Uwe Marquardt, Markus Thiel, Lars Berster, Benedict Pietsch(Hrsg.): Krieg in der Ukraine: Perspektiven Interdisziplinäre Tagung an der Deutschen Hochschule der Polizei, Münster

von Prof. Dr. Julia Geneuss, LL.M. (NYU)

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2024, Nomos Verlag, ISBN 978-3-7560-1402-6, S. 239, Euro 74,00

Im Editorial des hier besprochenen Bandes von Uwe Marquardt, Vizepräsident der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol), heißt es: „ein Ende des Krieges in der Ukraine scheint nicht in Sicht.“ Dies ist heute, etwa zwei Jahre nach Erscheinen des Bandes, nicht anders.

Vielmehr hat sich der Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar 2026 bereits zum vierten Mal gejährt. Seit nunmehr vier Jahren prägt damit ein zwischenstaatlicher Großkonflikt das Geschehen auf dem europäischen Kontinent. Es handelt sich um den ersten Krieg dieser Intensität mitten in Europa seit den Jugoslawienkriegen der 1990er Jahre. Vor diesem Hintergrund hat der im politischen Diskurs früh verwendete Begriff der „Zeitenwende“ eine Bedeutung erlangt, die über seinen ursprünglichen sicherheits- und verteidigungspolitischen Kontext hinausweist und zunehmend auch zur Beschreibung struktureller Veränderungen der Völkerrechtsordnung herangezogen wird. In den vergangenen Jahren haben sich Entwicklungen verdichtet, die als Anzeichen einer Erosion einer durch das Völkerrecht geprägten Staatenordnung interpretiert werden können. Neben dem fortdauernden Angriffskrieg gegen die Ukraine betrifft dies weitere Konflikte und Krisen mit völker- und völkerstrafrechtlicher Relevanz, etwa den Überfall der Hamas auf die Zivilbevölkerung in Südisrael und den Krieg in Gaza, sowie die völkerrechtswidrigen Interventionen der USA in Venezuela oder, gemeinsam mit Israel, im Iran. Diese Entwicklungen haben dazu beigetragen, dass der Krieg in der Ukraine phasenweise weniger stark im Fokus der internationalen Öffentlichkeit steht, ohne dass seine tatsächliche Bedeutung gemindert wäre. Ungeachtet dessen dauern die Kampfhandlungen in der Ukraine unvermindert an. Das Kriegsgeschehen ist weiterhin von erheblichen zivilen Opferzahlen, der großflächigen Zerstörung kritischer Infrastruktur sowie von nachhaltigen Beeinträchtigungen der Umwelt geprägt. Vertreibung, humanitäre Notlagen und langfristige soziale sowie wirtschaftliche Folgewirkungen bestimmen nach wie vor den Alltag weiter Teile der ukrainischen Bevölkerung. Der Krieg erweist sich nicht nur als ein zentrales geopolitisches Ereignis der Gegenwart, sondern zugleich als eine anhaltende Herausforderung für das humanitäre Völkerrecht, das Völkerstrafrecht und die internationale Friedens- und Sicherheitsordnung insgesamt.

Der vorliegende Band hat daher – leider – nichts an Aktualität verloren. Er geht zurück auf eine Tagung, die im Spätsommer 2023 in Münster stattfand, veranstaltet von der DHPol, und veröffentlicht ausgewählte Vorträge. Der Band vereinigt Autorinnen und Autoren verschiedener Disziplinen und Arbeitsfelder, die sich multiperspektivisch mit dem Krieg in der Ukraine auseinandersetzen. Erklärtes Ziel der Herausgeber ist es, zum besseren Verständnis des Krieges und der Möglichkeiten der Ahndung der in diesem Krieg begangenen (Völkerrechts-)Verbrechen beizutragen.

Der Band beginnt mit einem Rückblick auf die Tagung von Markus Thiel, Leiter des Fachbereichs Öffentliches Recht der DHPol (S. 13 ff.). Thiel ordnet die sicherheitsrelevanten Folgen des Ukraine-Kriegs in die Sicherheitsforschung ein und gibt einen inhaltlichen Überblick über die auf der Tagung erörterten Themen. Anschließend fasst Thiel jene Vorträge zusammen, die nicht verschriftlicht wurden. Hier wird die breite Perspektive und Interdsziplinarität der Veranstaltung noch einmal deutlich und es ist bedauerlich, dass die Texte nicht im Band enthalten sind.[1] Die Referate befassten sich mit der Völkerrechtswidrigkeit des russischen Angriffs auf die Ukraine (Claus Kreß), den einschlägigen Verfahren, insbesondere vor dem Internationalen Gerichtshof (Andreas Zimmermann), der Belastung und (Re-)Traumatisierung der Opfer von Massenverbrechen (Andrej Umansky), einer friedenspolitischen Perspektive auf den Krieg in der Ukraine (Winfried Nachtwei), rechtshilferechtlichen Fragestellungen (Anna Oehmichen), völkerrechtlichen Reaktions- und Sanktionsmöglichkeiten (Silke Ruth Laskowski), der Arbeit der gemeinsamen länderübergreifenden Ermittlungsgruppe (Joint Investigation Team) zur Aufklärung von Kriegsverbrechen in der Ukraine (Selina Ganescu), dem Einsatz eines niederländischen Ermittlungsteams vor Ort (Kim Moerman), den einschlägigen Regelungen des Völkerstrafrechts (Moritz Vormbaum), der Zuständigkeit und Tätigkeit des Generalbundesanwalts bzgl. des Strukturermittlungsverfahrens „Ukraine“ (David Bäuerle) sowie der Koordinierung von Kriegsverbrechensermittlungen innerhalb der Europäischen Union (Anna von Harnier).

