von Prof. Dr. Daoqian Liu und Prof. Dr. Anja Schiemann
Abstract
Die Diskussion um eine Reform des in Deutschland geltenden Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist nach dem Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz neu entfacht. Der aktuelle Koalitionsvertrag hat die Forderung nach einer Neuregelung der Opferentschädigung wieder aufgegriffen. In China gibt es nur ganz ausnahmsweise staatliche Opferentschädigung. Die Opfer in China haben aber – genau wie die Opfer in Deutschland – die Möglichkeit, ihre Ansprüche gegen den Schädiger in einem dem Strafverfahren angegliederten Adhäsionsverfahren oder im Zivilklageweg zu verfolgen. Anders als in Deutschland hat in China hier die Entscheidung des Strafgerichts Bindungswirkung, d.h. ein freigesprochener Angeklagter kann vor einem chinesischen Zivilgericht nicht mehr belangt werden. Der Beitrag geht den derzeitigen Reformbemühungen eines modernen Opferentschädigungsrechts in Deutschland und den Implikationen für ein zu konzipierendes Opferentschädigungsrecht in China nach. Daneben werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Regressansprüche gegen den Täter im Rahmen des Adhäsionsverfahrens herausgearbeitet und auch hier Reformbedarf analysiert.