von Rechtsanwalt Dr. jur. habil. Helmut Pollähne
Abstract
Die Unterbringung gem. § 63 StGB war seit längerem dringend reformbedürftig, sowohl in der justiziellen und forensisch-psychiatrischen Praxis (Anordnung, Vollstreckung, Vollzug) als auch hinsichtlich der dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen.