Antrag zur Erfassung von Straftaten unter Zuhilfenahme des Tatmittels Messer in der Polizeilichen Kriminalstatistik

Gesetzentwürfe: 

 

Am 14. Juni 2018 brachte die Fraktion der AfD einen Antrag zur Erfassung von Straftaten unter Zuhilfenahme des Tatmittels Messer in der Polizeilichen Kriminalstatistik (BT Drs. 19/2731) in den Bundestag ein. 

In den letzten Monaten habe nach Ansicht der AfD die Wahrnehmung von Messerangriffen auf Personen in der Öffentlichkeit zugenommen. Die GdP in NRW spreche sogar von einem „neuen gefährlichen Trend“ der Verbreitung von Messern unter Jugendlichen. 

Derzeit gibt es keine einheitliche Erfassung von Messerangriffen durch die PKS. Um dies zu ermöglichen, sollen die Erfassungsmodalitäten der PKS verändert werden. Die Zuständigkeit zur Erstellung der Kriminalstatistik liegt gem. § 2 Abs. 6 Nr. 2 BKAG beim Bundeskriminalamt als Zentralstelle. Die Erfassung der Daten durch die Polizeidienststellen von Bund und Ländern wird durch bundeseinheitlichen Richtlinien für die Einführung der Polizeilichen Kriminalstatistik verbindlich geregelt. Es sei daher geboten, die Richtlinien dahingehend anzupassen, dass das Tatmittel Messer ebenso erfasst wird, wie der Gebrauch von Schusswaffen. Dies sei „angesichts neuer Herausforderungen, vor denen der deutsche Staat steht“ dringend geboten. 

Am 14. Juni 2018 beriet der Bundestag in erster Lesung über den Antrag. Nach 45-minütiger Debatte wurde er zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Dort wurde am  28. November 2018 über den Antrag debattiert und von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass bereits die Innenministerkonferenz mit der Thematik befasst sei und es darum keinen Antrag im Bundestag brauche. 

 

 

 

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