Antrag zur Einrichtung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle auf Bundesebene

Gesetzentwürfe: 

 

Am 22. Januar 2019 brachte die Fraktion Die Linke einen Antrag zur Einrichtung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle auf Bundesebene in den Bundestag ein (BT Drs. 19/7119). Polizeiliches Verhalten überprüfen zu lassen sei ein zentrales Gebot in einem Rechtsstaat. Mögliches Fehlverhalten und Missbrauch des staatlichen Gewaltmonopols müsse von polizeiunabhängigen Stellen überprüfbar und anzeigbar gemacht werden.

Zur Überzeugung der Fraktion sei aber auch ein unabhängiger Beschwerdemechanismus für die Polizeibeamten selbst wichtig. Obwohl sie vielleicht häufig mit der Art von Ermittlungen oder mit dem Umgang von Zeugen oder Beschuldigten nicht einverstanden sind, sei es oft der Corpsgeist oder der „Cop Culture“, der sie davon abhält sich an ihre Vorgesetzten zu wenden. Auch sie sollen daher die Möglichkeit haben, sich zur Beschwerde an eine Institution außerhalb der Polizei wenden zu können. 

Einige Bundesländer, wie bspw. Rheinland-Pfalz oder Thüringen, haben bereits verschiedene Beschwerdemöglichkeiten geschaffen. Es sei aber notwendig eine einheitliche Beschwerdestelle auf Bundesebene einzurichten. Dabei sollen einige Grundsätze beachtet werden um die Unabhängigkeit, Angemessenheit, Öffentlichkeit und Einbeziehung der Betroffenen zu fördern: 

  • Die Beschwerdestelle soll unabhängig ermitteln und muss räumlich von den Polizeidienststellen getrennt arbeiten. 
  • Die Mitarbeiter dürfen in keinem hieratischen Verhältnis zu den von der Beschwerde betroffenen Polizeibeamten stehen. 
  • Die Beschwerdestelle soll auch von ihr identifizierte systemische Mängel untersuchen können die diskriminierendes Verhalten fördern. 
  • Die Beschwerdestelle erhält alle notwendigen Befugnisse, insbesondere das Akteneinsichtsrecht und die Möglichkeit eigener Beweiserhebung. 
  • Die Arbeit der Beschwerdestelle wird jährlich durch einen Bericht öffentlich gemacht. 
  • Die Beschwerdeführer sollen in das Verfahren einbezogen werden, damit ihre Interessen im Prozess der Ermittlungen berücksichtigt werden können. 

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert,

„1. auf Bundesebene eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle einzurichten, die den oben genannten Grundsätzen folgt und dem Bundestag hierzu einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Kompetenzen und Pflichten einer Polizeibeschwerdestelle festlegt.

2. Die Polizeibeschwerdestelle des Bundes soll mit ähnlichen Einrichtungen der Bundesländer zusammenarbeiten und kann in diesem Rahmen gemeinsame Untersuchungen von Vorgängen vornehmen, in die sowohl Polizeien des Bundes als auch des betroffenen Bundeslandes einbezogen waren.“

 

 

 

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