Die folgenden Beiträge näheren sich dem Ukraine-Krieg aus ganz unterschiedlicher Perspektive. MdB Stefan Nacke beginnt mit einem Überblick über die tiefgreifenden Veränderungen in der deutschen und internationalen Gesellschaft durch den Ukraine Krieg (S. 33 ff.). Nacke plädiert einerseits für eine stärkere militärische Unterstützung der Ukraine als Zeichen internationaler Solidarität. Andererseits bewertet er den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den russischen Präsidenten Putin positiv und plädiert für eine Stärkung des Gerichts. Im Ergebnis spricht sich Nacke für eine Stärkung des Rechts gegenüber der Macht des Stärkeren aus.

Christian Lippmann, Kriminalpolizeilicher Berater bei der EU Advisory Mission Ukraine, adressiert in seinem Beitrag die Herausforderungen von Ermittlungen und der Beweissicherung im Ukrainekrieg sowie die Bedeutung internationaler Rechtshilfe (S. 43 ff.). Zudem sei über die Strafverfolgung hinaus internationale Unterstützung vor allem für Aspekte des Wiederaufbaus essenziell, auch im Hinblick auf die Sicherheitslage in Deutschland selbst.

Das Völkerrecht steht im Fokus des Beitrags von Björn Schiffbauer, Völkerrechtsprofessor an der Universität Rostock (S. 51 ff.). Schiffbauer ordnet das Verhalten Russlands in einem völker(straf-)rechtlichen Rahmen als Angriffskrieg bzw. Verbrechen der Aggression, sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, möglicherweise sogar Völkermord ein. Schiffbauer verweist auf die Gefahr für die Völkerrechtsordnung im Ganzen durch den systematischen Rechtsbruch Russlands, als Beginn einer „Zeitenwende“ im Sinne eines erodierenden Geltungsverlusts der Völkerrechtsnormen. Er betont die Pflicht der Völkerrechtsgemeinschaft dagegen zu halten, um eine „rechtliche Revolution“ zu verhindern. Zu diesen Reaktionsmöglichkeiten gehöre auch die Strafverfolgung der Täter der begangenen Völkerrechtsverbrechen.

Sabine Swoboda, Strafrechtsprofessorin an der Ruhr-Universität Bochum, fokussiert das Verbrechen der Aggression (S. 81 ff.). Swoboda erläutert warum der Internationale Strafgerichtshof zur Verfolgung des Aggressionsverbrechens unzuständig und eine Verfolgung durch nationale Gerichte, auch der Ukraine selbst, aufgrund der durch Immunitätsregeln eingeschränkten Jurisdiktion schwierig ist. Sodann erläutert sie die verschiedenen Möglichkeiten der Erweiterung der IStGH-Gerichtsbarkeit und der Errichtung eines internationalen Strafgerichts, wobei Swobodas Grundton eher pessimistisch ist. Seit Erscheinen des Beitrags haben sich die Dinge weiter entwickelt: Im Juni 2025 haben die Ukraine und der Europarat ein Abkommen geschlossen, das die Errichtung eines „Special Tribunal for the Crime of Aggression against Ukraine“ vorsieht.[2] Derzeit laufen die Vorbereitungen, um das Tribunal funktionsfähig zu errichten.

In seinem kolumnenartigen Beitrag liefert MdB a.D. Ruprecht Polenz eine Einschätzung des Kriegs in der Ukraine und dessen existentiellen Bedeutung für Europa (S. 131 ff.). Russlands Krieg sei gegen die bestehende von Recht und Demokratie geprägte Weltordnung gerichtet, die Putins Ideologie und seinem Ziel der Schaffung eines imperialen Russlands im Weg stünden. Die von Putin vorgeschobenen Gründe für den Angriff seien Propaganda und belegten keinesfalls eine Mitschuld der Ukraine. Ein Sieg Russlands und eine Erweiterung des Krieges müsste unbedingt verhindert werden. Europa müsse Strategien für Sicherheit und Abschreckung für die Zukunft nach einer russischen Niederlage vorbereiten.

