Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV)

Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV) vom 26. September 2017: BGBl I 2017 Nr. 66, S. 3515 f.

 

Entwürfe:

Unterrichtung über die an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen: BT Drs. 18/12443

Beschlussempfehlung des Finanzausschusses: BT Drs. 18/12581

 

Mit der Verordnung sollen Manipulationen von digitalen Aufzeichnungen bei Registrierkassen verhindert werden. Die vielseitigen technischen Möglichkeiten für eine Manipulation seien ein ernstzunehmendes Problem für den Steuervollzug. Um dies zu verhindern schreibt die Verordnung vor, wann und wie digitale Grundaufzeichnungen zu protokollieren sind und wie die Aufzeichnungen zu speichern sind. Ebenso sieht die Verordnung eine einheitliche digitale Schnittstelle vor.

Am 1. Juni 2017 hat der Bundestag gegen das Votum der Opposition der Verordnung zugestimmt.

Die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV) wurde am 6. Oktober 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

 

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