Nach der Reform des Unterbringungsrechts (§ 63 StGB) ist vor der Reform

von Rechtsanwalt Dr. jur. habil. Helmut Pollähne

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Abstract
Die Unterbringung gem. § 63 StGB war seit längerem dringend reformbedürftig, sowohl in der justiziellen und forensisch-psychiatrischen Praxis (Anordnung, Vollstreckung, Vollzug) als auch hinsichtlich der dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen.

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