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ALLGEMEINE BEITRÄGE

Die politische Debatte über das Strafmündigkeitsalter: diskursive Deutungsmuster und Diskurskoalitionen 
von Prof. Dr. Thomas Waldvogel 

"Mittelbare Täterschaft" durch kompromittierte Systeme? Grenzen personenbezogener Zurechnung im digitalen Raum
von RA Dr. Dr. Fabian Teichmann, LL.M. (London), EMBA (Oxford)

Die heimliche Verabreichung von K.O.-Tropfen de lege lata und de lege ferenda - Zur Einordnung als Tatmittel und zum Reformbedarf infolge des Beschlusses BGH 5 StR 382/24
von Linda Tiggemann

Die aktuellen Vorschläge zum strafrechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt - Ein Debattenbeitrag
von Prof. Dr. Elisa Hoven, Tim Marian Friedrich und Katharina Schooltink

Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht - die zwangsweise Entsperrung von Mobiltelefonen 
von Leo-Valery Zaruba

Biometric device locks - an invitation to law enforcement? An analysis of EU limitations to the contentious police practice after the "Landeck"-Decision
von Prof. Dr. Carsten Momsen und Miriam Süttmann

Die anwaltliche Äußerungsfreiheit im Lichte der Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs - Eine Untersuchung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 
von Akad. Rat a.Z. Damien Nippen 

BUCHBESPRECHUNGEN

Manon Heindorf: Kinderpornographie im Ermittlungsverfahren 
von StA Sebastian Christ 

Marc Bauer: Grund und Grenzen der Verfolgungsverjährung im Sexualstrafrecht 
von Simon Schlicksupp

Ibrahim Yanik: Algorithmenbasierte Systeme in der Strafzumessung
von Prof. Dr. Anja Schiemann 

TAGUNGSBERICHT

Erlanger Cybercrime Tag 2025 - Digitale Beweismittel in der Hauptverhandlung 
von Franka Härtlein, Dipl.-Jur- Leila Khayati und Ass. iur. Tabea Seum

 

 

 

 

Die politische Debatte über das Strafmündigkeitsalter: diskursive Deutungsmuster und Diskurskoalitionen

von Prof. Dr. Thomas Waldvogel und EPHM Selim Celik 

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Abstract
Der Beitrag untersucht die politische Debatte um das Strafmündigkeitsalter am Beispiel der Plenardebatte im Deutschen Bundestag im Juni 2025 aus einer diskursanalytischen Perspektive. Leitende Fragestellung ist, wie Kinder- und Jugendkriminalität politisch problematisiert werden und welche kriminalpolitischen Handlungsoptionen durch diese Deutungen plausibilisiert oder marginalisiert werden. Die Arbeit knüpft damit an zentrale Kontroversen der Kriminalpolitik, der Jugendstrafrechtsforschung sowie der politikwissenschaftlichen Diskursforschung an. Im Mittelpunkt stehen dabei Debatten über Punitivität, Prävention und symbolische Sicherheitspolitik. Methodisch basiert der Beitrag auf einer qualitativen Diskursanalyse in Anlehnung an Maarten Hajer. Analysiert werden ein Gesetzentwurf der AfD sowie ausgewählte Plenarreden verschiedener Fraktionen. Im Fokus stehen diskursive Deutungsmuster, Storylines, Narrative und daraus rekonstruierte Diskurskoalitionen. 

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„Mittelbare Täterschaft“ durch kompromittierte Systeme? Grenzen personenbezogener Zurechnung im digitalen Raum

von RA Dr. Dr. Fabian Teichmann, LL.M. (London), EMBA (Oxford)

