von Prof. Dr. Thomas Waldvogel und EPHM Selim Celik
Abstract
Der Beitrag untersucht die politische Debatte um das Strafmündigkeitsalter am Beispiel der Plenardebatte im Deutschen Bundestag im Juni 2025 aus einer diskursanalytischen Perspektive. Leitende Fragestellung ist, wie Kinder- und Jugendkriminalität politisch problematisiert werden und welche kriminalpolitischen Handlungsoptionen durch diese Deutungen plausibilisiert oder marginalisiert werden. Die Arbeit knüpft damit an zentrale Kontroversen der Kriminalpolitik, der Jugendstrafrechtsforschung sowie der politikwissenschaftlichen Diskursforschung an. Im Mittelpunkt stehen dabei Debatten über Punitivität, Prävention und symbolische Sicherheitspolitik. Methodisch basiert der Beitrag auf einer qualitativen Diskursanalyse in Anlehnung an Maarten Hajer. Analysiert werden ein Gesetzentwurf der AfD sowie ausgewählte Plenarreden verschiedener Fraktionen. Im Fokus stehen diskursive Deutungsmuster, Storylines, Narrative und daraus rekonstruierte Diskurskoalitionen.
Die Analyse identifiziert drei zentrale Diskurskoalitionen: eine punitiv-repressive Sicherheitskoalition, eine präventiv-erzieherische Strukturkoalition sowie eine balanciert-rationalisierende Vermittlungskoalition. Diese Koalitionen strukturieren die Debatte weniger entlang formaler Parteigrenzen als entlang konkurrierender Problemdefinitionen von Sicherheit, Verantwortung und Entwicklung. Repressive Forderungen nach einer Absenkung der Strafmündigkeit erweisen sich dabei primär als diskursiv-symbolische Antworten auf wahrgenommene staatliche Kontrollverluste, weniger als empirisch evidenzbasierte Reformvorschläge. Präventiv-erzieherische Positionen interpretieren Jugendkriminalität überwiegend als strukturell und entwicklungsbedingt und rücken langfristige sozialpolitische sowie institutionelle Interventionen in den Vordergrund. Beide Diskurse bleiben jedoch wechselseitig nur begrenzt anschlussfähig, wodurch balanciert-rationalisierende Deutungen eine zentrale Funktion für die diskursive Vermittlung und politische Mehrheitsbildung einnehmen.
Die Arbeit verdeutlicht die politische Relevanz diskursiver Deutungen und der sie tragenden politischen Akteure für kriminalpolitische Entscheidungsprozesse und unterstreicht den wissenschaftlichen Mehrwert diskursanalytischer Zugänge. Limitiert ist die Studie durch ihre Fokussierung auf eine einzelne Bundestagsdebatte und parlamentarische Kommunikationsformate. Weiterführende Forschung sollte mediale, institutionelle und professionsbezogene Diskurse stärker einbeziehen.
The article examines the political debate on the age of criminal responsibility through a discourse-analytical investigation of the plenary debate in the German Bundestag in 2025. The guiding research question is how child and juvenile delinquency is politically problematized and which criminal policy options are rendered plausible or marginalized through these interpretations. The study thus contributes to key controversies in criminal policy, youth criminal law research, and political science discourse analysis, particularly debates on punitiveness, prevention, and symbolic security politics. Methodologically, the article is based on a qualitative discourse analysis drawing on the work of Maarten Hajer. The analysis focuses on a legislative proposal submitted by the AfD as well as selected plenary speeches by representatives of different parliamentary factions. Particular attention is paid to discursive interpretive patterns, storylines, narratives, and the discourse coalitions reconstructed from them.
The analysis identifies three central discourse coalitions: a punitive-repressive security coalition, a preventive-educational structural coalition, and a balanced, rationalizing mediating coalition. These coalitions structure the debate less along formal party lines than along competing problem definitions of security, responsibility, and development. Repressive demands to lower the age of criminal responsibility primarily emerge as discursively symbolic responses to perceived losses of state control rather than as empirically evidence-based reform proposals. Preventive-educational positions, by contrast, interpret juvenile delinquency largely as structurally and developmentally conditioned and emphasize long-term social policy and institutional interventions. However, both discourses remain only weakly mutually compatible, highlighting the central role of balanced, rationalizing interpretations in enabling discursive mediation and political majority-building.
The study highlights the political relevance of discursive interpretations and the political actors who build them for criminal policy decision-making processes and underscores the scholarly value of discourse-analytical approaches. The analysis is limited by its focus on a single Bundestag debate and parliamentary communication for-
mats. Future research should more strongly incorporate media, institutional, and professional discourses.
I. Einleitung
„Sie klauen. Sie rauben. Sie morden. Die Zahl der Straftaten von Minderjährigen steigt alarmierend an“ – mit dieser Schlagzeile titelte der „Stern“ bereits im Jahr 1996.[1] Sie macht einerseits deutlich, dass die Diskussion um die Strafmündigkeit von Kindern und Jugendlichen kein neues Phänomen ist. Gleichzeitig zeigt sich in der stark emotional aufgeladenen Formulierung, wie stark die öffentliche Debatte darüber von Sprache geprägt ist.[2]
Ob 1996 oder 2026: Immer wieder wird über eine mögliche Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters in Deutschland diskutiert.[3] Auslöser dieser wiederkehrenden Debatten sind oftmals einzelne, medial präsente und besonders schwere Straftaten von Kindern,[4] die den Forderungen auf politischer Ebene vorausgehen.[5] Ein Beispiel aus dem Januar 2025: Der Tod eines zwölfjährigen Jungen in Stuttgart brachte Forderungen nach schärferen Gesetzen wieder auf die politische Agenda.[6] Innerhalb weniger Wochen griffen Medien, Ministerien und Parteien das Thema auf, bis es schließlich in einem Gesetzesentwurf der AfD im Deutschen Bundestag gipfelte, in welchem die Partei die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahre vorsieht.[7] Dieses Vorhaben löste bundesweite Diskurse in Politik und Gesellschaft aus.[8]
Die Analyse dieser (gesellschafts-)politischen Diskurse über das Strafmündigkeitsalter steht im Zentrum dieses Beitrags. Sie knüpft an unterschiedliche Forschungsstränge an, in welchen kriminologische, rechtswissenschaftliche und (entwicklungs-)psychologische Perspektiven dominieren.[9] Der Artikel ergänzt diese um einen eigenständigen Beitrag aus der politikwissenschaftlichen Kommunikationsforschung, indem er die Redebeiträge der Plenardebatte im deutschen Bundestag über den AfD Gesetzesentwurf vom Juni 2025 systematisch analysiert, in welchen sich, wie unter einem Brennglas, die politischen Diskurse über die Strafmündigkeit exemplarisch bündeln. Im Zentrum der Analyse stehen dabei die beiden folgenden Fragestellungen:
- Welche diskursiven Deutungsmuster lassen sich in den politischen Diskursen über die Strafmündigkeit feststellen?
- Welche Diskurskoalitionen lassen sich in der politischen Auseinandersetzung über die Strafmündigkeit identifizieren?
Ziel der Analyse ist es folglich, diskursive Deutungsmuster und Diskurskoalitionen herauszuarbeiten und einen politikwissenschaftlichen Forschungsstrang in der wissenschaftlichen Diskussion über das Strafmündigkeitsalter zu etablieren, auf dessen Befunden basierend Ableitungen für aktuelle Reformdebatten sowie für zukünftige kriminal- und rechtspolitische Entscheidungsprozesse vorgenommen werden können.
Aus politikwissenschaftlicher Sicht ist die Beantwortung dieser Fragestellungen dahingehend von Bedeutung, da sie exemplarisch verdeutlichen, wie politische Deutungskämpfe um Moral, Sicherheit und Verantwortung geführt werden. Sie offenbart die Aushandlungsprozesse zwischen präventiv- erzieherischen und punitiv-repressiven Leitbildern. Auch für die Polizei ist das Thema von Relevanz, da es um die öffentliche Wahrnehmung von Jugendkriminalität, Prävention und die Legitimation staatlicher Eingriffe in das Leben und die Grundrechte Minderjähriger geht. Wie über Kinder bzw. Jugendliche als Täter oder Opfer gesprochen wird, beeinflusst nicht nur politische Entscheidungsprozesse, sondern auch die gesellschaftliche Erwartung an polizeiliches Handeln.
Zur Beantwortung der Forschungsfragen wird im theoretischen Teil zunächst der aktuelle Forschungsstand dargestellt. Anschließend wird die Diskurstheorie nach Maarten Hajer eingeführt,[10] die als theoretisches Grundgerüst für das methodische Vorgehen der Analyse dient. In der anschließenden Untersuchung werden politische Redebeiträge aus der Bundestagsdebatte ausgewertet, um die zentralen Deutungsmuster und Diskurskoalitionen herauszuarbeiten. Im Schlusskapitel werden im Teilabschnitt „Diskussion“ die Ergebnisse zusammengeführt und im bestehenden Forschungsstand verortet. Die Schlussbetrachtung am Ende des letzten Kapitels reflektiert vorhandene Limitationen sowie mögliche Implikationen, die aus dem Artikel für Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Polizei erwachsen.
