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Gesetzesantrag eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Cyberkriminalität

Gesetzentwürfe: 

 

Am 9. April 2019 hat das Bundesland Bayern einen Gesetzesantrag zur Verbesserung der Bekämpfung der Cyberkriminalität in den Bundesrat eingebracht. Die starke Nutzung des Internets wirke sich in allen Bereichen von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft aus und bringe nicht nur Freiräume, sondern aufgrund der vielfältigen Missbrauchsmöglichkeiten auch ein großes Maß an Verwundbarkeit mit sich. Dies verdeutlichten die bekannt gewordenen „Datenleaks“ der letzten Jahre und die zuletzt vermehrten Cyberattacken mit Trojanern. Cyberkriminalität bedrohe insbesondere die Grundlagen von Demokratie, Staat und Wirtschaft und sei geeignet, das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit staatlicher Organe zu erschüttern. Es sei Aufgabe des Strafrechts, die Verantwortlichen solcher Angriffe zu ermitteln und schuldangemessen zu bestrafen. Der Schutz der derzeit durch die §§ 202a ff. und §§ 303a ff. StGB gewährt werde, sei unzureichend. Ihre Strafrahmen liegen ganz überwiegend im unteren Bereich. Zudem fehle es an Qualifikationstatbeständen und Regelbeispielen mit erhöhter Strafandrohung. Diese Bagatellisierung setze sich im Strafverfahrensrecht fort, wo den Ermittlern strafprozessuale Befugnisse für erfolgversprechende Ermittlungen in der digitalen Welt nicht zur Verfügung stünden. Darum habe der Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz und der Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz bereits 2011 die Gemeinsame Arbeitsgruppe Justiz/Polizei (GAG) damit beauftragt, sich mit dem Thema Cybercrime zu befassen. Diese hat sich unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit den aktuellen Rechtsfragen bei der Bekämpfung von Cybercrime befasst und 2013 einen Abschlussbericht vorgelegt. Die Justizminister und Justizministerinnen haben von diesem auf der Herbstkonferenz 2018 Kenntnis genommen und das BMJV gebeten, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zu würdigen und die erforderlichen gesetzgeberischen Schritte zu unternehmen. 

Der Gesetzentwurf soll die unangemessene Bagatellisierung der Computer- und Datendelikte beseitigen. Dazu passt er die Strafrahmen der §§ 202a ff. und § 303a f. StGB an und schafft Qualifikationstatbestände und Regelbeispiele mit erhöhten Strafrahmen. Ferner wird der Straftatenkatalog der §§ 100a Abs. 2, 100b Abs. 2 und 100g Abs. 2 StPO um die qualifizierten Begehungsweisen der Cybercrime Delikte erweitert. 

Am 12. April 2019 wurde der Gesetzentwurf im Bundesrat vorgestellt und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Während sich im Folgenden der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten für eine Einbringung des Entwurfes in den Bundestag aussprachen, empfiehlt der Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat dies nicht zu tun (BR Drs. 168/1/19). 

Am 28. Juni 2019 beriet der Bundesrat über den Vorschlag Bayerns. Er fand für eine Einbringung in den Bundestag jedoch nicht die erforderliche absolute Mehrheit.  

 

 

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