Gesetzentwürfe:
Am 25. Februar 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität auf den Weg gebracht. Der Entwurf zielt auf eine strukturelle und funktionale Stärkung der Zollverwaltung mit besonderem Fokus auf die effektivere strafrechtliche Bekämpfung von Finanz- und Wirtschaftskriminalität. Hintergrund sind insbesondere die zunehmende Komplexität grenzüberschreitender Deliktsformen wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie entsprechende internationale Verpflichtungen, namentlich die Vorgaben der FATF. Zentral ist die organisatorische Neuausrichtung innerhalb der Generalzolldirektion durch die Bündelung strafverfolgungsrelevanter Aufgaben im Fachstrang „Sicherheit und Vollzug“. Durch die Zusammenführung von Zollfahndung, Finanzkontrolle Schwarzarbeit und Kontrolleinheiten sollen Ermittlungs- und Vollzugskompetenzen konzentriert und die Effizienz bei der Verfolgung insbesondere organisierter und arbeitsteiliger Kriminalität gesteigert werden. Im Bereich der Geldwäschebekämpfung sieht das Gesetz den Ausbau spezialisierter Ermittlungsstrukturen vor, insbesondere zur Bearbeitung komplexer internationaler Fälle. Diese werden eng mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) verzahnt, um eine priorisierte und risikoorientierte Strafverfolgung sicherzustellen. Ergänzend wird ein Verfahren zur Aufklärung von Vermögenswerten unklarer Herkunft eingeführt, das präventive und strafverfolgungsunterstützende Funktionen erfüllt. Flankierend werden die Rahmenbedingungen für den behördenübergreifenden Informationsaustausch verbessert, um strafrechtlich relevante Erkenntnisse effizienter nutzbar zu machen. Insgesamt verfolgt das Gesetz das Ziel, die Zollverwaltung als zentralen Akteur der Strafverfolgung im Bereich der Finanzkriminalität strukturell zu stärken und ihre operative Schlagkraft nachhaltig zu erhöhen.