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Abstract
Digitale Angriffe werden häufig nicht durch einen menschlichen Tatmittler, sondern über kompromittierte Endgeräte, Botnetze und automatisierte Skripte ausgeführt. Dogmatisch liegt deshalb nahe, die Figur der mittelbaren Täterschaft gemäß § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB als Zurechnungsinstrument zu bemühen: Der Hintermann handelt „durch“ infizierte Systeme, ohne selbst am Zielsystem präsent zu sein. Der Beitrag zeigt jedoch, dass eine solche Ausweitung die personenbezogene Struktur der mittelbaren Täterschaft verfehlt. § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB setzt einen Tatmittler als Person voraus. Nicht‑personale Durchführungsmittel sind, dogmatisch präzise, Werkzeuge der unmittelbaren Täterschaft. Im digitalen Raum ist daher zwischen Werkzeuggebrauch (unmittelbare Täterschaft), objektiver Zurechnung automatisierter Erfolgsverläufe und echten Konstellationen mittelbarer Täterschaft über menschliche Intermediäre (etwa bei Social Engineering, Irrtums‑ oder Zwangslagen) zu differenzieren. Nur wo organisationsbezogene Rahmenbedingungen regelhafte, vom Hintermann beherrschte Abläufe auslösen, kann – jenseits klassischer Defektlagen – ein Rückgriff auf Organisationsherrschaft in Betracht kommen. Die vorgeschlagenen Kriterien werden anhand der Delikte der Datenveränderung gemäß § 303a StGB[1] und Computersabotage gemäß § 303b StGB[2] sowie typischer Botnet[3]‑ und Ransomware‑Abläufe[4] dargestellt. Kriminalpolitisch folgt daraus, dass einer Ausweitung des § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB auf technische Durchführungsmittel nicht nur dogmatische, sondern auch rechtsstaatliche Bedenken entgegenstehen: Eine solche Ausdehnung würde das Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG) strapazieren und die ordnende Funktion des Beteiligungssystems schwächen. Zugleich zeigt die Untersuchung, dass der Gesetzgeber mit den bestehenden Instrumenten – unmittelbare Täterschaft, Vorbereitungstatbestände und objektive Zurechnung – über ein hinreichendes und ausdifferenziertes Regelungsarsenal verfügt, das einer unkontrollierten Vorverlagerung der Täterstrafbarkeit nicht bedarf.

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Die heimliche Verabreichung von K.O.-Tropfen de lege lata und de lege ferenda – Zur Einordnung als Tatmittel und zum Reformbedarf infolge des Beschlusses BGH 5 StR 382/24

von Linda Tiggemann

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Abstract
Die heimliche Verabreichung von K.O.-Tropfen zur Begehung von Sexual- und Raubdelikten ist eine besonders gefährliche und schwer nachweisbare Form der Straftat. Der Beschluss des BGH vom 8. Oktober 2024 (5 StR 382/24) grenzt K.O.-Tropfen restriktiv vom Begriff des „gefährlichen Werkzeugs“ i.S.d. §§ 177 Abs. 8 Nr. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB aus und führt begründend insbesondere den Wortlaut an. Der Aufsatz prüft die dogmatische Überzeugungskraft des Beschlusses, erörtert den Reformbedarf und setzt sich kritisch mit den Gesetzentwürfen von Bundesrat sowie BMJV auseinander. Erforderlich erscheint eine kohärente Neubestimmung des Tatmittelbegriffs im StGB, flankiert durch effektive Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen.

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Die aktuellen Vorschläge zum strafrechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt – Ein Debattenbeitrag

von Prof. Dr. Elisa Hoven, Tim Marian Friedrich und Katharina Schooltink 

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Abstract
Derzeit wird hitzig über digitale Gewalt gegen Frauen diskutiert. Wie so oft ist es ein medial breit rezipierter Einzelfall, der den Ruf nach Erweiterungen des Sexualstrafrechts laut werden lässt. Doch die geplanten Reformen sind tatsächlich überfällig. Das geltende Strafrecht bietet derzeit keine wirksamen Instrumente, um den neuen Risiken von Deepfakes und heimlichen Bildaufnahmen zu begegnen. Der Beitrag analysiert den Entwurf des Bundesjustizministeriums als Grundlage für eine kriminalpolitische Debatte um den strafrechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt. Dabei kommen die Verfasser zu einem differenzierten Ergebnis: Während die Vorschläge für eine Ahndung sexualisierter bildbasierter Gewalt überwiegend überzeugen können, erscheint der vorgesehene Tatbestand einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte in seiner aktuellen Version verbesserungsbedürftig. 

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Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht – die zwangsweise Entsperrung von Mobiltelefonen 

von Leo Valery Zaruba

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Abstract
Die Entscheidung des BGH vom 13. März 2025 nimmt die zwangsweise Entsperrung von Mobiltelefonen mittels Fingerabdrucks im Rahmen von Wohnungsdurchsuchungen in den Blick. Der Beitrag untersucht die berührten Grundrechte (informationelle Selbstbestimmung, IT-Grundrecht, nemo-tenetur), bewertet einschlägige StPO-Vorschriften und vergleicht obergerichtliche Entscheidungen, um offene Rechtsfragen und Handlungsoptionen zu erläutern.

