Alles Krise? – Zustände, Umwege, Auswege der Kriminologie – 4. Tagung des Netzwerks „Kriminologie in NRW“

von Jule Fischer, M.A.

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Vom 30. bis 31. März 2023 fand an der Universität zu Köln die 4. Tagung des Netzwerks „Kriminologie in NRW“[1] als Präsenzveranstaltung statt. Das Netzwerk besteht aus Kriminologinnen und Kriminologen in NRW, die in Praxis und Lehre tätig sind. Veranstaltet wurde die Tagung vom Institut für Kriminologie der Universität zu Köln. In 24 Panel- und zwei Plenarvorträgen wurde der Frage nachgegangen, inwieweit Krisen in den Forschungsbereich der Kriminologie hineinspielen. Corona, Klima oder Migration waren dabei nur einige Stichworte, die im Hinblick auf ihre kriminologische Relevanz untersucht wurden. Dabei stellten insbesondere Nachwuchswissenschaftler:innen aktuelle Forschungs- bzw. Promotionsprojekte vor. Der Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie und Strafrecht und Direktor des Instituts für Kriminologie Prof. Dr. Frank Neubacher M.A. begrüßte die etwa 90 Teilnehmenden. Flankiert wurde die Veranstaltung von der kurz zuvor erschienenen Polizeilichen Kriminalstatistik 2022. Die hierüber fehlende medial differenzierte Berichterstattung kritisierte Neubacher. Insbesondere in Bezug auf die Entwicklung von Kinder- und Jugendkriminalität sei ein langfristiger Vergleich wünschenswert.

1. Das Lehrgebiet Kriminologie

Von der „Machtlosigkeit der Wissenschaft“ erfolgte der Übergang zum ersten praxisorientierten Hauptvortrag der Veranstaltung. Dr. Daniela Boosenvon der Universität zu Köln stellte ihre Dissertation zu Kriminologie im Studium der Rechtswissenschaft[2] vor. Untersucht wurden die drei Kriterien Relevanz, Lernziele und der Praxisbezug des Lehrgebiets Kriminologie. Herausgestellt habe sich, dass bei Juristen ein Defizit an kriminologischen Kenntnissen bestehe, während die studentische Nachfrage groß sei. Eine Dokumentenanalyse und Befragung von Lehrenden der Kriminologie habe die didaktischen Herausforderungen aufgezeigt. Ein flächendeckendes Angebot kriminologischer Lehre fehle. Problematisch erweise sich insbesondere, dass das Lehrgebiet zumeist erst in späteren Semestern im rechtswissenschaftlichen Studium Eingang finde. Die Methodik der Rechtswissenschaft als anwendungsbezogene, die sich von der Kriminologie als anwendungsorientierte Wissenschaft unterscheide, sei bis dahin bei den Studierenden schon verfestigt. Boosen plädiert daher dafür, kriminologische Lehre bereits zu Beginn des Studiums (beispielsweise im Grundlagenstudium) anzubieten. Besonderheiten ergeben sich in der kriminologischen Ausbildung, anders als in anderen Studiengängen, durch die Wichtigkeit affektiver Lernziele. Es zeigte sich, dass etwa die Hälfte der befragten Lehrenden die Bedeutung dieser Lernziele kognitiven gleichsetzte. Zugleich sei der Kenntnisstand der Vermittlung affektiver Lernzeile an deutschen Hochschulen gering. Die Herstellung von Praxisbezügen und interdisziplinärerer Lehre erweise sich hierfür als der vielversprechendste Ansatz. Diskutiert wurden im Anschluss u.a. der Forschungsbedarf affektiver Lernziele und einhergehende ethische Probleme, die bei der Vermittlung von Einstellungen entstehen können.