Andreas Heinemann-Grüder, Senior Fellow am CASSIS an der Friedrich-Wilhelms Universität in Bonn und am GPPI in Berlin, beleuchtet aus Perspektive der internationalen Beziehungen die Faktoren, die das Ende des Krieges in der Ukraine beeinflussen könnten (S. 147 ff.). Hier stünden sich grob zwei Positionen gegenüber: die, die ein Ende nur durch einen Regimewechsel sieht und die, die auf Verhandlungen setzt. Heinemann-Grüder hält eine dauerhafte Rivalität mit Phasen intensiver und Phasen reduzierter Gewaltintensität, die bestenfalls in einen „eingefrorenen Konflikt“ übergehen könnte, am wahrscheinlichsten. Schließlich werden Handlungsvorschläge für jene Staaten aufgezählt, die den Friedensprozess durch Verhandlungen unterstützen wollen.

Dominik Steiger, Völkerrechtsprofessor an der TU Dresden, kommt auf das Völkerrecht zurück, konkret auf die Vereinten Nationen und den Sicherheitsrat (S. 165 ff.). Steiger skizziert die Entwicklung des Sicherheitsrates vom „Weltpolizisten“ zum „Weltgesetzgeber“. Dieser rechtlichen Macht stünden jedoch faktische Dysfunktionalität und Ohnmacht gegenüber, insbesondere aufgrund des – anachronistischen – Vetorechts der permanenten fünf Mitgliedstaaten. Steiger diskutiert Reformvorschläge, deren Realisierung er jedoch als weitgehend unwahrscheinlich einschätzt, sowie Möglichkeiten einer Re-Interpretation gestützt u.a. auf Argumente des Rechtsmissbrauchs und des guten Glaubens, die die Nutzung des Vetorechts in bestimmten Konstellationen ausschließen könnten.

Es folgt ein von Benedict Pietsch, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der DHPol, verfasster ausführlicher Diskussionsbericht, der die Wortmeldungen im Anschluss an die Tagungsvorträge zusammenfasst (S. 209 ff.).

Der Band endet mit einem pointierten Beitrag von Lars Berster, Strafrechtsprofessor an der DHPol (S. 227 ff.). Wie Schiffbauer geht auch Bersterauf den drohenden Geltungsverlust des Völkerrechts durch den russischen Angriffskrieg ein. Darüber hinaus identifiziert er einen Angriff auf die Qualität des Völkerrechts als „Recht“. Nach Berster sei hier die post-hegelianische Straftheorie nach Günther Jakobs auf den Rechtsbruch eines Staates übertragbar. Um reales Normgeltungsvertrauen wiederherzustellen, sei autoritativer Widerspruch gegen die implizite Behauptung der Nichtgeltung notwendig, sowie die endgültige Niederlage Russlands gegen die Ukraine.

Insgesamt vereint der Band eine Vielzahl unterschiedlicher Zugänge und Blickwinkel auf den Krieg in der Ukraine, die zusammengenommen ein vielschichtiges Panorama seiner rechtlichen und politischen Dimensionen sowie seiner regionalen und globalen Folgewirkungen entwerfen. Dabei geraten auch die Konsequenzen für Deutschland in den Blick. Damit wird deutlich, dass Fragen des allgemeinen Völkerrechts, des humanitären Völkerrechts und des Völkerstrafrechts nicht länger primär im Kontext vermeintlich ferner Konflikte und Kriege verhandelt werden, sondern sich mit einem Krieg auseinandersetzen müssen, der im geographischen und politischen Zentrum Europas stattfindet. Aber auch über den konkreten Anlass hinaus entfalten zahlreiche Beiträge eine weiterreichende analytische Tragfähigkeit. Einige der hier entwickelten Beobachtungen und Argumentationslinien lassen sich auf andere Kriegs- und Konfliktkonstellationen übertragen und verweisen damit auf strukturelle Herausforderungen der gegenwärtigen Völkerrechtsordnung. Besonders eindringlich wirken in diesem Zusammenhang die wiederkehrenden Mahnungen vor einem schleichenden Geltungsverlust völkerrechtlicher Normen. Mit den seitherigen globalen Entwicklungen sind diese Warnungen und das aufgezeigte Reaktionsportfolio nur nochmal drängender geworden. Nicht nur in der Ukraine „steht auch das Völkerrecht am Scheideweg“ (Berster, S. 235).

 

 

[1]      Zu diesen Vorträgen Pietsch, Bericht zur „Arbeitstagung Kriegsverbrechen: Thema Ukraine“, Kriminalistik 2023, 296 ff.
[2]      Siehe nur Elfgen, Ein Verbrechen sucht ein Gericht – Wie der Europarat mit einem Sondertribunal den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine strafrechtlich verfolgen will, Verfassungsblog v. 8.7.2025, online abrufbar unter: https://verfassungsblog.de/sondertribunal-ukraine-europarat (zuletzt abgerufen am 4.5.2025); Nowrot, Das neue Sondertribunal des Europarates für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine, Zeitschrift für das Recht der Außenwirtschaft, Sanktionen und Auslandsinvestitionen 4 (2026), 146 ff.