Yanik Bolender: Das neue Widerstandsstrafrecht. Eine strafrechtsdogmatische Untersuchung der §§ 113, 114, 115 und 323c Abs. 2 StGB vor dem Hintergrund des 52. StÄG

von Prof. Dr. Anja Schiemann

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2021, Ergon – Nomos, ISBN: 978-3-95650-813-4, S. 373, Euro 98,00.

Das 52. Strafrechtsänderungsgesetz und insbesondere die Änderungen der Widerstandsdelikte waren schon vor Verkündung zahlreicher Kritik in der Literatur ausgesetzt. Neben rechtstatsächlich, empirische und dogmatischen Bedenken standen primär die faktisch aufgegebene Privilegierungsfunktion der Vorschriften im Vordergrund der Diskussion. Die Dissertation von Bolender greift diese Diskussion vor allem aus strafrechtsdogmatischer Perspektive auf, um insbesondere künftige Auslegungsfragen auszuleuchten (S. 32). Dazu wird die Arbeit in zwei Teile gegliedert, wonach zuerst der Frage eines „Widersetzens gegen die Staatsgewalt“ und anschließend der Bewertung eines „Behinderns von Rettungshandlungen“ als strafbare Handlung nachgegangen wird.

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„Wenn die Strafe zweimal droht – Übertragung von Strafverfahren und Jurisdiktionskonflikte“ – Tagungsbericht zum 14. EU-Strafrechtstag vom 3. September 2022 in Bonn

von Florian Fütterer

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Die aktuelle Initiative der EU-Kommission zur Übertragung von Strafverfahren[1] bot Anlass genug dieses Thema auf das Tapet der 14. EU-Strafrechtstagung zu bringen. Ca. 40 Teilnehmer:innen aus Anwaltschaft, Wissenschaft und verschiedenen Justizbehörden folgten der Einladung der Strafverteidigervereinigung-NRW e.V. und RA’in Dr. Anna Oehmichen (Oehmichen International, Berlin) in den Königshof nach Bonn. Bei Blick auf Rhein und Siebengebirge wurde neben der Übertragung von Strafverfahren auch über eine anstehende IRG-Reform und die Rolle von Europol und Eurojust in Kryptoverfahren diskutiert. Auch wenn die Strafverteidigungspraxis nicht immer in einem europarechtlichen Kontext steht, zeigen Verfahren wie die zu EncroChat die Relevanz der europäischen Regelungen, sobald ein Sachverhalt grenzüberschreitende Anknüpfungspunkte aufweist.

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