Gesetzentwürfe:
- Entwurf der Bundesregierung vom 11. Mai 2016 , BR Drs. 283/16 , BT Drs. 18/9234
- Referentenentwurf des BMJV vom 29. Februar 2016
Anlagen:
- Strafrechtsübereinkommen über Korruption vom 27. Januar 1999: Sammlung Europäischer Verträge Nr. 173, Details
- Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption vom 15. Mai 2003: Sammlung Europäischer Verträge Nr. 191
- Rahmenbeschluss 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor: ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54
- Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption: BGBl 2014 II S. 762
Durch dieses Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen für die Ratifizierung beider Rechtsinstrumente zur strafrechtlichen Korruptionsbekämpfung geschaffen werden. Da die Bundesrepublik Deutschland durch das 48. Strafrechtsänderungsgesetz im Jahr 2014 und durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption bereits Anpassungen an die Vorgaben des Übereinkommens und des Zusatzprotokolls vorgenommen hat, sind weitere Änderungen im materiellen Strafrecht nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen.
Die Bundesregierung hat nunmehr dem Bundestag den Gesetzentwurf zugestellt.
Das Gesetz ist am 15. Dezember in Kraft getreten.