II. Forschungsstand
Die wissenschaftliche Diskussion über das Alter, ab dem staatliche Straf- und Sanktionsgewalt gegenüber Heranwachsenden legitim ist, bildet ein Forschungsfeld, das nicht einer einzigen Fachdisziplin zugeordnet werden kann, sondern sich an der Schnittstelle mehrerer wissenschaftlicher Forschungsperspektiven entfaltet. Zentrale Fragestellungen betreffen dabei nicht nur die Formulierung normativer Altersgrenzen, sondern ebenso die juristische Begründung, empirische Fundierung und praktische Wirksamkeit solcher Grenzen. Während im deutschen Strafrecht die strafrechtliche Verantwortlichkeit seit dem Inkrafttreten der Reichsstrafgesetzordnung und in späterer Ausdifferenzierung des Jugendgerichtsgesetzes bei 14 Jahren liegt (§ 19 StGB), wird diese Grenze in der wissenschaftlichen und politischen Diskussion regelmäßig hinterfragt und mit Blick auf normativ-politische sowie empirische Argumente evaluiert.[11]
Der bestehende Literaturkorpus lässt sich dabei grob in drei dominierende Forschungsperspektiven unterteilen, die unterschiedliche epistemologische Grundlagen, argumentative Schwerpunkte und empirische Zugänge haben. Sie lassen sich jeweils als juristisch-dogmatischer, entwicklungs- bzw. rechtspsychologischer und kriminologischer Strang identifizieren.[12] Dieser dreiteilige Forschungszugang reflektiert zugleich unterschiedliche wissenschaftliche Problemhorizonte: Erstens die systematische Einordnung und normative Legitimation gesetzlicher Altersgrenzen, zweitens die Beurteilung individueller Reife- und Verantwortungsfähigkeit und drittens die Wirkung und Effizienz strafrechtlicher Eingriffe im jugendlichen Lebensverlauf.
Im juristischen Forschungsstrang liegt der Fokus auf der normativen Fundierung und systematischen Einbettung des Strafmündigkeitsalters im Strafrecht. Die Frage, ab welchem Alter Personen für rechtswidriges Verhalten verantwortlich gemacht werden können, wird hier vornehmlich als dogmatische Frage diskutiert, die Elemente wie Schuld- und Verantwortlichkeitslehre, rechtliche Systemkohärenz und verfassungsrechtliche Konsistenz umfasst. Neuere Beiträge thematisieren dabei auch die stark politisierte Debatte um das Strafmündigkeitsalter und zeigen auf, dass die (Rechts-)Dogmatik nicht losgelöst von kriminalpolitischen Erwartungen und gesellschaftlichen Debatten zu verstehen ist.[13]
Entwicklungs- und rechtspsychologische Forschung wirkt dabei als verbindendes Argumentationsfeld zwischen empirischer Evidenz und normativer Gesetzgebung, indem sie kognitive, moralische und neurobiologische Reifeprozesse heranzieht, um die Frage des strafrechtlichen Verantwortungsalters evidenzbasiert zu begründen.[14] Die empirische Entwicklungspsychologie liefert beispielsweise evidenzbasierte Einsichten in neurokognitive und psychosoziale Reifungsprozesse,[15] die für juristische Konzepte der Verantwortlichkeit relevant sind und thematisiert die Variabilität individueller Entwicklung. Entwicklungsprozesse werden durch soziale, familiäre, kulturelle und bildungsbezogene Faktoren beeinflusst, die sich nicht allein über das Lebensalter abbilden lassen.[16] Aus Sicht der rechtspsychologischen Literatur führt diese Befundlage zu einer Kritik an der Annahme fester Altersgrenzen als alleiniger Indikator für Verantwortungsreife. Nach dieser Perspektive ist nicht das chronologische Alter selbst das Kriterium für Reife, sondern ein Bündel von psychologischen Fähigkeiten, die sich heterogen entwickeln.[17] Dies zeigt sich auch darin, dass die wissenschaftliche Diskussion über die richtige Altersgrenze für strafrechtliche Verantwortlichkeit im internationalen Vergleich sehr unterschiedlich verläuft und in der Rechtswissenschaft mit neuropsychologischen Argumenten konfrontiert wird, die eine dispositive Herangehensweise an Reifefragen nahelegen.[18]
Die kriminologische Forschung zum Strafmündigkeitsalter nähert sich der Fragestellung nicht primär normativ oder entwicklungspsychologisch, sondern über die Analyse von Delinquenzverläufen, Alters-Kriminalitäts-Zusammenhängen und den Wirkungen formeller sozialer Kontrolle.[19] Im Zentrum steht damit weniger die individuelle Reifefähigkeit als vielmehr die Frage, welche kriminalpolitischen Effekte Altersgrenzen der Strafbarkeit entfalten und wie sich frühe oder späte strafrechtliche Interventionen auf kriminelle Karrieren auswirken.[20] Die kriminologische Forschung problematisiert beispielsweise die Annahme, dass eine frühere strafrechtliche Verantwortlichkeit automatisch präventive Effekte entfaltet. Vielmehr zeigt die empirische Forschung, dass frühe formelle Sanktionierung häufig mit Labeling-Effekten, Stigmatisierung und erhöhtem Rückfallrisiko verbunden ist. Studien zur Wirkung formeller Interventionen gegenüber informellen oder sozialpädagogischen Reaktionen legen nahe, dass gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden strafrechtliche Reaktionen die Wahrscheinlichkeit erneuter Delinquenz eher erhöhen als senken können.[21] Vor diesem Hintergrund wird das Strafmündigkeitsalter in der Kriminologie häufig nicht als Ausdruck moralischer Verantwortungszuschreibung, sondern als Steuerungsinstrument staatlicher Sozialkontrolle analysiert. Die kriminal- und rechtspolitische Forschung fragt danach, ob eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze tatsächlich zu einer Reduktion von Jugendkriminalität führt oder ob sie lediglich zu einer Vorverlagerung formeller Sanktionierung ohne nachhaltige Präventionswirkung beiträgt. Vergleichende Studien legen nahe, dass niedrigere Strafmündigkeitsgrenzen nicht mit niedrigeren Jugendkriminalitätsraten korrelieren, während wohlfahrts- und interventionsorientierte Jugendhilfesysteme tendenziell günstigere Langzeitverläufe aufweisen.[22]
Die wissenschaftliche Diskussion zum Strafmündigkeitsalter ist bislang deutlich von juristischen, (entwick- lungs-)psychologischen und kriminologischen Forschungssträngen geprägt.[23] Diese Perspektiven liefern wichtige Erkenntnisse über normative Anforderungen, individuelle Reifefähigkeit und kriminalpräventive Effekte unterschiedlicher Altersgrenzen. Gemein ist ihnen jedoch, dass sie das Strafmündigkeitsalter primär als Sachproblem behandeln, das entweder rechtlich zu begründen, empirisch zu evaluieren oder entwicklungsbezogen zu bestimmen ist. Der politische Diskurs, in dem Forderungen nach einer Absenkung oder Beibehaltung der Strafmündigkeitsgrenze artikuliert, legitimiert und konfliktualisiert werden, bleibt demgegenüber bislang weitgehend unterbelichtet.
Gerade hier eröffnet sich eine zentrale politik- und kommunikationswissenschaftliche Leerstelle. Debatten über das Strafmündigkeitsalter sind nicht lediglich fachwissenschaftliche Auseinandersetzungen über empirische Evidenz oder normative Kohärenz, sondern hochgradig diskursiv strukturierte politische Konflikte, in denen unterschiedliche Deutungen von Jugend, Verantwortung, Schuld, Sicherheit und Staatlichkeit aufeinandertreffen. Ob eine Absenkung der Strafmündigkeit als notwendiger Beitrag zur inneren Sicherheit, als symbolische Strafverschärfung oder als Bruch mit dem Schutzgedanken des Jugendstrafrechts interpretiert wird, ist weniger Ergebnis wissenschaftlicher Konsensbildung als Ausdruck konkurrierender politischer Deutungsmuster.
An dieser Stelle setzt der vorliegende Beitrag an. Er ergänzt die bestehende Forschung um eine politikwissenschaftliche Perspektive aus der Kommunikations- und Diskursforschung, indem er die politischen Aushandlungsprozesse selbst in den Mittelpunkt rückt. Anders als juristische, (entwicklungs-)psychologische oder kriminologische Arbeiten fragt der Artikel nicht danach, welches Strafmündigkeitsalter normativ geboten oder empirisch wirksam ist, sondern danach, wie über Strafmündigkeit politisch gesprochen wird, welche Bedeutungen ihr zugeschrieben werden und welche Akteurskonstellationen diese Deutungen tragen.
III. Methodisches Vorgehen
Als theoretische Grundlage für das methodische Vorgehen der Analyse dient der diskurstheoretische Ansatz nach Hajer,[24] der diskursive Deutungsmuster in Form von Metaphern, Storylines und Narrative sowie Akteurskonstellationen, verstanden als Diskurskoalitionen, in den Mittelpunkt des Erkenntnisinteresses rückt. Ziel seiner Analysen ist es, jene Narrative, Storylines und Metaphern offenzulegen, durch die politische Probleme gedeutet, strukturiert und kommunizierbar gemacht werden sowie die Identifikation von denjenigen Akteurskonstellationen, die diese Deutungsmuster politisch tragen.
