Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleis tung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union vom 23. Juni 2017: BGBl I 2017 Nr. 40, S. 1885 ff.
 

Gesetzentwürfe:

 

Der Gesetzentwurf dient Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/1148 vom 6. Juli 2016 „über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in den Union“. Durch die Richtlinie wurde ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für den europaweiten Aufbau nationaler Kapazitäten für die Cyber-Sicherheit geschaffen. Des Weiteren wurde eine stärkere Zusammenarbeit der EU-Staaten sowie Mindestsicherheitsanforderungen an Meldepflichten für bestimmte Dienste geschaffen.

Die Richtlinie wird nun im Rahmen einer Anpassung des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit und Änderungen einzelner vorrangiger Spezialgesetze umgesetzt. Viele europarechtliche Vorgaben bezüglich der Betreiber wesentlicher Dienste sind bereits durch das IT-Sicherheitsgesetz im Juli 2015 in nationales Recht umgesetzt worden. Daher seien nach der Bundesregierung nur wenige Anpassungen erforderlich.

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleis tung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union wurde am 29. Juni 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

 

 

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