Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze vom 21. Juli 2022: BGBl. I 2022, S. 1182 ff.
Gesetzentwürfe:
- Verordnung (EU) 2021/784 v. 29. April 2021
- Regierungsentwurf: BT Drs. 20/1632
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat: BT Drs. 20/2390
- Empfehlungen der Ausschüsse: BR Drs. 159/1/22
Die Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte ist am 7. Juni 2021 in Kraft getreten und gilt ab dem 7. Juni 2022. Mit ihr soll der Missbrauch von Hostingdiensten zur Verbreitung terroristischer Inhalte bekämpft werden. Sie muss als unmittelbar geltendes Unionsrecht nicht in nationales Recht umgesetzt werden, aber um die Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen zu können, sind bundeseinheitliche gesetzliche Durchführungsbestimmungen erforderlich. Hierzu hat die Bundesregierung am 4. Mai 2022 einen Gesetzentwurf (BT Drs. 20/1632) in den Bundestag eingebracht, der insbesondere Regelungen zu Zuständigkeiten und Befugnissen der beteiligten deutschen Behörden sowie zur nationalen Ausgestaltung der Ordnungswidrigkeitsbestimmungen enthält. Darüber hinaus nennt der Entwurf die in der Verordnung vorgesehenen Sanktionen in Form von Bußgeldvorschriften. Außerdem sind Änderungen im BKAG und im NetzDG vorgesehen.