KONTAKT
schriftleitung@kripoz.de

Herausgeber
Prof. Dr. Gunnar Duttge
Prof. Dr. Bernd Heinrich
Prof. Dr. Anja Schiemann

Schriftleitung
Wiss. Mit. Sabine Horn
Stellv.: Wiss. Mit. Jule Fischer

Redaktion (national)
Dr. Alexander Baur
Prof. Dr. Gunnar Duttge
Prof. Dr. Sabine Gless
Prof. Dr. Bernd Hecker
Prof. Dr. Martin Heger
Prof. Dr. Bernd Heinrich
Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub
Prof. Dr. Florian Knauer
Prof. Dr. Michael Kubiciel
Prof. Dr. Otto Lagodny
Prof. Dr. Carsten Momsen
Prof. Dr. Helmut Satzger
Prof. Dr. Anja Schiemann
Prof. Dr. Edward Schramm
Prof. Dr. Dr. Markus Thiel
Prof. Dr. Mark Zöller

Redaktion international
Prof. Dr. Wolfgang Schomburg
Prof. Dr. Dres. h.c. Makoto lda
Prof. Neha Jain
Prof. Dr. Doaqian Liu
Prof. Dr. Dr. h.c. Francisco Munoz-Conde
Prof. Dongyiel Syn PhD
Prof. Dr. Davi Tangerino
Prof. Dr. Sheng-Wei Tsai
Prof. Dr. Merab Turava
Prof. Dr. Dr. h.c. Yener Ünver

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLGEMEINE BEITRÄGE

Überlegungen zur Wissenschaftskommunikation im Strafrecht
von Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli

Autonomie durch Verfahren - Mittel zum Lebensschutz (?)
Zur Neuregelung der Suizidbeihilfe nach dem "Catsellucci-Entwurf"

von Benedict Pietsch, M.A., M.Iur. 

Plädoyer für eine alltagspsychologische Neubestimmung der Schuldfähigkeit (§ 20 StGB)
von Gunnar Spilgies 

Skizze eines neuen § 64 StGB - Alternativen und Ergänzungen zum Reformvorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe 
von Dr. Jan Querengässer, Dr. Alexander Baur und Dörte Berthold 

Catcalling - Eine phänomenologische und strafrechtliche Betrachtung 
von Prof. Dr. Elisa Hoven, Anja Rubitzsch und Barbara Wiedmer

Diametrale Effekte bei der Bekämpfung von Steuerkriminalität am Beispiel der 25-Gramm-Regelung im Vertrieb von Wasserpfeifentabak 
von Miguel Veljovic, LL.M.oec 

ENTSCHEIDUNGEN/ANMERKUNG

EuGH bestätigt Grenzen der Vorratsdatenspeicherung
EuGH, Urt. v. 5.4.2022 - C-140/20

OLG Celle erklärt bei eingeführten Wiederaufnahmegrund des § 362 Nr. 5 StPO mit Art. 103 Abs. 3 GG vereinbar
OLG Celle, Beschl. v. 20.4.2022 - 2 Ws 62/22

Das Absolute im Recht nach der Einführung des § 362 Nr. 5 StPO 
Anmerkung zu OLG Celle, Beschl. v. 20.4.2022 - 2 Ws 62/22
von Jule Fischer, M.A. 

BUCHBESPRECHUNGEN

Frank Wallenta: Deutsche Staatsanwaltschaften zwischen Verfassungsrecht und europäischem Leitbild - Eine Betrachtung des ministeriellem Einzelweisungsrechts im Lichte des unionsrechtlichen Anerkennungsprinzips
von Prof. Dr. Bernd Hecker 

Lucia Sommerer: Personenbezogenes Predictive Policing. Kriminalwissenschaftliche Untersuchung über die Automatisierung der Kriminalprognose 
von Prof. Dr. Anja Schiemann 

TAGUNGSBERICHT

Erlanger Cyber2 Crime Tag 2021: Internationale Strafverfolgung von Cybercrime Delikten 
von Dr. Christian Rückert und Nicole Scheler 