Metaphern übernehmen in der Diskursanalyse eine zentrale Funktion, da sie als kognitive Deutungsrahmen fungieren, die komplexe politische Sachverhalte vereinfachen und strukturieren. Sie lenken Wahrnehmungen, indem sie bestimmte Aspekte eines Problems hervorheben und andere ausblenden, und präfigurieren auf diese Weise, welche politischen Lösungsoptionen als plausibel oder legitim erscheinen.[25] Storylines (Erzählverläufe) sind verdichtete, leicht anschlussfähige Kurz-Erzählungen, die komplexe politische Konflikte in prägnanter Form interpretierbar machen.[26] Sie reduzieren Komplexität, erzeugen Sinnkohärenz und ermöglichen Verständigung zwischen Akteuren mit unterschiedlichen Interessen, Wissensbeständen und normativen Orientierungen, ohne dass hierfür ein vollständiger inhaltlicher Konsens erforderlich ist.[27] Narrative konzeptualisiert Hajer implizit als übergreifende Erzählmuster eines politischen Diskurses.[28] Sie bilden umfassendere Sinn- und Deutungszusammenhänge, in denen einzelne Elemente wie Metaphern und Storylines miteinander verknüpft werden, sodass eine kohärente „Geschichte“ über ein politisches Problem oder eine gesellschaftliche Entwicklung entsteht.[29] In diesem Verständnis strukturieren Narrative politische Wirklichkeitsdeutungen, indem sie Ereignisse kausal, moralisch und zeitlich ordnen, Verantwortlichkeiten zuschreiben, Problemlagen definieren und politische Handlungsnotwendigkeiten plausibilisieren.
Als Diskurskoalition beschreibt Hajer eine Gruppe von (politischen) Akteuren, die in einem bestimmten Zeitraum auf ähnliche diskursive Praktiken zurückgreifen und dabei eine begrenzte Auswahl an Storylines und Metaphern verwenden.[30] Unter Praktiken versteht er „verankerte Routinen und gegenseitig verstandene Regeln und Normen, die im gesellschaftlichen Leben für Stimmigkeit sorgen“.[31] Diskurskoalitionen entstehen demnach nicht zwingend aus einem gemeinsamen inhaltlichen Verständnis oder identischen Interessenlagen, sondern bereits aus Überschneidungen in den verwendeten Deutungsmustern, Argumentationslogiken und kommunikativen Routinen. Konkret definiert er Diskurskoalitionen als „ein Zusammenspiel einer Reihe von Erzählverläufen, von Akteuren, die diese Erzählverläufe äußern, und von Vorgehensweisen, durch die diese Erzählverläufe zum Ausdruck kommen“.[32] Politik erscheint in diesem Verständnis als ein Prozess, in dem Akteure mit unterschiedlichen Hintergründen und Argumentationsgrundlagen um bestimmte Metaphern, Storylines und Narrative herum Koalitionen bilden. Der Begriff der Diskurskoalition ist daher eng mit den Konzepten des Narrativs, der Storyline und der Metapher verknüpft. Konsens oder zumindest Anschlussfähigkeit innerhalb eines Diskurses entsteht, indem sich Akteure auf kompatible Narrative, Metaphern und Storylines beziehen, über die politische Problemdeutungen kommunikativ vermittelt, stabilisiert und legitimiert werden.[33]
Diese methodische Herangehensweise auf theoretischer Grundlage von Hajer bietet sich für die im Rahmen dieses Artikels zu untersuchenden Fragestellungen nach den diskursiven Deutungsmustern und Diskurskoalitionen in besonderer Weise an, da sie es erlaubt, politische Konflikte nicht allein als Ausdruck divergierender Interessen oder normativer Positionen zu analysieren, sondern als diskursive Aushandlungsprozesse, in denen Bedeutungen, Problemdefinitionen und Handlungsspielräume konstruiert und stabilisiert werden.[34]
Aufbauend auf diesem diskurstheoretischen Ansatz wird der politische Diskurs über das Strafmündigkeitsalter als ein konflikthaftes Feld konkurrierender Deutungen analysiert, in dem politische Akteure durch sprachliche Muster, verdichtete Storylines und koalitionsbildende Sinnangebote um Deutungshoheit ringen. Ziel ist es, die zentralen diskursiven Deutungsmuster sowie die sich herausbildenden Diskurskoalitionen systematisch zu rekonstruieren. Die Analyse stützt sich auf eine qualitative Auswertung der Redebeiträge in der 11. Sitzung des Deutschen Bundestags, die für die aktuelle parlamentarische Debatte um das Strafmündigkeitsalter konstitutiv sind. Hierzu zählen der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Herabsetzung der Strafmündigkeit sowie das Plenarprotokoll der Bundestagsdebatte vom 6. Juni 2025.[35] Die ausgewählten Debattenbeiträge decken den Diskurs um die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters zwar nicht vollständig ab, da im Rahmen dieser Arbeit der Fokus auf den am 3. Juni 2025 eingereichten Gesetzesentwurf und die Reaktionen gelegt wurde. Gleichzeitig ermöglicht diese Materialbasis eine diskurstheoretische Analyse parlamentarischer Aushandlungsprozesse und Akteurspositionen. Sie bietet somit eine konzentrierte Analyse der zentralen diskursiven Ausdrucksformen, Metaphern, Storylines und Narrative und ersucht bestehende Diskurskoalitionen in den Akteurskonstellationen offenzulegen.
Methodisch erfolgte die Auswertung in einem mehrstufigen Vorgehen, das sich eng an Hajers diskurstheoretischen Kategorien orientiert.[36] In einem ersten Schritt wurden sprachliche Elemente identifiziert, insbesondere Metaphern und wiederkehrende diskursive Ausdrucksformen, durch die politische Problemdeutungen artikuliert werden. Darauf aufbauend wurden prägende Storylines rekonstruiert, die diese sprachlichen Elemente zu verdichteten Deutungsangeboten bündeln. In einem dritten Schritt wurden diese Storylines zu übergeordneten narrativen Problemdefinitionen zusammengeführt, in denen Jugendkriminalität kausal, moralisch und politisch eingeordnet wird. Abschließend wurden Diskurskoalitionen rekonstruiert, die sich über die gemeinsame Nutzung dieser Narrative, Storylines und Metaphern konstituieren (siehe Tabelle 1).
Tabelle 1: Diskursanalytische Konzepte

IV. Analyse
Die nachfolgende Analyse ersucht, diskursive Deutungsmuster und Diskurskoalitionen in der parlamentarischen Debatte über das Strafmündigkeitsalter herauszuarbeiten.
1. Diskursive Deutungsmuster
Den Ausgangspunkt bildet der von der AfD im Juni 2025 eingebrachte Gesetzesentwurf (BT-Drs. 21/333), der den aktuellen politischen Diskurs um die Strafmündigkeit wie unter einem parlamentarischen Brennglas konzentriert und als aktueller Referenzpunkt für die weitere politische Auseinandersetzung dient.
a) Gesetzesentwurf der AfD 2025
Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Absenkung der Strafmündigkeit ist diskursiv geprägt durch eine stark sicherheitsorientierte Problemkonstruktion, in der Kinder- und Jugendkriminalität als eskalierendes gesellschaftliches Risiko dargestellt wird. Bereits zu Beginn wird darauf verwiesen, dass in den letzten Jahren eine „deutliche Zunahme im Bereich der Kinderdelinquenz“ zu verzeichnen sei, verbunden mit dem Hinweis auf einen „erneuten Höchststand“ der registrierten Straftaten von Kindern unter 14 Jahren. Diese Formulierungen rahmen Jugendkriminalität als dynamisches und sich verschärfendes Problem, das unmittelbares politisches Handeln erforderlich mache.
Zur Dramatisierung dieser Entwicklung werden einzelne Gewaltverbrechen exemplarisch herangezogen. So heißt es, im März 2023 habe „die Ermordung der zwölfjährigen Schülerin Luise aus Nordrhein-Westfalen die Öffentlichkeit“ erschüttert. Dieses Ereignis wird nicht als Ausnahme, sondern als Symptom einer übergreifenden Problemlage präsentiert. Entsprechend wird betont, es handele sich „mitnichten um einen Einzelfall“, sondern um einen Ausdruck einer allgemeinen Entwicklung. Die alarmistische Rahmung wird durch explizite Emotionalisierungen ergänzt. So wird festgestellt: „Besonders erschreckend ist, dass in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme im Bereich der Kinderdelinquenz zu verzeichnen ist.“ Die Kombination aus statistischer Entwicklung und emotionaler Bewertung verstärkt den Eindruck eines eskalierenden Sicherheitsproblems und erhöht den politischen Handlungsdruck. Neben diesen Bedrohungszuschreibungen enthält der Gesetzentwurf klare Verantwortungszuschreibungen. Minderjährige Täterinnen und Täter werden als Akteure adressiert, die strafrechtlich „zur Verantwortung gezogen“ werden müssten. Das bestehende Jugendstrafrecht wird dabei als unzureichend dargestellt, da es „nicht geeignet“ sei, „die steigende Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden einzudämmen“. Entwicklungspsychologische und erzieherische Leitgedanken des Jugendstrafrechts werden zwar erwähnt, jedoch implizit relativiert, indem ihre Effektivität zur Prävention schwerer Straftaten infrage gestellt wird. Darüber hinaus werden auch elterliche Verantwortlichkeiten problematisiert. So wird ausgeführt, dass Eltern notwendige Maßnahmen teilweise „ablehnen […] und verweigern“, wodurch staatliches Eingreifen als erforderlich dargestellt wird. Auf diese Weise wird delinquentes Verhalten nicht nur individualisiert, sondern zugleich familial kontextualisiert. Zur Legitimation der vorgeschlagenen Absenkung der Strafmündigkeit greift der Gesetzesentwurf wiederholt auf objektivierend wirkende Verweise zurück. Neben kriminalstatistischen Daten werden internationale Vergleiche herangezogen. So wird darauf hingewiesen, dass die Strafmündigkeit in Staaten wie „England“, „den Niederlanden“ oder „der Schweiz“ bereits unter 14 Jahren liege. Diese Bezugnahmen dienen dazu, die vorgeschlagene Reform als international anschlussfähig und sachlich begründet erscheinen zu lassen.