2. Aktuelle Krisenphänomene

Die anschließende parallel stattfindende Panelsession[3] startete entsprechend der Thematik der Tagung mit Vorträgen zu aktuellen Krisenphänomenen. Promovierende Jurastudierende der Universität zu Köln beleuchteten Themen wie die Wilderei von Großwild in Afrika vor dem Hintergrund des § 292 StGB bis hin zu neuen Kriminalitätsphänomenen im Bereich des Cybercrime am Beispiel der sog. „Devious Lick Challenge“ als delinquente Form. Hier wurde sich für eine stärkere Berücksichtigung digitaler Phänomene ausgesprochen. Fatih Kolkilic setzte den Fokus auf makrokriminologische Ereignisse und stellte seine Ergebnisse einer Urteilsanalyse zur Kriminologie des Genozids vor. Sowohl Handlungsmuster als auch Legitimationsstrategien der Täter:innen wertete Kolkilic qualitativ inhaltsanalytisch aus.

Alle Vortragenden setzten sich bei den Erklärungsansätzen mit den Möglichkeiten und Grenzen klassischer kriminologischer Theorien auseinander. Insbesondere die Neutralisierungstechniken von  Sykes  und  Matza[4]  fandendabei großen Anklang. Diskutiert wurde anschließend vor allem die methodische Vorgehensweise der Vortragenden. Hier wurde sich eine erweiterte Datengrundlage zwecks Aussagekraft der Forschungsergebnisse gewünscht.

3. Polizeiforschung

In den Panels am Nachmittag zur Situational Action Theory und Polizeiforschung ging es um Kerngebiete der Kriminologie. Dr. Christof Nägel vom Institut für Soziologie und Sozialpsychologie der Universität zu Köln präsentierte Ergebnisse seiner Forschung zu medialer Berichterstattung und Polizeivertrauen. Durch den Vergleich von Umfrageprogrammen konnte Nägel Identifikationsstrategien aufzeigen. Beispielhaft führte er hier unterschiedliche Polarisierungseffekte im Fall Rodney King (1991) und George Floyd (2020) an. Nägel verweist einschränkend darauf, dass Momentaufnahmen gezeigt werden und appelliert an weiteren Forschungsbedarf z.B. durch Auswertung von Twitter Daten. Diskutiert wurden im Anschluss die Ergebnisse zum hohen Vertrauen trotz Polizeigewalt. Ein Erklärungsansatz könnte hier eine gewisse Trotzhaltung sein. Weitere Auseinandersetzung wurde sich mit der im Diskurs aufgegriffenen These des Zusammenhangs zwischen Vertrauen und der Dauer der Ausbildung gewünscht, die sich vor allem in Deutschland und den USA massiv unterscheide.

Maximilian Haendschke von der Ruhr-Universität Bochum stellte Ergebnisse des Forschungsprojektes „Werte- und Einstellungskompass der Polizei (WEKoPol)“ vor. Unter Bezugnahme auf bekannt gewordene Chatgruppen warf Haendschke die Frage auf, ob eine Summe an Einzelfällen nicht zu einem strukturellen Problem innerhalb der Organisation Polizei führe und die Ansprüche an die Polizei als Staatsgewalt nicht höher sein müssten als an die Gesamtbevölkerung. Ausgangspunkt Haendschkes Überlegungen war die sogenannte Kontakthypothese nach Behr, wonach mit der Anzahl der Migrant:innen innerhalb der Polizei die interkulturelle Kompetenz in der Organisation selbst steige.[5] Dies fand im anschließenden Diskurs breite Zustimmung. Die Ergebnisse der Mixed-Methods Forschung zeigen, dass es mehr Abwertungstendenzen bei Asylsuchenden, Sinti und Roma und im Vergleich zur Mitte-Studie gleiche Abwertungen wohnungsloser Menschen gab. Merkmale Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF) waren insgesamt etwas weniger ausgeprägt. Haendschke verwies darauf, dass die Ergebnisse vor dem Hintergrund einzuordnen sind, dass es sich nicht um bundesweite Daten handele, sondern um Ergebnisse befragter Polizist:innen aus NRW. Darüber hinaus fand die Feldforschung in der eigenen Kreisbehörde statt, welche Einfluss auf die hohe Rücklaufquote von 33 % haben könnte.

