Gesetzentwürfe:
- Regierungsentwurf: BR-Drs. 506/23
- Empfehlungen der Ausschüsse: BR-Drs. 506/1/23
Am 13. Oktober 2023 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz FKBG) auf den Weg gebracht (BR-Drs. 506/23). Grund ist die im Koalitionsvertrag vorgesehene Optimierung der Strukturen bei der Geldwäschebekämpfung und ihrer Ressourcen. Zudem hat der Bundestag in einer Entschließung gefordert, ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung vorzulegen, das die Handlungsempfehlungen der FATF umsetzt, die sie in ihrem Abschlussbericht vom 25. August 2022 veröffentlichte. Kritisiert wurde dort bspw. die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sowie eine unzureichende Ressourcenausstattung. Außerdem seien zwar die Vortaten (Betrug, Drogenhandel, Menschenhandel) verfolgt, die verdächtigen Finanzströme jedoch zu wenig untersucht worden.
Neben der Verbesserung der Geldwäschebekämpfung durch das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz soll daher auch eine aufbauorganisatorische Änderung in Form der Errichtung einer Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) folgen, die die Analyse, die straf- und verwaltungsrechtlichen Ermittlungen und die Aufsicht zusammenführt. Die strafrechtlichen Ermittlungen sollen wiederum innerhalb der Bundesoberbehörde durch das einzurichtende Ermittlungszentrum Geldwäsche (EGZ) erfolgen. Aufgaben und Befugnisse des EGZ werden künftig im Geldwäscheermittlungsgesetz geregelt. Des Weiteren soll die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen in das BBF überführt werden, um Synergieeffekte zu schaffen und die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgung und Analyse zu verbessern. Unberührt bleibt die Zuständigkeit des BKA als polizeiliche Zentralstelle im nationalen und internationalen Verbund. Gem. § 4 BKAG verbleibt dort ebenfalls die Zuständigkeit „für Ermittlungen von Geldwäsche sowie die Ermittlung der Vortaten, insbesondere im Bereich der Organisierten Kriminalität“ sowie „die Zuständigkeit für Ermittlungen im Bereich der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus gemäß § 5 BKAG.“
Flankierend soll die Errichtung eines Immobilientransaktionsregisters die Transparenz im Immobiliensektor erhöhen und ebenfalls zur Geldwäschebekämpfung beitragen.
Am 24. November 2023 befasste sich der Bundesrat erstmalig mit dem Regierungsentwurf. Der federführende Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfahlen dem Bundesrat entsprechend der Empfehlungen Stellung zu nehmen (BR-Drs. 506/1/23).