Strikte Beweisverwertungsverbote – Ein Gebot des Rechtsstaats

von RA Dr. Till Müller-Heidelberg, Wiss. Mit Mara Kunz, RiLG Dr. Holger Niehaus, unter Mitarbeit von Prof. Dr. Fredrik Roggan 

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Abstract
Im Koalitionsvertrag der CDU/CSU-SPD-Regierung vom 14. März 2018 heißt es unter der Überschrift „Pakt für den Rechtsstaat“ im Unterpunkt „Verfahrensrecht“, dass die Koalitionäre „die systematische Kodifizierung der Regeln zur Zulässigkeit von Beweiserhebung und -verwertung“ prüfen wollen. In der Tat zeigt ein Blick auf den gegenwärtigen Rechtszustand, dass Reformbedarf besteht. Ob der Gesetzgeber sein anspruchsvolles Vorhaben angehen oder gar umsetzen wird, darf mit Interesse verfolgt werden.

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