 

 

 

 

Überlegungen zur Wissenschaftskommunikation im Strafrecht

von Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli

Beitrag als PDF Version

Abstract
Der Beitrag widmet sich den verschiedenen Formen, in denen strafrechtswissenschaftliche Erkenntnisse durch Experten verbreitet werden können. Dies betrifft Publikationen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften ebenso wie Interviews und Podcasts. Der Beitrag beleuchtet die Fragen, welchem Nutzen der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse dient und welche Herausforderungen sich hierbei stellen. Letzteres leitet über zu einigen Empfehlungen für eine gelungene Wissenschaftskommunikation.

weiterlesen …

Autonomie durch Verfahren – Mittel zum Lebensschutz (?) Zur Neuregelung der Suizidbeihilfe nach dem „Castellucci-Entwurf“

von Benedict Pietsch, M.A., M.Iur. 

Beitrag als PDF Version 

Abstract
Der am 10.3.2022 in den Bundestag eingebrachte „Castellucci-Entwurf“ stellt den ersten Versuch in der 20. Legislaturperiode dar, zwei Jahre nach dem Urteil des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB a.F. eine Neuregelung der Suizidbeihilfe herbeizuführen. Ausgehend von den verfassungsgerichtlichen Anforderungen zum Schutz der Rechtsgüter von Leben und Autonomie Suizidwilliger sowie dritter Personen stellt der vorliegende Beitrag wesentliche Inhalte des Castellucci-Entwurfs dar und unterzieht diese einer kritisch-konstruktiven Bewertung. Hierbei finden auch andere kursierende (vor- oder nachparlamentarische) Regelungsentwürfe zur Suizidbeihilfe Berücksichtigung. Das prozedural ausgestaltete Sicherungskonzept (§ 217 Abs. 2 StGB-E) ist danach grundsätzlich geeignet, dem „Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben“ zu praktischer Wirksamkeit zu verhelfen, bedarf allerdings einiger klarstellender Nachbesserungen. Dies vorausgesetzt, ist die konzeptionelle Orientierung des „Castellucci-Entwurfs“ an § 217 StGB a.F. verfassungsrechtlich unbedenklich und überdies (kriminal-)politisch nachvollziehbar. Selbiges gilt für das in § 217a StGB-E enthaltene „Werbeverbot“ für die Hilfe zur Selbsttötung, das den generalpräventiven Ansatz des Sicherungskonzepts vervollständigt.   

weiterlesen …

Plädoyer für eine alltagspsychologische Neubestimmung der Schuldfähigkeit (§ 20 StGB) Ein Beitrag zur strafrechtsdogmatischen Umsetzung der von der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e. V. (DGSP) geforderten Abschaffung des Maßregelvollzugs (§§ 63, 64 StGB)

von Gunnar Spilgies

Beitrag als PDF Version 

Abstract
Die DGSP fordert in einem aktuellen Positionspapier aufgrund soziologischer, empirischer und rechtspolitischer Erkenntnisse die Abschaffung des Maßregelvollzugs (§§ 63, 64 StGB) sowie die Streichung der §§ 20, 21 StGB in ihrer jetzigen Form. Es stellt sich die Frage, wie sich eine solche Forderung nach Abschaffung des Maßregelvollzugs mit Blick auf die Feststellung der Schuldfähigkeit als Voraussetzung der Strafe strafrechtsdogmatisch umsetzen lässt. Die Autoren des Positionspapiers meinen, sich am Vorbild des Art. 19 des schweizerischen StGB orientieren zu können und zeigen sich für einen von „juristischen Krankheitsmerkmalen“ bereinigten Begriff der „Steuerungsfähigkeit“ offen, erwägen im Ergebnis also, am gegenwärtig herrschenden indeterministischen Schuldfähigkeitsbegriff festzuhalten. Eine solche Lösung erweist sich jedoch als zu kurz gegriffen. Denn in einem Strafrecht ohne die Maßregeln der §§ 63, 64 StGB als zweite Spur muss die Schuldfähigkeit die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Täters exklusiv feststellen, d.h. eine echte Eingriffsgrenze des Staates in dem Sinne bilden, dass ein kriminalpolitisches Bedürfnis nach Sanktionierung des Schuldunfähigen nicht besteht. Der Beitrag plädiert daher für eine alltagspsychologische Neubestimmung der Schuldfähigkeit.