Diese sprachlichen Elemente verdichten sich zu einer dominanten punitiv-repressiven Storyline, in der härtere strafrechtliche Instrumente als notwendige Voraussetzung für die Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung erscheinen. Strafrecht wird in dieser Erzählung als zentrales Steuerungsinstrument konstruiert, das sowohl abschreckend wirken als auch den Schutz der Allgemeinheit gewährleisten soll. Präventiv-erzieherische Argumente – etwa der Verweis auf das Kindeswohl oder auf therapeutische Interventionen – treten zwar ebenfalls auf, bleiben jedoch funktional untergeordnet. Sie dienen vor allem dazu, repressivere Maßnahmen zu legitimieren, indem diese als zugleich fürsorglich und verantwortungsbewusst gerahmt werden. Eine genuine Alternative zum strafrechtlichen Zugriff wird auf diese Weise nicht entfaltet.
Auf der narrativen Ebene dominiert im Gesetzesentwurf eindeutig ein Sicherheitsnarrativ. Jugend- und Kinderkriminalität wird als strukturelle Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und das Vertrauen in den Rechtsstaat interpretiert, der nur durch entschiedenes staatliches Handeln begegnet werden könne. Dieses Narrativ wird durch ein sekundäres Erziehungsnarrativ ergänzt, in dem Defizite familiärer Verantwortung als mitursächlich für delinquentes Verhalten identifiziert werden. Beide Narrative stützen sich gegenseitig: Während das Sicherheitsnarrativ den Handlungsdruck erzeugt, legitimiert das Erziehungsnarrativ staatliche Eingriffe in familiale Autonomie. Narrative, die Jugendkriminalität als strukturelles Problem sozialer Ungleichheit oder als Ergebnis individueller Einzelfälle deuten, bleiben hingegen weitgehend ausgeblendet oder werden explizit zurückgewiesen.
b) Tobias Matthias Peterka (AfD)
Den Auftakt in der Plenardebatte machte Tobias Matthias Peterka, Abgeordneter der AfD. Sein Redebeitrag ist diskursiv durch eine stark zugespitzte sicherheitspolitische Problemkonstruktion geprägt, in der Kinder- und Jugendkriminalität als eskalierendes gesellschaftliches Risiko dargestellt wird. Bereits einleitend wird zwar anerkannt, dass Kinder und Jugendliche sich in einem Prozess des „Heranreifens“ befänden und „noch nicht im Vollbesitz der Erkenntnisfähigkeit“ seien. Diese entwicklungsbezogene Perspektive wird jedoch unmittelbar relativiert, indem betont wird, dass Nachsicht „im Strafrecht irgendwann an eine Grenze“ stoße. Damit wird früh eine argumentative Verschiebung vorgenommen: Entwicklungspsychologische Erwägungen gelten nur bis zu einem Punkt, ab dem strafrechtliche Sanktionen als zwingend notwendig erscheinen.
Zentrale sprachliche Elemente des Beitrags sind alarmistische Bedrohungszuschreibungen, die Jugendkriminalität als außer Kontrolle geratenes Phänomen rahmen. Formulierungen wie die „überhandnehmende Kriminalität Jugendlicher“ oder der Verweis auf „zweistellige Wachstumsraten bei der Kinder- und Jugendkriminalität“ erzeugen den Eindruck einer sich zuspitzenden Lage. Diese Eskalationsdiagnose wird durch eine umfassendere Niedergangserzählung verstärkt, wenn konstatiert wird: „Dieses Land ist nicht mehr, wie es einmal war.“ Jugendkriminalität wird damit nicht nur als isoliertes Problem, sondern als Symptom eines allgemeinen gesellschaftlichen Verfalls interpretiert. Der Redebeitrag arbeitet zudem stark mit Emotionalisierungen und drastischen Gewaltbeschreibungen. Gewalthandlungen werden explizit benannt – „zusammenschlagen“, „vor Züge stoßen“, „abstechen“ oder „berauben“ –, um moralische Eindeutigkeit herzustellen und die Legitimität repressiver Maßnahmen zu unterstreichen. Metaphorische Bilder wie der Untergang von „Bullerbü an unseren Schulen und Spielplätzen“ kontrastieren eine idealisierte, vermeintlich sichere Vergangenheit mit einer als bedrohlich dargestellten Gegenwart. Diese Emotionalisierung wird durch appellative Zuspitzungen („Hören Sie um Gottes willen endlich auf“) weiter intensiviert. In Bezug auf Verantwortungszuschreibungen weist der Redebeitrag eine deutliche Verschiebung hin zu individueller und kollektiver Schuldzuweisung auf. Peterka argumentiert, dass selbst Zwölfjährige in der Lage seien, das Unrecht schwerer Gewalttaten zu erkennen, womit die Fähigkeit zur moralischen Einsicht bereits im Kindesalter behauptet wird. Gleichzeitig werden Eltern als zentrale Verantwortliche problematisiert, die ihre Kinder nicht mit den „Werten und Regeln in diesem Land“ vertraut machten, weil sie diese selbst „kaum kennen oder sie sogar offen verachten“. Kriminalität wird so in einen Kontext defizitärer Erziehung und staatsablehnender Milieus gestellt, während sozialstrukturelle Erklärungen explizit delegitimiert werden. Zur Legitimation seiner Argumentation greift der Redner wiederholt auf scheinbar objektivierende Verweise zurück. Polizeiliche Kriminalstatistiken werden ausführlich zitiert, um das Ausmaß der Jugendkriminalität zu quantifizieren, und zugleich wird ein noch größeres Dunkelfeld suggeriert. Ergänzend beruft sich Peterka auf externe Autoritäten wie die Deutsche Polizeigewerkschaft sowie auf internationale Vergleiche mit Ländern wie den Niederlanden, Irland, Großbritannien oder Griechenland, in denen die Strafmündigkeit teilweise deutlich niedriger angesetzt ist. Diese Verweise dienen dazu, die Forderung nach einer Absenkung der Strafmündigkeit als sachlich begründet und international anschlussfähig erscheinen zu lassen.
Diese sprachlichen Elemente verdichten sich zu einer klar dominanten punitiv-repressiven Storyline. Strafrechtliche Verschärfungen werden als einzig wirksames Mittel gegen Jugendkriminalität präsentiert, während präventiv-erzieherische oder sozialpolitische Ansätze explizit abgewertet werden. Verweise auf „sozialarbeiterische Selbstregulierung“ in Familien erscheinen in der Rede als realitätsfern und unzureichend. Zwar wird formal betont, dass weiterhin das Jugendstrafrecht angewendet werden solle, diese Relativierung bleibt jedoch rhetorisch und ändert nichts an der grundsätzlich repressiven Stoßrichtung. Gleichzeitig ist der Beitrag stark polarisierend angelegt. Politische Gegner werden beschuldigt, Probleme zu verdrängen, zu beschwichtigen oder bewusst zu zerreden. Es wird ein implizites Zusammenwirken „über Parteigrenzen hinweg“ suggeriert, das zulasten der öffentlichen Sicherheit gehe. Demgegenüber inszeniert sich die AfD als einzige politische Kraft, die Missstände offen benenne und konsequent adressiere.
Auf der narrativen Ebene dominiert eindeutig ein Sicherheitsnarrativ. Jugend- und Kinderkriminalität werden als Bedrohung für öffentliche Ordnung, Schulen und Spielplätze konstruiert, der nur durch entschlossenes staatliches Handeln begegnet werden könne. Dieses Sicherheitsnarrativ wird durch ein Erziehungsnarrativ flankiert, in dem elterliches Versagen und defizitäre Wertevermittlung als zentrale Ursachen benannt werden. Narrative, die Jugendkriminalität als strukturelles Problem sozialer Ungleichheit oder als Folge einzelner Ausnahmefälle deuten, bleiben hingegen marginalisiert oder werden explizit zurückgewiesen.
c) Axel Müller (CDU/CSU)
Der zweite Redebeitrag der Plenardebatte von Axel Müller (CDU) ist insgesamt durch eine de-emotionalisierende und rationalisierende Sprache geprägt. Alarmistische Bedrohungszuschreibungen werden explizit zurückgewiesen. So warnt Müller davor, „den Eindruck [zu erwecken], dass die Jugend heute schlechter wäre als früher“, und setzt dieser Problematisierung positive Gegenbilder entgegen („Viele junge Menschen engagieren sich ehrenamtlich […]. Sie sind unsere Zukunft“). Diese Form der Normalisierung und Relativierung fungiert als Gegenstrategie zu alarmistischen Deutungen. Zugleich nutzt Müller Legitimationsverweise auf fachliche Expertise und institutionelle Erfahrung. Besonders zentral ist die biografische Autorisierung seiner Argumentation: Er verweist auf „25 Jahre“ Tätigkeit in der Justiz, davon „15 Jahre lang Mitglied einer Jugendstrafkammer“. Diese Selbstverortung dient der diskursiven Absicherung seiner Position gegenüber als populistisch markierten Forderungen. Metaphorisch markant ist die Abwertung des AfD-Gesetzentwurfs als „Dublette“ sowie die Gegenüberstellung von „martialischen Inhalten“ und der realen Entscheidungssituation eines Richters, der „einen 14-Jährigen […] für zehn Jahre ins Gefängnis schickt“. Hier wird eine Kontrastmetapher zwischen abstrakter, aggressiver Politik und konkreter menschlicher Verantwortung aufgebaut. Entwicklungs- und Verantwortungszuschreibungen stehen im Zentrum der Argumentation. Müller betont den „Erziehungsgedanken“ des Jugendstrafrechts, die Notwendigkeit „passgenauer Sanktionen“ und die Bedeutung von „Einsichtsfähigkeit“ als Voraussetzung von Schuld. Verantwortung wird dabei nicht primär repressiv, sondern entwicklungsbezogen verstanden.