Prof.‘in Dr. Gina Rosa Wollinger von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) NRW beschäftigte sich in ihrem Vortrag ebenfalls mit Diversität in der Polizei. Sie warf die Frage auf, warum eine Polizei, die die Gesellschaft repräsentiere, besser sein soll. Der sogenannten Spiegelbildthese, wonach Rassismus in der Polizei nur ein Spiegelbild der Gesellschaft sei, widerspricht Wollinger. Es handele sich bei der Polizei – anders als bei der Gesamtbevölkerung – gerade nicht um eine heterogene, sondern um eine homogene Gruppe. Diese sei gekennzeichnet durch eine hohe Akademisierung und ähnlichen Berufswahlmotiven. Bei der Debatte um Diversität bei der Polizei erinnert Wollinger daran, dass Menschen mit Migrationshintergrund (selbstredend) keine homogene Gruppe darstellen und diesem die Gefahr des „Othering“ einhergehe. Wollinger gab zu bedenken, inwieweit Migrationshintergrund ein Merkmal von Diversität bei der Polizei darstellt. Ergebnisse ihres Forschungsprojektes zu Zufriedenheit und Erfolg im Studium zeigen, dass nur geringe Unterschiede zwischen Polizeianwärter:innen in NRW zu Sprache, sozialer Herkunft und sozialer Unterstützung bestehen. Diese Aspekte wurden in der anschließenden Diskussion aufgegriffen und in Frage gestellt, ob die Vermeidung institutionellen Rassismus durch einzelne Polizist:innen mit Migrationshintergrund überhaupt möglich sei.

4. Jugenddelinquenz

Der erste Tagungstag schloss thematisch mit Vorträgen zu Kriminalität und Raum und zu Jugenddelinquenz.

Hannah Wittbrodt von der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster präsentierte erste Ergebnisse aus ihrer Dissertation zu Geschlechtsunterschieden bei Delinquenzverläufen persistener Jugendlicher. Sie ging der Frage nach inwieweit sich Delinquenz zwischen Jungen und Mädchen im Laufe der Entwicklung unterscheidet. Im Hinblick auf die Deliktsverteilung konnten nur geringe Unterschiede festgestellt werden. Ähnliche Verläufe zeigten sich für persistene Gruppen. Bei Mädchen waren die Gewaltdelikte jedoch in allen Gruppen verteilt – überraschenderweise nicht nur in der persistenen Gruppe. Dies habe sich bei den untersuchten Jungen nicht gezeigt. Insgesamt weisen Jungen und Mädchen grundsätzlich ähnliche Verlaufspfade auf. Jungen waren jedoch in allen Bereichen stärker belastet. Im Anschluss konzentrierte sich der Diskurs vorwiegend auf methodische Aspekte (Begriffsbestimmung delinquent – non delinquent). Angemerkt wurde, dass durch die Abfrage des begangenen Deliktes eine Differenzierung zwischen Täterschaft und Teilnahme nicht vorgenommen werden könne. Gerade im Bereich der Jugenddelinquenz (Stichwort Gruppenzwang) könne eine solche Unterscheidung spezifischere Erkenntnisse liefern.