weiterlesen …

Skizze eines neuen § 64 StGB – Alternativen und Ergänzungen zum Reformvorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe

von Dr. Jan Querengässer, Dr. Alexander Baur und Dörte Berthold

Beitrag als PDF Version 

Abstract
Mehrere Fachverbände und eine eigens dazu eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe haben sich in den letzten Monaten mit der Neugestaltung des § 64 StGB befasst. Mitte Mai 2022 brachten die Unionsparteien einen darauf gestützten Gesetzentwurf in den Bundestag ein. Ziel aller Regelungsvorschläge ist es, den rasanten Anstieg an Unterbringungsanordnungen zu bremsen oder umzukehren. Die vorliegenden Regelungsentwürfe enthalten ohne Zweifel zielführende Ansätze; sie setzen jedoch aus Sicht der Autoren falsche Schwerpunkte oder gehen nicht weit genug. Der Reformvorschlag der Bund-Länder-AG belässt weiterhin große Anordnungsspielräume, die dazu führen könnten, dass das Ziel, die Anordnungszahlen nachhaltig zu verringern, abermals verfehlt werden könnte. Auf Basis des im Februar 2022 in dieser Zeitschrift publizierten Vorstoßes „Vom gesetzlichen Anspruch und den Grenzen der gutachterlichen Möglichkeiten – Plädoyer für die Streichung der ‚Behandlungsprognose‘ aus § 64 StGB“ wird im vorliegenden Beitrag ein konkreter alternativer Regelungsvorschlag formuliert, welcher neben der Reduktion der Anordnungszahlen auch das Ziel verfolgt, die regionalen Unterschiede in der Anordnungspraxis abzuschwächen. Im Zentrum dieses Vorschlags stehen Konkretisierungen der drei Eingangsvoraussetzungen des § 64 StGB – also des „Hangs“ zum Substanzmittelkonsum im Übermaß, des Zusammenspiels von „Hang“ und Legalverhalten und der Behandlungsprognose.

weiterlesen …

Catcalling – Eine phänomenologische und strafrechtliche Betrachtung

von Prof. Dr. Elisa Hoven, Anja Rubitzsch und Barbara Wiedmer

Beitrag als PDF Version 

Abstract
Das „Catcalling“ wird in den sozialen Medien, in der Politik und zunehmend auch in der Strafrechtswissenschaft als gesellschaftliches Problem diskutiert. Dabei wird die Frage gestellt, ob neue Strafnormen geschaffen oder bestehende Tatbestände ergänzt werden müssen, um das Phänomen zu erfassen. Eine Auseinandersetzung mit der Strafwürdigkeit von Catcalling kann jedoch nur erfolgen, wenn das Phänomen genauer beschrieben wird. Erst auf dieser Grundlage lässt sich überlegen, welche Verhaltensweisen strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen sollten. Der Beitrag untersucht daher die von Betroffenen berichteten Erscheinungsformen von Catcalling im Rahmen einer Social-Media-Analyse und thematisiert anschließend, ob das Strafrecht sie bereits erfasst und Reformen notwendig sind.

weiterlesen …

Diametrale Effekte bei der Bekämpfung von Steuerkriminalität am Beispiel der 25-Gramm-Regelung im Vertrieb von Wasserpfeifentabak

von Wiss. Mit. Miguel Veljovic, LL.M.oec.

