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Bundesregierung verabschiedet Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität

 

Das Bundeskabinett hat am 25. Februar 2026 den Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität verabschiedet, der von Bundesfinanzministerium, Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium gemeinsam erarbeitet wurde. Der Aktionsplan verfolgt eine systematische Neuausrichtung der Strafverfolgung in den Kernbereichen Finanzkriminalität, Geldwäsche und Rauschgiftkriminalität und orientiert sich eng an den Vorgaben des Koalitionsvertrags.

1. Rechtliche Neuausrichtung und Befugnisausbau

Ein zentrales Element des Aktionsplans ist die Schaffung tragfähiger gesetzlicher Grundlagen, die den Zugriff auf Daten und die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden erleichtern sollen. Konkret vorgesehen sind:

  • Zweckgebundene Datenzugriffe zwischen Zoll und BKA zur Verhinderung und Verfolgung von Finanz- und Rauschgiftkriminalität, einschließlich der Anpassung nationaler Rechtsvorschriften im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben.
  • Automatisierte Datenanalysen und biometrische Internetabgleiche als neue Instrumente der Gefahrenabwehr.
  • EU-weite Kooperation zur Bekämpfung mafiöser und mafiaähnlicher Strukturen sowie zur Verbesserung des Zugangs zu relevanten Informationsdatenbanken.

2. Finanzermittlungen nach dem Prinzip „Follow The Money“

Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität soll insbesondere durch gezielte Finanzermittlungenerfolgen. Hierbei steht die Aufdeckung verschleierter Vermögenswerte und die Einziehung krimineller Erträge im Mittelpunkt. Zu den Maßnahmen gehören:

  • Weiterentwicklung der Geldwäsche- und Vermögensabschöpfungsregelungen, insbesondere Beweislastumkehr bei auffälligen Vermögens-Einkommens-Diskrepanzen im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen.
  • Vereinfachung administrativer Ermittlungsverfahren zur Sicherstellung von Vermögen unklarer Herkunft.
  • Aufbau eines gemeinsamen Kompetenzzentrums „FinPool“ im Datenhaus P20, das illegale Finanzströme frühzeitig erkennen, auswerten und für Ermittlungen verfügbar machen soll.

3. Internationale Dimension und institutionelle Vernetzung

Angesichts global operierender Netzwerke setzt der Aktionsplan auf intensive internationale Zusammenarbeit:

  • Evaluation und Ausweitung des Straftatbestands der Geldwäsche (§ 261 StGB) um sogenannte ersparte Aufwendungen zur besseren Erfassung von Steuerhinterziehung, Umwelt- und Artenschutzdelikten sowie Veruntreuung von Arbeitsentgelt.
  • Umsetzung des „All Crime“-Ansatzes im Strafprozessrecht, der Ermittlungen bei gewerbs- oder bandenmäßiger Geldwäsche unabhängig von der Vortat ermöglicht.
  • Aufbau eines gemeinsamen Kompetenzzentrums Zoll/BKA und Weiterentwicklung der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Geldwäsche (GEG).

4. Rauschgiftkriminalität im Fokus

Für die Bekämpfung der internationalen Rauschgiftkriminalität werden zentrale Maßnahmen implementiert:

  • Einrichtung eines gemeinsamen Analyse- und Auswertezentrums „Rauschgift“ und Aufbau der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) Bund.
  • Verstärkte internationale Kooperation mit Produktions- und Transitländern.
  • Überwachung und Regulierung der Grundstoffe für synthetische Drogen sowie gesetzliche Regelungen zur Vernichtung nicht verkehrsfähiger Gegenstände bereits während des Ermittlungsverfahrens.

Der Gemeinsame Aktionsplan markiert eine strategische Neuorientierung der Kriminalpolitik in Deutschland. Durch die Kombination von rechtlicher Absicherung, institutioneller Vernetzung, technischer Aufrüstung und gezielter Finanzermittlung wird ein präventiv-strategischer Ansatz verfolgt, der die Organisierte Kriminalität systematisch auf allen Ebenen bekämpfen soll. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung die im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen konkret umsetzt.

 

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