von Rechtsanwältin Dr. Anna Oehmichen und Björn Weißenberger
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Änderungen, die der Referentenentwurf des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 in den Bereichen des materiellen und prozessualen Strafrechts vorsieht. Besonders eingegangen wird dabei auf das Zugänglichmachen von Leistungen zur Begehung von Straftaten (§ 126a StGB-E; sog. Darknet-Paragraph) und die zwangsweise durchsetzbare Nutzung von Benutzerkonten durch Polizeibeamte (§ 163g StPO-E). Im Ergebnis werden die Vorschläge abgelehnt.