Gesetzentwürfe:
- Regierungsentwurf: BT-Drs. 21/7868
- Beschlussdrucksache Bundesrat
Der Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/7868) vom 7. September sieht eine umfassende Neuregelung des Nachrichtendienstrechts des Bundes vor.
Im Zentrum stehen die Modernisierung und Erweiterung der Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesnachrichtendienstes (BND), die Neuordnung der Kontrolle der Nachrichtendienste sowie die Umsetzung der seit 2022 entwickelten verfassungsgerichtlichen Vorgaben. Die Kontrollzuständigkeiten sollen beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt werden. Dessen Aufgaben und Befugnisse sollen künftig in einem eigenständigen Stammgesetz über die Rechtskontrolle geregelt werden. Zugleich sollen das Bundesverfassungsschutzgesetz und das BND-Gesetz neu verkündet und stärker voneinander entflechtet werden. Insbesondere sollen bisherige Verweisungen des BND-Gesetzes auf das Bundesverfassungsschutzgesetz durch eigenständige, aufgabenspezifische Regelungen ersetzt werden. Mit der Reform sind erhebliche zusätzliche Haushalts- und Erfüllungsaufwände verbunden. Für den BND werden einmalige Ausgaben von mindestens 40 Mio. Euro und jährliche Mehrausgaben von mindestens 35 Mio. Euro prognostiziert. Beim BfV werden jährliche Haushaltsausgaben von rund 269 Mio. Euro sowie ein einmaliger Mehrbedarf von rund 97 Mio. Euro veranschlagt. Für den Unabhängigen Kontrollrat werden einmalige Ausgaben von rund 1,6 Mio. Euro und jährliche Mehrausgaben von etwa 8,86 Mio. Euro erwartet. Der Entwurf betrifft damit sowohl die materiellen Befugnisse der Nachrichtendienste als auch deren gesetzliche Kontrolle und institutionelle Ausgestaltung. Zugleich sollen die gesetzlichen Grundlagen an die verfassungsgerichtlichen Anforderungen der vergangenen Jahre angepasst werden.
Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf umfangreich Stellung zu nehmen.

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