Franziska Hasselbach (WWU Münster) legte den Fokus ihres Vortrags auf das Kontrollrisiko Migration. In ihrer Dissertation setzt sich Hasselbach mit der Wahrscheinlichkeit formeller sozialer Kontrolle von Minderheitenjugendlichen in Duisburg auseinander. Unter Bezugnahme auf die CrimoC-Studie („Kriminalität in der modernen Stadt“), ging Hasselbach der Frage nach, inwieweit „Disproportionate Minority Contact (DMC)“, also der erhöhte Kontakt Jugendlicher einer bestimmten Minderheitengruppe mit dem Justizsystem, auch in Deutschland gelte. Die Auswertung von Bundeszentral- und Erziehungsregisterauszügen bestätigte diese These. Demnach seien zwar türkischstämmige Mädchen einem geringeren Kontrollrisiko ausgesetzt als deutsche Mädchen. Türkischstämmige Jungen hingegen wiesen ein höheres Kontrollrisiko als ihre Vergleichsgruppe auf. Geschlecht und Herkunft seien demnach diejenigen Faktoren, die einen Interaktionseffekt zeigen. Die eigenethnische Peergroup habe hingegen keine Signifikanz aufgezeigt. Gewünscht wurde sich im anschließenden Diskurs, dass in Folgeerhebungen BtM-Delikte mit ausgewertet werden.

5. Justizforschung

Der zweite Tagungstag stand im Fokus der Gewalt- und Sexualdelinquenz sowie Vorträgen zur Justizforschung.

Dr. Nicole Bögelein und Dyana Rezene vom Institut für Kriminologie der Universität zu Köln stellten das Projekt „Justiz und Institutioneller Rassismus – Phänomen, Erscheinungsformen, Intervention (JuRa)“ vor. Vor dem Hintergrund, dass empirische Forschungen zeigen, dass nichtdeutsche Staatsangehörige im Schnitt höhere Strafen erhalten, gehen Bögelein und Rezene der Frage nach, wie es zu dieser Ausübungspraxis kommt. Im Fokus stehen dabei nicht rassistische Einstellungen Einzelner, sondern „das kollektive Scheitern einer Institution.“[6] Erste Beobachtungen von Gerichtsverhandlungen wurden bereits durchgeführt, die neben Gruppendiskussionen und Interviews Auslöser identifizieren sollen. Im Diskurs wurde insbesondere der forschungsethischen Frage nachgegangen, inwieweit das Öffentlichkeitsprinzip bei Gerichtsbeobachtungen zu wahren sei.

Doreen Muhl von der Universität Siegen beleuchtete in ihrem Vortrag strafvollzugliche Bildungsmaßnahmen. Im Forschungsprojekt „Geschlechterstereotype im Jugendstrafvollzug“ (GJuS) gehen Muhl, Jun.-Prof.’in Dr. Anika Gomille und Jun.-Prof.’in Dr. Dörte Negnal der Frage nach, wie derartige Stereotype im Strafvollzug greifen. Untersucht werden hierbei mittels teilnehmender Beobachtung Mechanismen, die Geschlechterstereotype im Strafvollzug herstellen bzw. reproduzieren.

Anna Merle Baldsiefen, Doktorandin am DFG-Graduiertenkolleg „Folgen sozialer Hilfen“, setzte sich in ihrem Vortrag mit den Folgen der Bewährungshilfe für das Soziale Netzwerk der Adressat:innen auseinander. Im Zentrum des Qualifizierungsprojektes steht die Erforschung der Interaktionen des Netzwerkes vor der Fragestellung, ob die Bewährungshilfe als Krise für die verurteilte Person wirkt. Auszüge aus problemzentrierten Interviews, die Baldsiefen präsentierte, verdeutlichten auftretende Diskrepanzen in der Wahrnehmung der einzelnen Parteien aus dem sozialen Netzwerks der Adressat:innen.

Marcus Schaerff und Leon Lohrmann vom Institut für Kriminalwissenschaften in Münster unterzogen dem § 37a Abs. 2 JGG einer kritischen Würdigung. Die Norm ist durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen vom 3.6.2021[7] am 10.6.2021 in Kraft getreten und sieht vor, dass Jugendstaatsanwälte zwecks Erreichung der Ziele des Jugendstrafrechts an Fallkonferenzen teilnehmen sollen. In der Praxis komme diese Norm insbesondere bei sog. „Intensivtätern“ zur Anwendung, wobei beabsichtigt sei, ein gemeinsames Handlungskonzept zu entwickeln. Aufgrund der Gefahr der Vorwegnahme der Hauptverhandlung plädieren Schaerff und Lohrmann dafür, § 37a Abs. 2 JGG restriktiv anzuwenden. Vor dem Hintergrund des Rechts auf ein faires Verfahren wurde im anschließenden Diskurs angeregt, die Norm nur unter Hinzuziehung eines Verteidigers zur Anwendung kommen zu lassen.

