Der Masterstudiengang Kriminalistik an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg

von Ltd. Kriminaldirektor a.D. Prof. Ralph Berthel*

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Franz von Liszt begründet Kriminalistik als Wissenschaftsdisziplin

 

Am 27. Oktober 1899 hatte Franz von Liszt im Rahmen seiner Antrittsvorlesung im Auditorium maximum der „Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin“[1] die Forderung erhoben, „der berufsmäßigen, praktisch-technischen Ausbildung der künftigen Kriminalisten ganz so wie der juristisch-logischen an der Universität, im akademischen Unterricht eine Grundlage zu geben“. Weiter führte er unter Bezugnahme auf Hans Gross[2] aus: „Aber damit das geschehen kann, muss erst die ganze Summe von Techniken, Erfahrungen und Fertigkeiten, die der kriminalistische Praktiker braucht, gesammelt, geordnet ins System gebracht werden. Für dieses System hat Hans Gross … die Bezeichnung Kriminalistik in der Literatur eingeführt.“[3]

Damit gilt v. Liszt, der auch Mitinitiator der im gleichen Jahr gegründeten „Internationalen Kriminalistischen Vereinigung“ (IKV)[4] war, als Begründer der Kriminalistik als Wissenschaftsdisziplin.[5] Bereits im Jahr 1888 hatte v. Liszt in Marburg ein Kriminalistisches Seminar gegründet, dessen Arbeit er 1889 an der Universität Halle-Wittenberg fortgesetzt hatte. Die universitäre Kriminalistik in Deutschland erlebte seither eine wechselvolle und bisweilen widersprüchliche Geschichte. Zu den Tiefpunkten dieser Entwicklung gehörte zweifellos die nach dem Beschluss des Senats von Berlin vom 18. Dezember 1990 erfolgte Abwicklung der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin „mangels Bedarfs“.[6] 1994 war daraufhin der Lehr- und Forschungsbetrieb in der Kriminalistik an der Alma Mater Berolinensis eingestellt worden. Danach fristete die Kriminalistik als Wissenschaftsdisziplin in Deutschland ein Schattendasein. In der Folge dieser fatalen Entscheidung des Berliner Senats war in der neuen Bundesrepublik Kriminalistik als Lehrfach viele Jahre ausschließlich noch an polizeilichen Bildungseinrichtungen, also den polizeilichen Akademien, Fachhochschulen bzw. Hochschulen der Länder und der Polizei-Führungsakademie bzw. Deutschen Hochschule der Polizei Münster, zu finden. Forderungen nach Verankerung eines grundständigen Kriminalistik-Studienganges in der Bildungslandschaft, wie sie etwa durch die Deutsche Gesellschaft für Kriminalistik (DGfK) erhoben wurden[7], verhallten nicht nur in den Polizeien, auch an deutschen Universitäten, über viele Jahre.

Erst mit der Einrichtung des in Kooperation mit der DGfK entwickelten Studienganges „Kriminalistik“ am Institut für Kriminalistik – School of Criminal Investigation & Forensic Science (School CIFoS) im Wintersemester 2012 und den ab 2016 angebotenen Wahlmodulen Kriminologie oder Kriminalistik im Rahmen des Masterstudienganges „Kriminologie und Polizeiwissenschaft“ (heute: „Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft“) an der Ruhr Universität Bochum erfolgte wieder eine Verankerung in der nichtpolizeilichen Hochschullandschaft der Bundesrepublik.

Brandenburg geht neue Wege

An der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg haben am 1. Oktober 2020 nunmehr die ersten 21 Studentinnen und Studenten eines völlig neu entwickelten Masterstudienganges Kriminalistik ihr Studium aufgenommen.

Dieser Tag bildete den vorläufigen Höhepunkt einer Entwicklung, die am 2. Februar 2018 durch einen Beschluss des Landtages Brandenburg eingeleitet worden war. In diesem Beschluss heißt es u.a.:

„Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. a) den bereits eingeschlagenen Weg der Spezialisierung an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg weiter zu intensivieren und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Aufgabenbereiche Cyberkriminalität, Wirtschafts- und Organisierte Kriminalität, Kriminalprävention und Risikoerkennung im Bereich der Gewalt- und Eigentumskriminalität zu legen,
  2. b) zu prüfen, ob und wie im Verbund mit anderen Bundesländern, beispielsweise im Rahmen der Sicherheitskooperation (SiKoop), oder Einrichtungen des Bundes gesonderte Studiengänge für Spezialisten der Kriminalpolizei eingerichtet werden können,
  3. c) für den Fall, dass Kooperationsbemühungen zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis gelangen, zu prüfen, wie dies an der Fachhochschule der Polizei in Oranienburg weiter vertieft werden und vorhandenes Wissen und Können erhalten und weitervermittelt werden kann.“[8]

Die Resonanz der anderen Länderpolizeien der Sikoop, also Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, war zunächst negativ, obwohl sich die Kriminalitätslage und der Bedarf an qualifizierten Kriminalisten in den Polizeien dieser Länder wohl kaum anders darstellen dürfte, als das in Brandenburg der Fall ist. Daher beauftragte das Brandenburger Ministerium des Innern und für Kommunales die Hochschule der Polizei (damals noch Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg) mit der Entwicklung konzeptioneller Vorstellungen für einen eigenständigen Kriminalistik-Studiengang. Auslöser für die Entscheidung des Parlaments und die sich daraus ableitenden Aktivitäten war einerseits die Feststellung, dass die gesellschaftlichen Entwicklungen neue, weitreichende und komplexe Herausforderungen an die kriminalistische Praxis und gleichzeitig die Kriminalwissenschaften stellten und sich das in der Lehre an einer polizeilichen Bildungseinrichtung widerspiegeln müsse. Andererseits war man aufgrund der Analyse der Lage zu dem Ergebnis gekommen, dass in den kommenden Jahren durch das altersbedingte Ausscheiden erfahrener Expertinnen und Experten aus dem Polizeidienst im Land Brandenburg kriminalistisches Wissen und Erfahrungen in erheblichem Umfang verloren gehen würden. Und eben diese Entwicklungen und deren Konsequenzen treffen anderer deutsche Polizeien in nahezu gleichem Maße.

Das durch die Hochschule entwickelte Konzept wurde im Januar 2019 im Rahmen einer sog. Interessentenbörse der Öffentlichkeit vorgestellt. Neben den inhaltlichen Schwerpunkten und den Eckpunkten der Studienorganisation wurde dabei auch der ambitionierte Zeitplan bis zum Start des Studienganges erläutert. Zugleich wurden mit dieser Veranstaltung interessierte Lehrkräfte und Praktiker aufgerufen, sich in die Planung und späteren Durchführung des Studienganges einzubringen. Unter Leitung einer an der Hochschule gebildeten Arbeitsgruppe folgte eine Phase intensiver und zugleich produktiver Arbeit. Am 27.12.2019 konnte die Hochschule als vorläufiges Ergebnis dieser Aktivitäten die für die Akkreditierung des Studienganges erforderlichen Unterlagen bei der Akkreditierungsagentur ACQUIN einreichen. Mittlerweile liegt der Akkreditierungsbericht der Gutachtergruppe vor, der der Brandenburger Hochschule und dem von ihr entwickelten Studiengang sowohl in formaler als auch in fachlich-inhaltlicher Hinsicht bescheinigt, dass ein akkreditierungsfähiges Studienmodell vorliegt.[9]

Mit Beginn der konzeptionellen Arbeiten hatten sich neben Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Dienststellen der Landespolizei und externen Fachleuten auch Vertreter der Staatsanwaltschaft sowie der Bundespolizei in diese Arbeiten eingebracht, was es ermöglichte, eine Vielzahl von Perspektiven auf die Kriminalistik einfließen zu lassen.

Konzept und Inhalt des Studienganges

Das Studium ist als Vollzeitstudium mit Präsenz- und Selbststudienphasen konzipiert, wobei relevante Ausbildungen und Praxiszeiten angerechnet werden können.