Der Redebeitrag folgt überwiegend einer präventiv-erzieherischen Storyline, die jedoch um rational-abgewogene Elemente ergänzt wird und damit stellenweise einen balancierten Charakter annimmt. Die präventiv-erzieherische Storyline zeigt sich in der Betonung des Jugendstrafrechts als erzieherisches Instrumentarium („großer Instrumentenkasten“, „passgenaue Sanktion“, „Erziehungsgedanke“) sowie in der Ablehnung einfacher strafrechtlicher Verschärfungen. Strafrechtliche Interventionen erscheinen als Mittel zur Entwicklungssteuerung, nicht als primäres Sanktions- oder Abschreckungsinstrument. Balancierende Elemente treten dort auf, wo Müller empirische Kriminalitätsentwicklungen anerkennt („höchster Stand seit 2011“), diese jedoch in einen breiteren gesellschaftlichen Kontext einordnet („kein auf diese Altersgruppe beschränktes Phänomen“, „multikausal“). Die Gewaltkriminalität wird weder negiert noch dramatisiert, sondern als komplexes Problem mit vielfältigen Ursachen dargestellt. Explizit grenzt sich Müller von polarisierenden und punitiv-repressiven Storylines ab, indem er der AfD vorwirft, „auf komplexe Fragen […] simple Antworten“ zu geben und sich dem Thema „populistisch“ zu nähern.
Das dominierende Narrativ des Beitrags ist das eines strukturellen Problems. Gewaltkriminalität von Kindern und Jugendlichen wird als Ausdruck gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen beschrieben, die durch „wirtschaftliche Unsicherheit, soziale Belastungen, eigene Gewalterfahrungen und gescheiterte Integration“ bedingt sind. Dieses Narrativ widerspricht ausdrücklich einer Engführung auf individuelle Schuld oder moralisches Versagen einzelner Gruppen. Ergänzend tritt ein Erziehungsnarrativ hinzu, welches das Jugendstrafrecht als Instrument der sozialen und moralischen Entwicklung versteht. Die Tat eines Jugendlichen wird als Ausdruck eines „erzieherischen Defizits“ interpretiert, dem mit abgestuften, entwicklungsadäquaten Sanktionen zu begegnen sei. Ein Sicherheitsnarrativ ist zwar implizit präsent – etwa durch die Anerkennung steigender Gewaltzahlen –, bleibt jedoch deutlich nachgeordnet und wird nicht zur zentralen Problemdefinition erhoben. Ebenso wird das Einzelfallnarrativ nur illustrativ genutzt (z.B. der Mord durch einen 14-Jährigen), ohne daraus generalisierende Schlussfolgerungen abzuleiten.
d) Lena Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen)
Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen) verwendet zu Beginn ihres Beitrags alarmistische Formulierungen, um auf die steigende rechte Jugendkriminalität aufmerksam zu machen: „Die rechte Kriminalität unter Jugendlichen steigt massiv; sie radikalisieren sich, schließen sich zusammen, um schwere rechtsextreme Straftaten zu begehen.“ Diese Ausdrucksweise signalisiert Dringlichkeit und betont eine akute Bedrohung, die jedoch unmittelbar durch positive Fakten relativiert wird („Insgesamt aber geht die Jugendkriminalität zurück“), was eine balancierte Darstellung unterstützt. Emotionalisierende Elemente dominieren vor allem im Plädoyer für Prävention und Unterstützung: Gumnior appelliert an Mitgefühl für Jugendliche, etwa wenn sie auf Perspektivlosigkeit nach der Pandemie verweist („ohne Perspektive alleingelassen werden“) oder die Bedeutung von Anerkennung, Wertschätzung und einem liebevollen Umfeld betont. Zugleich setzt sie Entwicklungszuschreibungen ein, um die Lern- und Reifungspotenziale von Jugendlichen hervorzuheben („aus den meisten ist dann doch noch was ganz Ordentliches geworden“). Legitimationsverweise stützen ihre Argumentation auf bestehende Rechtsnormen und wissenschaftliche Evidenz, insbesondere auf das SGB VIII sowie zeithistorische Erkenntnisse zur Wirksamkeit sozialpolitischer Maßnahmen.
Der Redebeitrag folgt primär einer präventiv-erzieherischen Storyline. Gumnior argumentiert, dass die Reduktion von Jugendkriminalität vorrangig durch soziale Unterstützung, Perspektivangebote und psychosoziale Betreuung erreicht wird, während strafrechtliche Verschärfungen nur begrenzte Wirkung entfalten. Gleichzeitig wird der Beitrag durch Elemente balancierter Argumentation geprägt: Die anfängliche Alarmierung über rechte Jugendkriminalität wird durch statistische Relativierung der Gesamtjugendkriminalität gemildert. Leicht polarisierende Elemente treten in der kritischen Auseinandersetzung mit der Union auf, etwa bei der Abwertung abschreckungsbasierter Strafansätze als „fahlen Atem aus den 50ern“.
Inhaltlich dominiert das strukturelle Narrativ. Kriminalität wird als Folge von Defiziten in sozialen und politischen Strukturen verstanden, insbesondere durch Einsparungen in Jugendämtern, fehlende psychosoziale Unterstützung und mangelnde Perspektiven für junge Menschen. Ergänzend tritt ein erziehungsbezogenes Narrativ auf, dass die Verantwortung der Gesellschaft und Politik für die Begleitung und Förderung Jugendlicher betont. Ein Sicherheits- oder Bedrohungsnarrativ wird lediglich zu Beginn angelegt und dient vornehmlich als rhetorischer Aufhänger. Einzelfallnarrative spielen praktisch keine Rolle; der Fokus liegt auf generellen Strukturen und sozialen Ursachen.
e) Mahmut Özdemir (SPD)
Im vierten Redebeitrag der Plenardebatte verwendet Özdemir (SPD) zu Beginn alarmistische, aber gezielt illustrative Formulierungen, etwa wenn er konkrete Vorfälle von „Jugendbanden, die marodierend über eine Einkaufsstraße herzogen“ beschreibt. Diese Darstellungen erzeugen ein emotionales Bild der Gefährdung, dienen jedoch vor allem der Illustration. Emotionalisierungen werden eingesetzt, um Mitgefühl für junge Menschen zu erzeugen und deren gesellschaftliche Prägung zu betonen („Kinder und Jugendliche sind Spiegelbilder ihres Umfelds“) sowie um das normative Unrecht von pauschalen Strafverschärfungen hervorzuheben („…die Jüngsten, die 14-, die 12-Jährigen, die keine Schuld tragen…“). Entwicklungs- und Verantwortungszuschreibungen adressieren sowohl politische Entscheidungsträger als auch Eltern, Schulen und Nachbarschaften als Akteure, die präventiv auf Jugendkriminalität einwirken können. Legitimationsverweise beziehen sich auf bestehende Gesetze (StGB, JGG, BGB, FamFG, SGB) sowie auf wissenschaftliche Evidenz und praxisnahe Programme wie das „Haus des Jugendrechts“, das die interinstitutionelle Prävention betont.
Die präventiv-erzieherische Storyline dominiert den Redebeitrag. Özdemir argumentiert, dass Kriminalprävention vorrangig durch soziale Unterstützung, Jugendhilfe, koordinierte Polizeiarbeit und familien- sowie gemeinschaftsbasierte Maßnahmen erreicht werden kann. Punitiv-repressive Ansätze, wie eine Senkung des Strafmündigkeitsalters, werden explizit abgelehnt. Ergänzend wird eine balancierte Argumentation verwendet, indem statistische Daten überprüft und medial dargestellte Trends relativiert werden. Polarisierende Elemente treten rhetorisch moderat auf, etwa wenn Özdemir das „Stammtischniveau“ der politischen Debatte kritisiert.
Das strukturelle Narrativ dominiert den Beitrag: Kriminalität wird als Ergebnis gesellschaftlicher, kommunaler und familiärer Rahmenbedingungen verstanden. Özdemir verdeutlicht, dass Kinder und Jugendliche stark von ihrem Umfeld geprägt sind und dass Prävention daher auf allen Ebenen – von Schule, Jugendhilfe und Polizei bis zu Eltern und Nachbarschaft – erfolgen muss. Parallel dazu ist das erziehungsbezogene Präventionsnarrativ präsent, welches die Bedeutung koordinierter, frühzeitiger Interventionen und sozialer Unterstützung betont. Sicherheits- und Einzelfallnarrative werden nur ergänzend eingesetzt, um die Relevanz der Maßnahmen zu illustrieren und die Notwendigkeit eines strukturierten, evidenzbasierten Ansatzes zu unterstreichen.
f) Luke Hoß (Die Linke)
Bildhafte und dramatisierende Metaphern prägen den Redebeitrag von Hoß (Linke), mit welchen er die vorgeschlagenen repressiven Maßnahmen der AfD grundlegend kritisiert. So kontrastiert er etwa „Besucherzelle statt Badengehen, U-Haft statt U-Bahn-Surfen in Subway Surfers“, um die – aus seiner Sicht – eklatante Absurdität und unverhältnismäßig große Härte des Gesetzentwurfes zu verdeutlichen. Alarmistische Bedrohungszuschreibungen, beispielsweise über den Schusswaffengebrauch gegen Kinder an deutschen Grenzen – verfolgen das Ziel der Entlarvung von Widersprüchlichkeit und Zynismus. Die Rede ist insgesamt stark emotionalisiert: moralische Appelle und Abwertungen der politischen Gegenseite („Schämen sollten Sie sich, und zwar alle!“, „primitiv; meine Güte“) erzeugen Empathie für die betroffenen Kinder und kritisieren zugleich das Vorgehen der AfD. Entwicklungs- und Verantwortungszuschreibungen adressieren Politik, Jugendhilfe und Eltern als zentrale Akteure für Prävention („Wer solche Taten wirklich verhindern will, muss […] mit pädagogischen Angeboten Hilfe leisten“). Legitimationsverweise stützen sich auf bestehende Instrumente der Jugendhilfe und Familiengerichte sowie auf historische Bezüge zur Strafmündigkeit.