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Biometric device locks – an invitation to law enforcement? – An analysis of EU limitations to the contentious police practice after the “Landeck”-Decision

von Prof. Dr. Carsten Momsen und Miriam Süttmann

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Abstract

Inzwischen ist es gängige Praxis der deutschen Polizei, Smartphones mithilfe biometrischer Daten zu entsperren. Geschieht dies durch Zwang, sind Rechtsgrundlage wie Rechtmäßigkeit jedoch umstritten. Die Bedeutung der Law Enforcement Data Protection Directive (EU-RL 2016/680), vom EuGH 2024 in seiner „Landeck“-Entscheidung präzisiert, erlangt in dieser Debatte (zu) wenig Beachtung. Denn auch die Einhaltung europäischer Minimalstandards wird gefährdet, wenn die träge deutsche Gesetzgebung sich fortentwickelnde Polizei-Taktiken in einem sich rasch wandelnden technologischen Umfeld nicht reguliert, insbesondere so lange Gerichte die missachteten Anforderungen nicht durchsetzen. Vor diesem Hintergrund versuchen wir nachfolgend eine Einordnung der kontroversen Entscheidungen des BGH (2 StR 232/24) und des OLG Bremen (1 OR 26/24) aus dem vergangenen Jahr im Lichte europäischer Standards.

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Die anwaltliche Äußerungsfreiheit im Lichte der Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs – Eine Untersuchung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

von Akad. Rat a.Z. Damien Nippen

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Abstract
Der Beitrag nimmt die neue Europaratskonvention zum Schutz des Anwaltsberufs zum Anlass, die anwaltliche Äußerungsfreiheit in den Blick zu nehmen. Er stellt die drei wesentlichen anwaltlichen Äußerungsfreiheiten vor, die sich aus der Konvention ergeben. Darauf folgt eine kritische Untersuchung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu anwaltlichen Äußerungen, die grundsätzlich geeignete Leitlinien aufstellt, um die Ziele der Konvention zu erfüllen. Nur vereinzelt wären Anpassungen wünschenswert.

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Manon Heindorf: Kinderpornographie im Ermittlungsverfahren

von StA Sebastian Christ 

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2025, Verlag Dr. Kovač, ISBN 978-3-339-14596-3, S. 552, Euro 149,80

I. Einführung

Dissertationen braucht man für gewöhnlich nicht zu lesen. Die Dissertation von Manon Heindorf, die unter dem Titel „Kinderpornographie im Ermittlungsverfahren – Eine Untersuchung materiell-rechtlicher Voraussetzungen und strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen“ erschienen ist, stellt eine seltene Ausnahme dar, weil sie über den „universitären Elfenbeinturm“ hinaus auch praktische Einblicke in typische Ermittlungsmaßnahmen bietet. Die Autorin ist Rechtsanwältin und verteidigt seit Jahren in der gesamten Bundesrepublik auch im Sexualstrafrecht. Ihr gelingt hierdurch die seltene Kombination praktischen Einblicks mit wissenschaftlichem Tiefgang.

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Marc Bauer: Grund und Grenzen der Verfolgungsverjährung im Sexualstrafrecht

von Simon Schlicksupp

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2025, Springer Verlag, ISBN 978-3-658-47453-9, S. 332, Euro 99,99

Wie viele Materien des Besonderen Strafrechts, die aus den universitären Lehrplänen ausgeklammert sind und darüber hinaus in der Praxis mangels lukrativer Mandate auch wenig Anreiz zur eingehenden wissenschaftlichen Beschäftigung bieten, leidet auch das Sexualstrafrecht trotz seiner kriminalpolitischen Dynamik und Brisanz an einer deutlichen „Untertheoretisierung“. [1] Umso mehr machen sich Autoren verdient, die sich dennoch mit der notwendigen Sorgfalt und Unvoreingenommenheit mit diesem Gegenstand und seinen vielfältigen Sonderstellungen im System des deutschen Strafrechts befassen. Marc Bauer legt mit seiner Dissertation zu „Grund und Grenzen der Verfolgungsverjährung im Sexualstrafrecht“ ein derartiges Unterfangen vor, das sich einem überaus praxisrelevanten Teilgebiet der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung widmet.

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