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Rauchverbot in geschlossenen Fahrzeugen – Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes

Gesetzentwürfe: 

 

Die Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben am 22. Februar 2022 einen Gesetzesantrag zur Änderung des BNichtrSchG in den Bundesrat eingebracht.

Die Initiative ist wortgleich mit einem dem Grundsatz der Diskontinuität unterfallenen Entwurf aus der 19. Legislaturperiode (BR Drs. 435/19 (B)). Zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens soll bei Anwesenheit von Schwangeren oder Kindern in geschlossenen Fahrzeugen das Rauchen verboten werden. Die Erwartungen, dass auf freiwilliger Basis auf das Rauchen in ebendiesen Fällen verzichtet werde, hätten sich nicht erfüllt. Gemäß dem Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg seien in etwa eine Million Kinder in Deutschland dem Tabakrauch im Auto ausgesetzt, was zu einem „um 50 bis 100 Prozent erhöhtes Risiko für Infektionen der unteren Atemwege, für Asthma, Bronchitis oder Lungenentzündung“ führe. Die Kleinkinder hätten zudem ein erhöhtes Risiko für Mittelohrentzündungen sowie für Herz-Kreislauf Schädigungen. Daher seien „zur Bestrafung, zur Normbekräftigung und Aufrechterhaltung des Rechtsbewusstseins und präventiv zur Abschreckung deutliche Geldbußen notwendig.“ Diese sollen in Höhe von 500 bis 3.000 EUR drohen. 

Am 11. März 2022 hat der Bundesrat auf Antrag der Länder direkt und ohne vorherige Ausschussberatungen über die Länderinitiative entschieden und den Gesetzentwurf am 29. April 2022 in den Bundestag eingebracht. Die Bundesregierung äußerte in ihrer Stellungnahme (BT Drs. 20/1531) jedoch verfassungsrechtliche Bedenken und kündigte an, den gesetzgeberischen Handlungsbedarf prüfen zu lassen. Grundsätzlich begrüße sie aber einen Rauchverzicht im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen uneingeschränkt. 

 

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