserer Schutz von Kindern und schutz- oder wehrlosen Personen im Sexualstrafrecht

Gesetzentwürfe:

 

Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, durch den die angedrohten Strafen bei sexuellem Missbrauch von Kindern deutlich erhöht werden sollen.

Die Mindeststrafe des § 176 Abs. 1, 4 und 5 StGB soll auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben und Kindesmissbrauch damit zu einem Verbrechen werden. Eine Privilegierung für minder schwere Fälle soll in Abs. 3 beibehalten werden.

Zudem ist vorgesehen, den § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie) umzubenennen in „Verbreitung, Erwerb und Besitz von Darstellungen des Missbrauchs von Kindern“, was dem Unrechtsgehalt der Tat auch sprachlich besser Rechnung tragen soll.

Auch bei § 184b Abs. 1 StGB soll die Mindeststrafe auf ein Jahr erhöht werden. Explizit mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe sollen nach § 184b Abs. 3 S. 2 StGB Täter bestraft werden, die sich willentlich einer Gruppe in einem sozialen Netzwerk anschließen, um Darstellungen des Missbrauchs von Kindern zu erhalten.

Des Weiteren ist die Anhebung der Mindeststrafdrohung in § 176a Absatz 2 und 3 StGB auf drei Jahre vorgesehen.

Damit reagiert das Land NRW auf die in der Vergangenheit gehäuft aufgetretenen schweren Fälle von Kindesmissbrauch und erhofft sich eine abschreckende Wirkung auf zukünftige Täter. Außerdem soll eine Änderung des § 56 Abs. 3 StGB erfolgen. Generalpräventiv ermöglicht es § 56 Absatz 3 StGB derzeit, an sich bewährungsfähige Freiheitsstrafen aus Gründen der Verteidigung der Rechtsordnung zu vollstrecken. Die Regelung soll dahingehend modifiziert werden, dass bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr die Verteidigung der Rechtsordnung bei Bestehen eines außerordentlichen Machtgefälles im Verhältnis des Verurteilten zum Opfer in der Regel eine Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe gebietet.

Der Antrag wurde erstmals am 3. Juli 2020 im Plenum vorgestellt und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.

 

 

 

 

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