Der Studiengang gliedert sich in folgende 14 Module:

  1. Propädeutikum mit den Elementen
  • Studienmethodik
  • Fachlichkeit
  • Praxisprojekt
  1. Ermittlungsstrategien und -taktiken mit der Vermittlung kriminalwissenschaftlichen Grundlagen-wissens, etwa zum kriminalistischen Denken oder auch mit sehr praktischen Inhalten etwa zur Vernehmungs-führung und Untersuchungsplanung
  2. Strategische und operative Kriminalitäts-bekämpfung u.a. mit der Betrachtung von Planungs- und Entscheidungsprozessen in Besonderen Aufbauorganisa-tionen.
  3. Kriminaltechnik und forensische Wissenschaften u.a. mit den Schwerpunkten Tatortarbeit, IT-Forensik, Forensische Psychiatrie/Psychologie sowie Gerichts-medizin
  4. Verdeckte Ermittlungen und besondere Er-mittlungsmethoden
  5. Gefährdungseinschätzungen und gefahrenab-wehrende Maßnahmen im kriminalpolizeilichen Kon-text
  6. Internationale Zusammenarbeit, einschließlich der Betrachtung von Aspekten der interkulturellen Kompetenz
  7. Cybercrime
  8. Delikte am Menschen und andere Erschei-nungsformen der Schwerstkriminalität
  9. Organisierte Kriminalität
  10. Wirtschaftskriminalität
  11. Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität, Staatsschutzdelikte
  12. Praxisbezogenes Forschungsprojekt sowie das
  13. sog. Mastermodul, in dem eine schriftliche Masterarbeit angefertigt und verteidigt werden muss.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die oben stehende Abbildung ermöglicht einerseits einen Überblick über die Modulstruktur, gleichzeitig sind ihr die Angaben zum studentischen Arbeitsaufwand (Workload) in Credit Points (CP), die im  Rahmen des Studiums zu erwerbenden Kompetenzen und die Prüfungsformen in den einzelnen Modulen zu entnehmen.

Die Lehre, Studenten und Dozenten

Das Verfahren zur Zulassung zum Studium ist in der Studien- und Prüfungsordnung im Masterstudiengang Kriminalistik an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg (SPO – M.A.) geregelt. Zu den Voraussetzungen für die Aufnahme des Studium zählen u.a. der erfolgreiche Abschluss eines berufsqualifizierenden Studiums für den gehobenen Polizeivollzugsdienst auf Bachelorniveau im Umfang von 180 Leistungspunkten oder eines vergleichbaren Studiums auf mindestens Bachelorniveau in wesensverwandten Wissenschaftsgebieten im In- oder Ausland sowie mindestens eine dreijährige tatsächliche Tätigkeit in unmittelbaren Zusammenhang mit kriminalpolizeilichen Aufgaben (einschlägige Berufserfahrung).[10] Das Studium richtet sich also in erster Linie an erfahrene Brandenburger Kriminalisten, wobei beabsichtigt ist, den Zugang auch für Bewerber aus anderen Polizeien und Externe, etwa Angehörige von Staatsanwaltschaften, zu öffnen. Damit ist auch davon auszugehen, dass die Studentinnen und Studenten bereits über umfangreiche kriminalistische Erfahrungen verfügen, die im Rahmen des Studienganges mit Blick auf zukünftige Aufgabengebiete der Absolventen vertieft und erweitert werden sollen. Dabei wird mit dem Studium das Ziel verfolgt, Handlungskompetenzen für eine kriminalistisch besonders qualifizierte Sachbearbeitung auf der Basis aktueller Forschungsstände wie auch die Entwicklung von Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen zur Führung komplexer Ermittlungen, zu vermitteln.

Didaktisch und methodisch wird im Studiengang die Wissensvermittlung, -aneignung bzw. der Wissensaustausch sowohl auf Vorlesungen, Seminare, Übungen und Gruppenarbeit über Online-Tutorials, Vorträge von Praktikern und Exkursion gesetzt. Einen breiten Raum nimmt natürlich auch das selbstständige Erarbeiten von Studieninhalten unter Nutzung der Lernplattform POLEON ein. Gleichzeitig sollen auch die bereits in der kriminalistischen Praxis erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen der Studentinnen und Studenten erschlossen und genutzt werden.

Die Lehre wird einerseits durch Professorinnen und Professoren der Brandenburger Hochschule der Polizei abgesichert, wobei hervorhebenswert erscheint, dass im Zuge der Einrichtung des Masterstudiengangs drei neue Professuren geschaffen wurden. Die Landesregierung unterstützt das Vorhaben außerdem durch die Schaffung von drei weiteren Dozentenstellen des höheren Dienstes sowie ein Personalpaket für lehrunterstützende Leistungen, etwa im IT-Bereich. Zum anderen konnten Experten von Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälte, Praktiker aus der kriminalistischen Praxis und weitere externe Fachleute für die Lehre gewonnen werden.

