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Strafbarkeit des Sexkaufs

Gesetzentwürfe:

Die CDU/CSU-Fraktion hat am 20. Februar 2024 einen Gesetzesantrag zur Einführung einer Strafbarkeit des Sexkaufs (BT-Drs. 20/10384) in den Bundestag eingebracht. Die Vorlage wurde am 23. Februar 2024 erstmals beraten und anschließend an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Der Antrag erachtet das Prostitutionsgesetz von 2002 als gescheitert und bemängelt, dass die (versuchte) Legalisierung das Schutzniveau der betroffenen Personen nicht verbessert hat; vielmehr habe sich die tatsächliche Situation in der Prostitution erheblich verschlechtert. Der Antrag kritisiert, dass ein Großteil der betroffenen Personen unfreiwillig in die Armut abrutschen und täglich sexueller Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch ausgeliefert sind. Auch das Prostituiertenschutzgesetz von 2017 habe an dieser Lage nichts geändert. 

Der Antrag zielt insoweit darauf ab, eine allgemeine Freierstrafbarkeit einzuführen. Der Kauf sexueller Dienstleistungen soll zukünftig pönalisiert werden und als Vergehen einzustufen sein. Allerdings sollen Prostituierte selbst nicht aufgrund der Ausübung der Tätigkeit kriminalisiert werden; vielmehr sollen allein die Kunden der Dienstleistung strafrechtlich erfasst werden. Zudem soll auch der Betrieb von Prostitutionsstätten (Bordelle, Laufhäuser, etc.) verboten werden. Die Unionsfraktion fordert insoweit die Durchsetzung eines „Nordischen Modells“. 

Am 23. September 2024 haben sich zahlreiche Sachverständige im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zu den geplanten Änderungen geäußert. Eine Liste der Sachverständigen und deren Stellungnahmen finden Sie hier.

Johanna Weber, politische Sprecherin des Berufsverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen, sehe den Mehrwert eines Sexkaufsverbots als gering an; vielmehr würde ein Verbot die Sexarbeitenden in eine noch unsichere Lage zwingen – und teilweise auch vollständig in die Illegalität. Es gebe vielmehr keine wissenschaftlichen Nachweise, dass die meisten Sexarbeitenden zur Tätigkeit gezwungen werden. Ähnlich äußert sich Erika Krause-Schöne (GdP), wonach ein Sexkaufverbot die Prostitution zunehmend in das Dunkelfeld verlagere – und die Verfolgung von schwersten Straftaten (z.B. Zwangsprostitution) deutlich erschwere. Stefanie Kohlmorgen, Vorständin beim Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (bufas), kritisiert die (unüberlegte) Vermischung von Sexarbeit mit Zwangsprostitution und Menschenhandel. Ein Sexkaufverbot verstärke viel eher das Stigma gegen Sexarbeitende und verstoße gegen deren Berufsfreiheit. Auch Andrea Hitze vom bundesweiten Koordinierungskreis Menschenhandel (KOK) lehne ein Sexkaufverbot ab. Durch das nordische Modell wird die Sexarbeit erneut in eine rechtliche Grauzone gedrängt; insbesondere werden Sexarbeitende mit einem Verbot in ihrer Selbstbestimmung untergraben. Hitze fordere vielmehr Respekt und Anerkennung für die Autonomie der Beschäftigten. Auch Margarete Gräfin von Galen, Fachanwältin für Strafrecht, betont den verfassungsrechtlichen Schutz der Sexarbeit durch die Berufsfreiheit. Letztlich sah Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Stuttgart und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Städtetages, die aktuelle Gesetzgebung zur Prostitution nicht als gescheitert an. Vielmehr müsse die laufende Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes abgewartet – und dann ggf. nachjustiert werden.

Huschke Mau, Gründerin des Netzwerks Ella, konstatiert, dass Deutschland als das Bordell Europas gelte. Insgesamt sei eine Trennung zwischen erzwungener und freier Prostitution oftmals unmöglich – das nordische Modell sei daher als guter Ansatz zu bewerten. In eine ähnliche Richtung geht die Stellungnahme von Claire Quitte, Präsidentin der Nid-Bewegung (Mouvement du Nid) in Frankreich, die den Vergleich zur französischen Lage bemüht. In Frankreich gelte seit 2016 ein Sexkaufverbot, wodurch klar signalisiert werde, dass eine sexuelle Handlung nicht käuflich erworben werden könne. Ähnlich äußert sich Gerhard Schönborn, Vorsitzender des Vereins Neustart – Christliche Lebenshilfe. Schönborn kritisiert die aktuellen Regelungen und befürchtet mit diesen eine Verschlimmerung der (derzeitigen) menschenverachtenden Zustände. Zwar könne das nordische Modell die Prostitution nicht vollständig beseitigen, allerdings überwiegen die Vorteile einer neuen Gesetzgebung. Alexander Dierselhuis, Polizeipräsident in Duisburg, sprach sich auch für ein Sexkaufverbot aus und sah dies als wichtiges Element zur Bekämpfung der Rotlichtkriminalität an. Durch die Verkleinerung des Marktes könnten sich die Strafverfolgungsbehörden auf die schweren Fälle der Rotlichtkriminalität konzentrieren.

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