Die präventiv-erzieherische Storyline dominiert den Redebeitrag. Hoß (Linke) argumentiert, dass wirksame Prävention und Rückfallvermeidung durch pädagogische Maßnahmen, Unterstützung von Eltern und Kindern sowie die Stärkung der Jugendhilfe erreicht werden können. Punitiv-repressive Ansätze werden ausdrücklich abgelehnt und als sinnlose Demonstration von Macht dargestellt („Seien Sie doch ehrlich: Sie wollen immer nur Strafe, Strafe, Strafe“). Polarisierende Elemente sind stark ausgeprägt: Hoß richtet seine rhetorische Kritik direkt gegen die AfD, verwendet Übertreibungen, moralische Verurteilungen und emotional aufgeladene Formulierungen, um die politische Gegenseite zu delegitimieren. Eine balancierte, sachlich neutrale Argumentation ist nur marginal vorhanden.
Inhaltlich dominiert das pädagogisch-erziehungsbezogene Narrativ. Kriminalität von Kindern und Jugendlichen wird als spontan und unüberlegt dargestellt, wodurch erzieherische und pädagogische Interventionen als zielführender hervorgehoben werden als repressives Handeln. Strukturelle Probleme werden sekundär thematisiert, etwa wenn Hoß darauf verweist, dass es anderen politischen Akteuren nicht um die Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen geht. Sicherheits- und Einzelfallnarrative treten lediglich implizit bzw. nicht auf.
g) Christian Moser (CDU/CSU)
CSU-Mann Moser verwendet bildhafte und rhetorisch wirkungsvolle Formulierungen, um die Risiken von Schnellschüssen im Strafrecht für Kinder zu verdeutlichen. So spricht er etwa von „billigem Populismus auf dem Rücken unserer Kinder“, um die AfD-Vorschläge kritisch zu kennzeichnen. Emotionale Appelle betonen die Verantwortung der Politik und Gesellschaft gegenüber jungen Menschen („Das sind wir unseren Kindern schuldig.“). Entwicklungs- und Verantwortungszuschreibungen sind zentral: Kinder und Jugendliche werden als eigenständige Persönlichkeiten beschrieben, deren psychologische Reife berücksichtigt werden muss. Legitimationsverweise stützen sich auf das bestehende Jugendstrafrecht (§ 105 JGG), auf wissenschaftliche Studien zur psychologischen Reife von 12- bis 13-Jährigen sowie auf die praktische Belastung der Staatsanwaltschaften.
Die präventiv-erzieherische Storyline dominiert den Redebeitrag. Moser betont, dass (Jugend-)Strafrecht primär der positiven Beeinflussung des Täters dient, Wiederholungstaten zu verhindern und Resozialisierung zu ermöglichen. Punitiv-repressive Ansätze werden ausdrücklich kritisiert und als Schnellschüsse dargestellt. Eine balancierte Argumentation ist ebenfalls ausgeprägt: Moser fordert evidenzbasierte Entscheidungen und differenzierte Gesetzesdiskussionen, die wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen. Polarisierende Elemente sind nur schwach ausgeprägt und sachlich gehalten; die Kritik an der AfD bleibt argumentativ fokussiert.
Das erziehungsbezogene Narrativ ist dominant. Kriminalität von Jugendlichen wird als Ausdruck unreifer Persönlichkeiten verstanden, die gezielt durch pädagogisch fundierte Maßnahmen beeinflusst werden sollen. Strukturelle Aspekte, wie die Kapazität der Staatsanwaltschaften und gesetzliche Rahmenbedingungen, werden unterstützend thematisiert. Sicherheitsprobleme dienen lediglich als Ausgangspunkt der Debatte, während Einzelfallbetrachtungen durch die Diskussion über bedingte Strafmündigkeit und Handlungsspielräume des Jugendrichters integriert werden.
h) Rainer Galla (AfD)
Galla verwendet überwiegend sachlich-rationale Formulierungen, wobei bildhafte oder stark emotionalisierte Metaphern nur moderat auftreten. So wird etwa das Verhalten von Jugendlichen, das „die Gesellschaft nicht tolerieren kann“, als Anlass für staatliches Eingreifen beschrieben. Emotionalisierungen finden sich hauptsächlich in Appellen an die elterliche Verantwortung („Die Erziehung von Kindern und Jugendlichen ist zuallererst Aufgabe und Sache der Eltern“). Entwicklungs- und Verantwortungszuschreibungen betonen die primäre Verantwortung der Eltern für die Erziehung von mündigen, kritischen und sozialen Persönlichkeiten, während der Staat nur ausnahmsweise und in begründeten Fällen eingreifen soll. Legitimationsverweise stützen sich auf internationale Vergleichspraktiken niedrigerer Strafmündigkeitsalter, auf die Wahrung der nationalen Werteordnung und auf die logische Argumentation im Hinblick auf Widersprüche zwischen Wahlalter und Strafmündigkeit.
Die dominante Storyline ist punitiv-repressiv: Galla spricht sich für eine Senkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre aus und betont, dass bei erkennbaren Fehlentwicklungen angemessene strafrechtliche Mittel angewandt werden müssen. Balancierende Elemente treten auf, indem betont wird, dass Eingriffe nur ausnahmsweise erfolgen und die Grundprinzipien der Werteordnung gewahrt bleiben. Präventiv-erzieherische Argumentationen spielen nur eine untergeordnete Rolle und werden vor allem über die Verantwortung der Eltern thematisiert. Polarisierende Elemente sind dezent vorhanden, etwa in ironischen Spitzen gegenüber politischen Gegnern.
Zentral ist das erziehungsbezogene Narrativ: Kinder und Jugendliche sind primär durch elterliche Erziehung zu verantwortungsvollen Persönlichkeiten zu entwickeln, staatliche Eingriffe dienen nur der Korrektur bei erkennbaren Fehlentwicklungen. Das Strafrecht wird hier als erzieherisches Instrument gedeutet. Einzelfallbetrachtungen werden implizit berücksichtigt, indem die Notwendigkeit individueller staatlicher Interventionen betont wird. Sicherheits- und strukturelle Probleme werden lediglich sekundär angesprochen; strukturelle Reformbedarfe werden nur durch den Hinweis auf eine nicht mehr zeitgemäße Systematik angedeutet.
2. Diskurskoalitionen
Die parlamentarische Debatte um das Strafmündigkeitsalter lässt sich im Sinne der diskurstheoretischen Arbeiten von Hajer nicht vornehmlich als Auseinandersetzung zwischen parteipolitischen Positionen verstehen, sondern als Konfrontation unterschiedlicher diskursiver Koalitionen.[37] Diese Koalitionen konstituieren sich weniger über identische politische Interessen als vielmehr über geteilte Problemdeutungen, Storylines und Narrative, die den Akteuren eine gemeinsame argumentative Grundlage bieten. Auf Basis der vorangegangenen Analyse über die diskursiven Deutungsmuster lassen sich drei zentrale Diskurskoalitionen rekonstruieren und ihnen konkrete politische Akteure zuordnen.
Die erste Diskurskoalition ist durch eine punitiv-repressive Sicherheitslogik geprägt und wird maßgeblich von Akteuren der AfD getragen, insbesondere durch den eingebrachten Gesetzesentwurf sowie die Redebeiträge von Tobias Matthias Peterka und Rainer Galla. Gemeinsamer Kern dieser Koalition ist eine sicherheitszentrierte Problemkonstruktion, in der Kinder- und Jugendkriminalität als eskalierende Bedrohung der öffentlichen Ordnung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts dargestellt wird. Diese Kriminalitätsform erscheint hier nicht als punktuelles oder strukturell erklärbares Phänomen, sondern als Ausdruck eines umfassenderen Kontrollverlustes des Staates. Die Absenkung des Strafmündigkeitsalters wird in dieser Perspektive als notwendige Reaktion auf eine als dramatisch beschriebene Entwicklung gerahmt. Zentral ist dabei eine punitiv-repressive Storyline, in der strafrechtliche Verschärfungen als einzig wirksames Mittel zur Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung präsentiert werden. Strafrecht fungiert nicht nur als Sanktions-, sondern zugleich als Erziehungs- und Abschreckungsinstrument. Zwar werden entwicklungspsychologische Argumente punktuell anerkannt, sie werden jedoch konsequent relativiert, indem bereits bei Kindern im Alter von zwölf Jahren eine hinreichende Einsichtsfähigkeit unterstellt wird. Ergänzt wird diese Argumentation durch ein Erziehungsnarrativ, das elterliches Versagen und defizitäre Wertevermittlung als zentrale Ursachen von Jugendkriminalität identifiziert. Dieses Narrativ legitimiert staatliches Eingreifen, indem es familiale Verantwortung problematisiert und zugleich soziale oder strukturelle Erklärungen delegitimiert. Trotz unterschiedlicher rhetorischer Stile – von stark emotionalisierend bei Peterka bis vergleichsweise moderat bei Galla – stabilisieren diese Akteure gemeinsam einen diskursiven Rahmen, in dem Sicherheit und Strafverschärfung untrennbar miteinander verknüpft sind.