Nach der bestandenen Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Arts (M.A.). Die Absolventinnen und Absolventen erhalten ein Prüfungszeugnis sowie ein Diploma-Supplement. Für die Absolventinnen und Absolventen sind Fachkarrieren auf spezifischen Dienstposten in der Kriminalpolizei vorgesehen, die im Rahmen einer Sonderlaufbahn mit A13/14 bewertet werden.

Im Rahmen der Begrüßung der ersten Studentinnen und Studenten am 1. Oktober 2020 hob der Präsident der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg, Rainer Grieger, die Bedeutung dieses Studiengangs für die Weiterentwicklung der Kriminalistik in Deutschland hervor: „Wir betreten mit diesem Studiengang Neuland, betonte er, doch ich bin überzeugt, dass wir damit die Voraussetzungen für eine dringend notwendige Weiterentwicklung der kriminalistischen Ausbildungslandschaft einerseits und andererseits der kriminalpolizeilichen Ermittlungsarbeit in Deutschland schaffen. Sie, liebe Studentinnen und Studenten, legen mit diesem Studium für sich zudem den Grundstein für den Weg in eine ausgesprochen attraktive Fachkarriere in der Kriminalpolizei. Sie, die Sie heute das Studium hier beginnen, bilden die Speerspitze dieser Entwicklung!

Weiterführende Information zum Studiengang finden sich auf der Homepage der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg (https://hpolbb.de/k-master).

 

*      Der Verfasser studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er war bis zu seinem Ausscheiden aus dem Polizeidienst in einer Vielzahl von kriminalpolizeilichen Führungsfunktionen tägig, Er war Abteilungsleiter im Landeskriminalamt Sachsen, u.a. zuständig für die Bekämpfung von Wirtschafts- und organisierter Kriminalität sowie Dozent für Kriminalistik an der     Polizei-Führungsakademie in Münster. Von 2005 bis 2013 leitete er die Hochschule der Sächsischen Polizei. Er ist Modulverantwortlicher und Dozent an der Ruhr-Universität Bochum (Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft) sowie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg (Masterstudiengang Kriminalistik).

[1]      Von 1828 bis 1945 trug die Berliner Universität zu Ehren ihres Gründers, König Friedrich Wilhelm III, den Namen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin.
[2]      Der österreichische Strafrechtler Hans Gustav Adolf Gross gilt als Begründer der Kriminalistik. Mit seinem 1893 in Graz bei Leuschner und Lubensky erschienenen zweibändige „Handbuch für Untersuchungsrichter“ legte er einen wesentlichen Grundstein für das systematische Erschließen des Gegenstandes und der Methode einer wissenschaftlichen Untersuchung von Straftaten.
[3]      von Liszt, ZStW 20 (1900), 164.
[4]      Kesper-Biermann/Overath (Hrsg.), Die Internationalisierung von Strafrechtswissenschaft und Kriminalpolitik (1870 – 1930). Deutschland im Vergleich, 2007, S. 86 ff.
[5]      Ausführlich zur Herausbildung der Kriminalistik als Wissenschaftsdisziplin: Berthel, Kriminalistik studieren in Deutschland – eine widersprüchliche Geschichte, der kriminalist, 7-8/2020, 13 ff.
[6]      Zur Kritik an der Entscheidung des Berliner Senats vgl. Burghard, Kriminalistik 1991, 530.
[7]      Die DGfK hatte sich dann auch in ihrem am 12.12.2003 verabschiedeten Wolfsburger Programm zu dem Ziel bekannt, die Kriminalistik interdisziplinär als eigenständiges Lehrgebiet im System der Kriminalwissenschaften universitär zu etablieren. Abrufbar unter:  https://www.kriminalistik.biz/%C3%BCber-uns/wolfsburger-programm/ (zuletzt abgerufen am 27.8.2020).
[8]      Landtag Brandenburg, 6. Wahlperiode, Drs. 6/8069-B, Beschluss des Landtages Brandenburg, Spezialisierte Kriminalistenausbildung einführen – Kriminalistisches Erfahrungswissen weitergeben und sichern.
[9]      Die abschließende Entscheidung des Akkreditierungsrates lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
[10]    Zu den Zulassungsvoraussetzungen sowie zum Zulassungsverfahren vgl.: https://hpolbb.de/k-master.

 

 

 

 

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