Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Gesetzentwürfe

 

Am 12. Dezember 2025 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes auf den Weg gebracht (BT-Drs. 21/3252). Der strafrechtliche Kern des Entwurfs liegt in der Neubewertung sicherheitsgefährdender Eingriffe in den zivilen Luftverkehr. Anlass sind insbesondere wiederholte Protestaktionen, bei denen Aktivisten unberechtigt in die Luftseite deutscher Flughäfen eingedrungen sind. Nach bisheriger Rechtslage war ein solches Verhalten lediglich bußgeldbewehrt. Angesichts der hohen Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter – vor allem der Sicherheit des Luftverkehrs sowie mittelbar von Leib und Leben einer Vielzahl von Personen – sei diese Einordnung nicht mehr angemessen. Mit der Einführung eines neuen Straftatbestandes in § 19 LuftSiG soll das vorsätzliche unberechtigte Eindringen unter sicherheitsbeeinträchtigenden Umständen künftig strafrechtlich sanktioniert werden. Die Hochstufung zur Straftat diene der Abschreckung und unterstreiche den besonderen Rang der Luftverkehrssicherheit als Gemeinschaftsrechtsgut. Darüber hinaus enthält der Entwurf strafrechtlich relevante Implikationen im Zusammenhang mit erweiterten Befugnissen gegenüber illegalen Drohnenflügen. Durch klarere gesetzliche Grundlagen für den Einsatz der Streitkräfte im Rahmen der Amtshilfe – insbesondere durch die Möglichkeit des Einsatzes von Wirkmitteln – sollen hoheitliche Eingriffe rechtlich abgesichert werden. 

Am 19. Dezember 2025 befasste sich der Bundesrat mit dem Regierungsentwurf und nahm entsprechend Stellung (BT-Drs. 21/3506). Am 26. Februar 2026 wurde der Entwurf in der geänderten Fassung des Innenausschusses angenommen (BT-Drs. 21/4322)

 

 

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