Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus vom 26. Juli 2016: BGBl. I 2016 Nr. 37, S. 1818 ff.
Gesetzentwürfe:
- Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD: BT Drs. 18/8702
- gleichlautender Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT Drs. 18/8824 , BR Drs. 295/16
- Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Juni 2016: BR Drs. 295/16 (B)
- Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates: BT Drs. 18/8881
Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD und dem Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT Drs. 18/8917
Gesetzesbeschluss des Bundestags: BR Drs. 345/16 vom 24.6.2016
Das umstrittene Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist am 30. Juli 2016 in Kraft getreten, mit Ausnahme des Art. 4, dessen Regelung die Änderungen des VIS-Zugangsgesetzes betrifft. Dieser tritt erst am 02. November in Kraft.
Der Bundesrat billigte zuvor am 08. Juli 2016 den Datenaustausch zur Terrorbekämpfung. Durch das Gesetz kann der Verfassungsschutz zum Schutz vor Terroranschlägen künftig mehr Daten mit ausländischen Geheimdiensten austauschen. Der Bundestag hatte am 24. Juni den Gesetzentwurf zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/8917) angenommen.
Der Gesetzentwurf sieht zwecks Bekämpfung des transnational operierenden und vernetzten Terrorismus spezielle Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Einrichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Partnerdiensten vor. Zusätzlich soll auch national die technische Unterstützung der Informationszusammenführung und –pflege fortentwickelt werden.
Des Weiteren sollen die Befugnisse der Bundespolizei zum präventiven Einsatz verdeckter Ermittler ausgeweitet und Regelungen zur Dokumentation der Identität von Nutzern sog. Prepaid Handys getroffen werden. Außerdem sollen u.a. Änderungen im TKG, BKAG und VereinsG erfolgen. Im StGB werden Ergänzungen in den §§ 84, 85 und 129b Abs. 9 vorgenommen.
Anlagen:
- Maßnahmen des Bundes zur Terrorismusbekämpfung seit 2001 – Gesetzgebung und Evaluierung: Bericht des BT
Übersicht über die Terrorismusbekämpfungsgesetze:
- Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Evaluierung der Terrorismusbekämpfungsgesetze: BT Drs. 18/9031
- Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen vom 03. Dezember 2015: BGBl I 2015 Nr. 49, S 2161 f.
- Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 07. Dezember 2011: BGBl I 2011 Nr. 64, S. 2576 ff.
- Gesetz zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz) vom 05. Januar 2007: BGBl I 2007 Nr. 1, S. 2 ff.
- Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz) vom 09. Januar 2002: BGBl I 2002 Nr. 3, S. 361 ff.