6. Kriminalitätstheorien und empirische Forschung

In dem zweiten Hauptvortrag der Veranstaltung von Prof. Dr. Clemens Kroneberg vom Institut für Soziologie und Sozialpsychologie der Universität zu Köln wurde das Verhältnis von Kriminalitätstheorien und empirischer Forschung beleuchtet. Laut Kroneberg müsse im Fokus stets die Frage stehen, was die überprüfbaren Vorhersagen von Theorien seien und mit dem jeweiligen Untersuchungsgegenstand (bspw. Handlungsweisen, Strukturen) in Verbindung gesetzt werden. An der quantitativen Forschung sehe man, dass Theorien die Realität zwar teilweise ordnen, diese jedoch nicht erklären. Bereits die Fragestellung wirke sich auf die Validität aus. Forschung diene nicht der Theorieerweiterung, sondern es seien Daten, Modell und Idee in Bezug zur Theorie zu setzen. Kroneberg wünscht sich eine stärkere Ausrichtung der Empirie an theoretischen Fragen und einen vermehrten Fokus auf die Vorhersage von Theorien. Die Teilnehmenden der Tagung setzten sich im Anschluss mit der Rolle der qualitativen Forschung auseinander, wobei ein Wechselspiel zwischen quantitativem und qualitativem Design als Idealfall erachtet wurde. Kritik wurde im Hinblick auf die Rolle von kriminologischen Theorien (Hilfsmittel oder Modell) und den Anwendungsbereich Kronebergs Modell (Verhalten und Institution) ausgeübt. 

Mit der Verabschiedung Neubachers endete die 4. Tagung des Netzwerks „Kriminologie in NRW“. In mehr als 20 Vorträgen wurde der Forschungs- und Handlungsbedarf in der Kriminologie deutlich: von den Defiziten im Lehrgebiet Kriminologie bis hin zu offenen Fragestellungen in den vorgestellten Projekten. In den Diskursen wurden überwiegend methodische Aspekte diskutiert, welches die Relevanz des Abschlussvortrages zu Kriminalitätstheorien und empirischer Forschung unterstreicht. Besonders hervorzuheben ist die gelungene Einbindung von Nachwuchswissenschaftler:innen unterschiedlichster Disziplinen. Die regen Diskussionen haben die Wichtigkeit eines stetigen Austausches verdeutlicht, sodass gespannt auf die im nächsten Jahr in Siegen stattfindende Tagung geblickt werden kann.

 

[1]      https://www.kriminologie-nrw.de (zuletzt abgerufen am 7.7.2023).
[2]      Boosen, Das Lehrgebiet Kriminologie im Studium der Rechtswissenschaft. Relevanz, Lernziele, Praxisbezug, 2023.
[3]      Berichtet wird ausschließlich von den durch die Verfasserin besuchten Vorträgen. Die Themen der übrigen Panels werden zu Beginn eines jeden Absatzes kurz genannt. Vgl. Kieven et al., KrimOJ 2/2023, S. 160 ff. m.w.N.
[4]      Vgl. Sykes/Matza, Techniques of Neutralization: A Theory of Delinquency, 1957.
[5]      Behr, Diversität und Polizei: Eine polizeiwissenschaftliche Perspektive, 2016, S. 11.
[6]      Vgl. Projektbeschreibung JuRa, online verfügbar unter: https://kriminologie.uni-koeln.de/forschung/laufende-projekte/justiz-und-institutioneller-rassismus-jura (zuletzt abgerufen am 7.7.2023).
[7]      BGBl. I, S. 1444.

 

 

 

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