Der punitiv-repressiven Sicherheitskoalition steht eine präventiv-erzieherische Strukturkoalition gegenüber, der Redebeiträge von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der Linken zuzuordnen sind. Trotz parteipolitischer Unterschiede verbindet diese Akteure eine grundlegende Problemdefinition, in der Jugendkriminalität primär als Ergebnis sozialer, institutioneller und biografischer Rahmenbedingungen verstanden wird. Kinder- und Jugendkriminalität erscheinen hier nicht als Ausdruck individueller moralischer Defizite, sondern als Symptom struktureller Belastungen, etwa durch soziale Ungleichheit, fehlende Perspektiven oder unzureichende staatliche Unterstützungsangebote. Die dominante Storyline dieser Koalition ist somit präventiv-erzieherisch. Kriminalitätsbekämpfung wird vorrangig als Aufgabe sozialer Prävention, früher pädagogischer Intervention und institutioneller Unterstützung interpretiert. Strafrechtliche Maßnahmen gelten allenfalls als nachgeordnetes Mittel und werden explizit als ungeeignet dargestellt, um nachhaltige Verhaltensänderungen bei Kindern und Jugendlichen zu bewirken. Entsprechend dominieren strukturelle Narrative, in denen politische Verantwortung, Jugendhilfe, Schulen und kommunale Strukturen als zentrale Handlungsebenen identifiziert werden. Ergänzend tritt ein Entwicklungsnarrativ hinzu, welches die Lern- und Reifungsfähigkeit junger Menschen betont und pauschale Zuschreibungen von Schuld zurückweist. Unterschiede innerhalb dieser Koalition zeigen sich vor allem im Stil der Auseinandersetzung: Während etwa Luke Hoß (Linke) stark moralisch und polarisierend argumentiert, verfolgen Mahmut Özdemir (SPD) und Lena Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen) eine moderatere, stärker institutionell und sozialpolitisch ausgerichtete Argumentation. Gleichwohl stabilisieren auch diese Akteure einen gemeinsamen diskursiven Deutungsrahmen, der präventive und erzieherische Ansätze ins Zentrum stellt.
Zwischen diesen beiden Polen lässt sich eine dritte Diskurskoalition verorten, die als balanciert-rationalisierend beschrieben werden kann und insbesondere durch Redebeiträge von Axel Müller (CDU) und Christian Moser (CSU) getragen wird. Diese Koalition zeichnet sich dadurch aus, dass sie sicherheitsbezogene Problemlagen grundsätzlich anerkennt, alarmistische Eskalationen jedoch ausdrücklich zurückweist. Jugendkriminalität wird als reales, aber komplexes Phänomen beschrieben, das differenzierte und evidenzbasierte Antworten erfordert. Die zentrale Storyline dieses Diskursstranges ist von Rationalisierung und Abwägung geprägt. Das bestehende Jugendstrafrecht wird als leistungsfähiges und differenziertes Instrument verteidigt, das bereits heute hinreichende Handlungsspielräume bietet. Strafrechtliche Interventionen werden nicht grundsätzlich abgelehnt, jedoch klar in einen entwicklungsbezogenen und professionellen Rahmen eingebettet. Charakteristisch ist dabei die Berufung auf fachliche Expertise, institutionelle Erfahrung und wissenschaftliche Erkenntnisse, die als Gegenpol zu populistischen Vereinfachungen fungieren. Diese Akteure teilen zwar zentrale Annahmen der präventiv-erzieherischen Koalition, grenzen sich jedoch von deren teilweise normativ zugespitzter Argumentation ab und nehmen eine vermittelnde Position zwischen punitiven Sicherheitserwartungen und pädagogischen Sozialisationslogiken ein.
V. Diskussion und Schlussbetrachtung
Ziel des vorliegenden Beitrags war es, die parlamentarische Debatte um das Strafmündigkeitsalter im Deutschen Bundestag im Juni 2025 diskursanalytisch zu untersuchen und die darin wirksamen Deutungsmuster sowie Diskurskoalitionen herauszuarbeiten. Ausgehend von der übergeordneten Fragestellung, wie Jugend- und Kinderkriminalität politisch problematisiert und welche kriminalpolitischen Handlungsoptionen dadurch plausibilisiert werden, leistet die Analyse einen eigenständigen Beitrag zur politikwissenschaftlichen Kommunikations- und Diskursforschung. Der Mehrwert der Arbeit liegt insbesondere darin die bestehenden Forschungsperspektiven um eine explizit diskursive Sichtweise zu ergänzen und aufzuzeigen, wie politische Akteure kriminalpolitische Positionen sprachlich legitimieren, emotionalisieren oder rationalisieren.
Die Ergebnisse der Analyse zeigen, dass die parlamentarische Auseinandersetzung weniger entlang klassischer parteipolitischer Trennlinien verläuft als entlang konkurrierender diskursiver Problemdefinitionen. Im Zentrum stehen drei Diskurskoalitionen, die sich durch jeweils spezifische diskursive Deutungsmuster mit eigenen Storylines und Narrativen konstituieren: eine punitiv-repressive Sicherheitskoalition, eine präventiv-erzieherische Strukturkoalition sowie eine balanciert-rationalisierende Vermittlungskoalition. Diese Koalitionen strukturieren nicht nur die politische Debatte, sondern begrenzen zugleich den Raum dessen, was als legitime kriminalpolitische Antwort auf Jugendkriminalität gilt.
Vor dem Hintergrund der Forschungsfragen lässt sich festhalten, dass insbesondere die punitiv-repressive Koalition Jugendkriminalität als eskalierendes Sicherheitsproblem konstruiert, das entschlossenes staatliches Eingreifen erfordere. Diese Problemdefinition steht in einem Spannungsverhältnis zum bestehenden Forschungsstand, insbesondere zur kriminologischen und entwicklungspsychologischen Literatur. [38] Während im politischen Diskurs der AfD Kriminalstatistiken, Einzelfälle extremer Gewalt und internationale Vergleiche als objektivierende Belege herangezogen werden, weist die kriminologische Forschung seit Langem darauf hin, dass frühe formelle Sanktionierung mit erheblichen Risiken verbunden ist. Studien zu Delinquenzverläufen und Labeling-Effekten zeigen,[39] dass strafrechtliche Interventionen im Kindes- und Jugendalter eher zu Stigmatisierung und erhöhtem Rückfallrisiko beitragen können, anstatt präventive Effekte zu entfalten.[40] Die diskursive Reduktion komplexer Entwicklungs- und Sozialisationserfahrungen auf individuelle Schuldzuschreibungen steht damit in deutlichem Kontrast zu empirisch fundierten Erkenntnissen der Kriminologie.[41] Auch die entwicklungs- und rechtspsychologische Forschung widerspricht der impliziten Annahme, strafrechtliche Verantwortungsfähigkeit lasse sich eindeutig an einem fixen Lebensalter festmachen.[42] Die im Forschungsstand referenzierten Befunde zu neurokognitiven und psychosozialen Reifungsprozessen betonen die Heterogenität individueller Entwicklung und problematisieren starre Altersgrenzen als alleinige Kriterien für Verantwortlichkeit.[43] Vor diesem Hintergrund erscheint es diskursiv aufschlussreich, dass entwicklungspsychologische Argumente im punitiven Diskurs zwar aufgegriffen, jedoch funktionalisiert werden: Sie dienen weniger der ernsthaften Abwägung von Reifefähigkeit als vielmehr der Legitimation repressiver Maßnahmen.
Demgegenüber knüpft die präventiv-erzieherische Strukturkoalition deutlich stärker an die im Forschungsstand beschriebenen kriminologischen und sozialwissenschaftlichen Befunde an.[44] Die Betonung sozialer Ursachen, struktureller Belastungen und präventiver Interventionen korrespondiert mit empirischen Erkenntnissen, wonach Jugendkriminalität eng mit sozialen Ungleichheiten, biografischen Krisen und institutionellen Defiziten verknüpft ist.[45] Allerdings zeigt die Analyse zugleich, dass diese Koalition im parlamentarischen Kontext häufig in eine normative Abwehrhaltung gegenüber sicherheitspolitischen Argumenten gerät. Die starke Moralisierung einzelner Beiträge birgt die Gefahr, den diskursiven Konflikt zu polarisieren und damit die Anschlussfähigkeit präventiver Argumente für sicherheitsorientierte Akteursgruppen zu verringern.
Eine besondere Rolle kommt der balanciert-rationalisierenden Vermittlungskoalition zu, die sich insbesondere in den Beiträgen der CDU/CSU-Abgeordneten zeigt. Diese Koalition erkennt sowohl sicherheitsbezogene Problemlagen als auch entwicklungspsychologische und kriminologische Erkenntnisse an und positioniert sich damit näher an der Mehrdimensionalität des Forschungsstandes.[46] Die Verteidigung des bestehenden Jugendstrafrechts als differenziertes Instrumentarium verweist auf eine kriminalpolitische Logik, die weder reine Abschreckung noch reine Sozialpolitik verfolgt, sondern auf professionelle Abwägung und evidenzbasierte Praxis setzt. In diesem Sinne fungiert diese Koalition diskursiv als Stabilisierung des Status quo.
In der Gesamtschau lässt sich die übergeordnete Fragestellung dahingehend beantworten, dass die politische Debatte um das Strafmündigkeitsalter maßgeblich durch diskursive Konstruktionen von Sicherheit, Verantwortung und Entwicklung geprägt ist, die jeweils unterschiedliche kriminalpolitische Lösungsoptionen plausibilisieren. Die Analyse zeigt, dass politische Forderungen nach einer Absenkung der Strafmündigkeit weniger aus empirischer Evidenz resultieren als aus spezifischen sicherheitspolitischen Narrativen, die auf Emotionalisierung, Einzelfallgeneralisierung und symbolische Politik setzen.