Beitrag als PDF Version 

Abstract
Mit der siebten Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen, dessen Änderungen am 11.8.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet wurden, erfolgt die Konkretisierung und europarechtliche Harmonisierung nationaler Verbrauchsteuergesetze. Besonders bemerkenswert ist die Änderung in Art. 1 Nr. 33 lit. b der 7. VerbrStändV, die vorsieht, dass Wasserpfeifentabak i.S.d § 1 Abs. 2 lit. b TabStV mit Wirkung zum 1.7.2022 nur noch in Packungen mit einer Menge von bis zu 25 Gramm vertrieben werden darf.[1] Als Hauptargument für diese Änderung führt der Gesetzgeber die Bekämpfung der illegalen Herstellung und des Handels mit unversteuertem Wasserpfeifentabak an. Zusätzlich soll damit ein Betätigungsfeld der Organisierten Kriminalität zerschlagen werden.[2] Das Ziel der Regelung ist mithin die Angleichung der Verpackungsgrößen an eine einzelne Konsumeinheit.[3] Der folgende Beitrag beleuchtet, inwiefern die Reformänderung sowohl aus strafrechtlicher als auch kriminologischer Perspektive zur Steuerkriminalitätsbekämpfung tauglich ist. Gleichzeitig wird herausgearbeitet, ob die Neuregelung mit den politischen Vorhaben des Unionsgesetzgebers vereinbar ist. Hinsichtlich der praktischen Auswirkungen der Regelung auf den Wasserpfeifenkonsum wurde der Content-Creator und Shisha-Experte Marvin Dutiné befragt.

weiterlesen …

EuGH bestätigt Grenzen der Vorratsdatenspeicherung – Flächendeckendes Speichern verstößt auch bei schweren Straftaten gegen EU-Recht

EuGH, Urt. v. 5.4.2022 – C-140/20 (Volltext)

Beitrag als PDF Version 

Leitsätze der Redaktion:

1. Das Unionsrecht steht einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Standort- und Verkehrsdaten, die elektronische Kommunikation betreffen, zur Bekämpfung schwerer Straftaten entgegen.

2. Durch ein nationales Gericht kann die Wirkung einer Ungültigerklärung nationaler Rechtsvorschriften, die eine solche Speicherung vorsehen, nicht zeitlich begrenzt werden.

weiterlesen …

OLG Celle erklärt neu eingeführten Wiederaufnahmegrund des § 362 Nr. 5 StPO mit Art. 103 Abs. 3 GG vereinbar

OLG Celle, Beschloss. v. 22.4.2022 – 2 Ws 62/22 (Volltext) 

Beitrag als PDF Version 

Tenor:

1      1.

2      Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss der 1. großen Strafkammer des LG Verden vom 25.2.2022 über die Zulässigkeit des Antrags der Staatsanwaltschaft Verden (Aller) auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 362 Nr. 5 StPO wird als unbegründet verworfen.

weiterlesen …

Das Absolute im Recht nach der Einführung des § 362 Nr. 5 StPO – Anmerkung zu OLG Celle, Beschl. v. 20.4.2022 – 2 Ws 62/22

von Jule Fischer, M.A.

Beitrag als PDF Version 

Das OLG Celle befasst sich in dieser Entscheidung mit der Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft Verden (Aller) vom 9.2.2022. Es handelt sich dabei nicht nur um das erste Rechtsmittel-, sondern um das bundesweit erste Verfahren zu der Ende des Jahres 2021 neu eingefügten Norm im Wiederaufnahmerecht: § 362 Nr. 5 StPO.[1]

Der Entscheidung, einen Wiederaufnahmegrund zuungunsten Angeklagter wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel in Fällen unverjährbarer Straftaten und beim Vorliegen dringender Gründe zu schaffen, gingen umfangreiche Debatten voran. Zwei Monate nach Inkrafttreten der Norm schrieb das LG Verden Rechtsgeschichte, indem es als erstes Gericht einen Wiederaufnahmeantrag gemäß § 362 Nr. 5 StPO zuließ.

weiterlesen …

Unsere Webseite verwendet sog. Cookies. Durch die weitere Verwendung stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Informationen zum Datenschutz

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen.
Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Hier können Sie der Verwendung von Cookies auch widersprechen.

Schließen