Gesetzentwürfe:
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT-Drs. 21/6585
Mit dem Entwurf zur Stärkung der Cybersicherheit reagiert die Bundesregierung auf die zunehmende Bedrohung durch Cyberangriffe, die aufgrund ihres erheblichen Schadenspotentials zentrale Rechtsgüter wie die öffentliche Sicherheit, staatliche Funktionsfähigkeit und wirtschaftliche Stabilität beeinträchtigen können. Aus strafrechtlicher Sicht werden solche Angriffe als deliktische Handlungen mit Bezug zu Datenmanipulation, Computersabotage und Ausspähen von Daten eingeordnet, wobei auch vorbereitende Aktivitäten krimineller Akteure an Bedeutung gewinnen. Im Fokus steht die Stärkung präventiver Eingriffsbefugnisse staatlicher Behörden. Die dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei eingeräumten Maßnahmen – etwa das Untersagen des Betriebs informationstechnischer Systeme, die Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehr sowie das Auslesen, Verändern oder Löschen von Daten – dienen der Gefahrenabwehr und greifen bereits im Vorfeld konkreter Straftaten ein. Damit wird die Schnittstelle zwischen Gefahrenabwehrrecht und Strafrecht besonders relevant. Zudem sollen ausdrücklich Vorbereitungshandlungen wie das „Prepositioning“ einbezogen werden, um eine frühzeitige Intervention zu ermöglichen. Insgesamt verlagert der Entwurf den Schwerpunkt auf die präventive Verhinderung cyberkrimineller Straftaten, ohne neue Straftatbestände zu schaffen, jedoch unter Erweiterung staatlicher Eingriffsbefugnisse mit strafrechtlichem Bezug.