Aus den Ergebnissen ergeben sich mehrere Implikationen. Gesellschaftlich und politisch verdeutlicht die Analyse die Bedeutung diskursiver Rahmungen für kriminalpolitische Entscheidungsprozesse. Für die wissenschaftliche Debatte unterstreicht sie den Mehrwert diskursanalytischer Zugänge, die normative und empirische Argumente nicht isoliert betrachten, sondern deren politische Übersetzung analysieren. Für die polizeiliche und kriminalpolitische Praxis legt die Arbeit nahe, sicherheitsorientierte Forderungen stärker mit empirischen Erkenntnissen zu konfrontieren und präventive Ansätze diskursiv besser anschlussfähig zu gestalten.
Gleichzeitig weist die Arbeit klare Limitationen auf. Die Analyse beschränkt sich auf eine einzelne Bundestagsdebatte und erhebt keinen Anspruch auf Generalisierbarkeit für den gesamten politischen oder gar gesellschaftlichen Diskurs. Zudem basiert sie auf parlamentarischen Redebeiträgen, die durch strategische Kommunikation und parteipolitische Logiken geprägt sind. Weitere Forschung könnte diese Perspektive erweitern, indem mediale Diskurse, polizeiliche Fachdebatten oder öffentliche Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Akteuren und berufsfachlichen Verbänden einbezogen werden.
Abschließend lässt sich festhalten, dass die politische Debatte um das Strafmündigkeitsalter exemplarisch zeigt, wie kriminalpolitische Fragen zu symbolisch aufgeladenen Aushandlungsarenen werden, in denen wissenschaftliche Evidenz, politische Interessen und moralische Deutungen miteinander konkurrieren.[47] Der vorliegende Artikel leistet einen reflektierten Beitrag zu diesem Diskurs, indem er die diskursiven Mechanismen sichtbar macht, die kriminalpolitische Entscheidungen vorbereiten, legitimieren oder verhindern.
[1] Mathes/Metzner, Kriminelle Kinder: Was tun mit ihnen?, Stern 5 (96), S. 56–68.
[2] Hajer, in: Keller/Hierseland/Schneider/Viehöver (Hrsg.), Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse, 2004, S. 271–298.; ders., in: Janning/Toens (Hrsg.), Die Zukunft der Policy-Forschung, 2008, S. 211–222.
[3] Mathes/Metzner, Stern 5 (96), S. 56–68; Magoley, Tod von Yosef in Dormagen: Müssen Kinder früher strafmündig werden?, wdr.de v. 6.2.2026, online abrufbar unter: https://bit.ly/3OY7Ex8 (zuletzt abgerufen am 12.2.2026); Gewalt unter Kindern – Strobl stellt Straf-Alter infrage, Stuttgarter Zeitung v. 17.2.2026, online abrufbar unter: https://bit.ly/4s1X5Yj (zuletzt abgerufen am 20.2.2026).
[4] Weuster/Detsch, Freudenberg: Eltern von Luise verklagen Täterinnen auf Schmerzensgeld, BILD v. 24.7.2025, online abrufbar unter: https://bit.ly/4sGrxHI (zuletzt abgerufen am 2.2.2026).
[5] Horten/Steffan/Weinand, Forens Psychiatr Psychol Kriminol 2023, 17 (4), 460-462, DOI: 10.1007/s11757-023-00799-z.; Baur/Rueß/
Schaffeld/Fegert, KriPoZ 2024, 245-250.
[6] Karstedt/Stegmüller/Rosar, Stuttgart: 13-Jähriger schubst Junge (12) vor Straßenbahn – tot, BILD v. 31.1.2025, online abrufbar unter: https://bit.ly/4rGEvEt (zuletzt abgerufen am 2.2.20269.
[7] Bt-Drs. 21/333.
[8] Schupelius, Mehr Kinder werden Täter, aber sie werden nicht bestraft, BILD v. 6.9.2025, online abrufbar unter: https://bit.ly/4cEcolm (zuletzt abgerufen am 2.2.2026).
[9] Bannenberg, APuZ 2025, 32 (36, 37), online abrufbar unter: https://bit.ly/4rpaRDp (zuletzt abgerufen am 2.2.2026); Baur/Rueß/
Schaffeld/Fegert, KriPoZ 2024, 245-250; Heitlinger, Die Altersgrenze der Strafmündigkeit. Eine Untersuchung entwicklungspsychologischer und kriminalpolitischer Aspekte unter Berücksichtigung der neueren Rechtsentwicklung in Europa, 2004; Horten/Steffan/Weinand, Forens Psychiatr Psychol Kriminol 2023, 17 (4), 460-462; Schmöe, Die Rolle des Alters im Jugendstrafrecht, 2004.
[10] Hajer, in: Keller/Hierseland/Schneider/Viehöver (Hrsg.), Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse, 2004, S. 271–298; ders., in: Janning/Toens (Hrsg.), Die Zukunft der Policy-Forschung, 2008, S. 211–222.
[11] Trips-Hebert, Aktueller Begriff: Strafmündigkeitsgrenze, Deutscher Bundestag Wissenschaftliche Dienste Nr. 14/24, online abrufbar unter: https://bit.ly/40HzwIB (zuletzt abgerufen am 2.2.2026.
[12] Bannenberg, APuZ 2025, 32-39; Baur/Rueß/Schaffeld/Fegert, KriPoZ 2024, 245-250; Schmöe, Die Rolle des Alters im Jugendstrafrecht; Heitlinger, Die Altersgrenze der Strafmündigkeit.
[13] Schmöe, Die Rolle des Alters im Jugendstrafrecht.
[14] Heitlinger, Die Altersgrenze der Strafmündigkeit.
[15] Icenogle/Steinberg/Duell/Chein/Chang/Chaudhary et al., Law and human behavior 2019, 43 (1), 69–85. DOI: 10.1037/lhb0000315; Steinberg, Developmental review 2008, 28 (1), 78–106. DOI: 10.1016/j.dr.2007.08.002.
[16] Leschied, Canadian journal of criminology 1988, (1), 17–31.
[17] Horten/Steffan/Weinand, Forens Psychiatr Psychol Kriminol 2023, 17 (4), 460-462
[18] Pillay, Journal of child and adolescent mental health 2019, 31 (3), 224–234. DOI: 10.2989/17280583.2019.1692851.
[19] Bannenberg, APuZ 2025, 32-39; Cohen, American Sociological Review 1983, 48 (5), 728, DOI: 10.2307/2094931; Moffitt, Psychological Review 1993, 100 (4), 674–701. DOI: 10.1037/0033-295X.100.4.674.
[20] Bannenberg, APuZ 2025, 32-39.
[21] Bernburg/Krohn/Rivera, Journal of Research in Crime and Delinquency 2006, 43 (1), 67–88, DOI: 10.1177/0022427805280068.
[22] Baur/Rueß/Schaffeld/Fegert, KriPoZ 2024, 245-250; Cavadino/
Dignan, Criminology & Criminal Justice 2006, 6 (4), 435–456, DOI: 10.1177/1748895806068581; Junger-Tas/Gruszczynska/Steketee/Killias/Enzmann/Haen Marshall (Hrsg.), Juvenile Delinquency in Europe and Beyond: Results of the Second International Self-Report Delinquency Study, 2010.
[23] Baur/Rueß/Schaffeld/Fegert, KriPoZ 2024, 245-250; Heitlinger, Die Altersgrenze der Strafmündigkeit; Schmöe, Die Rolle des Alters im Jugendstrafrecht.
[24] Hajer, in: Keller/Hierseland/Schneider/Viehöver (Hrsg.), Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse, 2004, S. 271–298; ders., in: Janning/Toens (Hrsg.), Die Zukunft der Policy-Forschung, 2008, S. 211–222.
[25] Hajer, in: Janning/Toens (Hrsg.), Die Zukunft der Policy-Forschung, 2008, S. 211–222.
[26] Vgl. Fn. 25.
[27] Vgl. Fn. 25.
[28] Vgl. Fn. 25.
[29] Vgl. Fn. 25.
[30] Vgl. Fn. 24.
[31] Vgl. Fn. 25.
[32] Hajer, in: Janning/Toens (Hrsg.), Die Zukunft der Policy-Forschung, 2008, S. 211–222.
[33] Hajer, in: Keller/Hierseland/Schneider/Viehöver (Hrsg.), Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse, 2004, S. 271–298.
[34] Vgl. Fn. 32.
[35] BT-Drs. 217333 sowie BT-Plenarprotokoll 21/11.
[36] Hajer, in: Keller/Hierseland/Schneider/Viehöver (Hrsg.), Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse, 2004, S. 271–298; ders., in: Janning/Toens (Hrsg.), Die Zukunft der Policy-Forschung, 2008, S. 211–222.
[37] Hajer, in: Keller/Hierseland/Schneider/Viehöver (Hrsg.), Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse, 2004, S. 271–298; ders., in: Janning/Toens (Hrsg.), Die Zukunft der Policy-Forschung, 2008, S. 211–222.
[38] Bannenberg, APuZ 2025, 32-39; Baur/Rueß/Schaffeld/Fegert, KriPoZ 2024, 245-250.
[39] Cohen, American Sociological Review 1983, 48 (5), 728, DOI: 10.2307/2094931; Moffitt, Psychological Review 1993, 100 (4), 674–701, DOI: 10.1037/0033-295X.100.4.674.
[40] Bernburg/Krohn/Rivera, Journal of Research in Crime and Delinquency 2006, 43 (1), 67–88. DOI: 10.1177/0022427805280068.
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