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Der Referentenentwurf zur Reform der Ersatzfreiheitsstrafe – mehr Tradition als Fortschritt

von Dr. Frank Wilde

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Abstract
Die Ersatzfreiheitsstrafe (§43 StGB) stellt seit Jahrzehnten ein kriminalpolitisches Dauerthema. Jährlich werden geschätzt 50.000 Menschen inhaftiert, obwohl gegen sie eigentlich nur eine Geldstrafe verhängt wurde. Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der eine deutliche Reduzierung der Anwendung der Ersatzfreiheitsstrafe erreichen will. Allerdings dürfte das Ziel mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht zu erreichen sein. Dies liegt insbesondere daran, weil der Entwurf Armut als Kernproblem der uneinbringlichen Geldstrafe ignoriert. Dadurch wir nicht die Frage gestellt, warum es so viele uneinbringliche Geldstrafe gibt und welche Reformen im Prozess der Verurteilung notwendig wären.Der Entwurf wird in diesem Beitrag dargestellt und kritisch diskutiert. Anschließend wird begründet, warum eine Reform der Ersatzfreiheitsstrafe bei einer Reform der Geldstrafe anfangen muss.

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Eckpunktepapier für die Errichtung einer Freiheitskommission – Vorschlag zur gesetzlichen Verankerung eines unabhängigen Gremiums für eine Evaluation der Sicherheitsgesetze und die Erstellung einer Überwachungsgesamtrechnung

von Prof. Dr. Robert Esser, Prof. Dr. Mark A. Zöller, Beate Büttner, Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich, Dr. Oliver Harry Gerson, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Prof. Dr. Markus Löffelmann, Dr. Markus Mavany, Dr. Tanja Niedernhuber und Dr. Martin Wiacek

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Abstract
Im aktuellen Koalitionsvertrag (2021-2025) der Regierungsparteien der „Ampelkoalition“ ist im Zusammenhang mit dem Themenbereich „Sicherheit und Freiheit“ auch die Einrichtung einer sog. Freiheitskommission als unabhängiges Expertengremium vorgesehen. Mit dieser Kommission sollen für den Bereich der Sicherheitsgesetzgebung die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärker in den Fokus rücken und insgesamt die Qualität der Gesetzgebung im Zusammenhang mit staatlichen Überwachungsbefugnissen verbessert werden. Klare Konturen und Inhalte für die Arbeit einer solchen Freiheitskommission lassen sich allerdings im politischen Raum derzeit allenfalls in Ansätzen erkennen. Insofern stellen sich drängende Fragen nach Aufgaben, Befugnissen sowie der rechtlichen und organisatorischen Verankerung eines solchen Gremiums, das die Gesetzgebungspraxis im Bereich des Rechts der Inneren Sicherheit zukünftig maßgeblich prägen und verändern könnte. Zur möglichen Beantwortung solcher Fragen sollen mit dem vorliegenden Eckpunktepapier erste Vorschläge unterbreitet werden, um die rechtspolitische Diskussion über die Einrichtung der Kommission weiter anzuregen und nach Möglichkeit zu einer besseren Rechtssetzungspraxis beizutragen. 

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Die kriminalstrafrechtliche Sanktionierung der Eizellspende – Schutz christlicher Moralvorstellungen im säkularen Staat am Beispiel des ESchG

von Julia Lisa Engelbert

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Abstract
Der Beitrag untersucht die Legitimität des in § 1 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 2 ESchG strafrechtlich sanktionierten Verbots der Eizellspende. Ausgehend von der Entscheidung des BayObLG vom 4.11.2020, welche eine 2-PN-Spende als strafbare Eizellspende einordnet, wird dargelegt, welchen Anforderungen eine Strafnorm genügen muss, um als legitim zu gelten und inwiefern diese im vorliegenden Fall durch die Reproduktionsfreiheit beeinflusst werden. Die Rechtfertigungsversuche für das Eizell-spendeverbot – Schutz der Spenderin, Schutz des Kindeswohls, Schutz bestimmter Wertvorstellungen – werden dargelegt und anhand der Maßstäbe für legitimes Strafrecht wird erläutert, warum jene diesen Maßstäben nicht genügen. Daraus folgt ein dringender kriminalpolitischer Appell an den Strafgesetzgeber.

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Sollte die Leihmutterschaft in Deutschland zulässig sein? Abstammung und gesellschaftlicher Wandel

von Luise Paetow 

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Abstract
Die Leihmutterschaft stellt für manche Paare die einzige Möglichkeit dar, sich den langersehnten Kinderwunsch zu erfüllen. Der folgende Beitrag setzt sich kritisch mit den zur Gesetzesbegründung genannten und weiterhin vorgebrachten Argumenten auseinander, die einer Legalisierung vermeintlich entgegenstehen. Im Ergebnis können nach der hier vertretenen Meinung die Prämissen der Kindeswohl- und Leihmuttergefährdungen nicht überzeugen. Ein allumfassendes strafrechtliches Verbot ist weder mit dem Recht auf Fortpflanzungsfreiheit der Wunscheltern zu vereinbaren, noch stellt es die überzeugendste Lösung zum Schutze der Beteiligten dar.

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Einschränkungen der Funktionalität des Zwischenverfahrens im Strafprozess und Möglichkeiten diesen zu begegnen

von Carla Ellbrück 

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Abstract
Das Zwischenverfahren steht als zweiter Verfahrensabschnitt an zentraler Stelle im Strafprozess. In seinem Rahmen kommt es zu den ersten Berührungspunkten des erkennenden Gerichts mit dem Sachverhalt. Inwieweit dies das weitere Verfahren sowie den Richter beeinflusst und welche Reformbedarfe und -möglichkeiten zur Diskussion stehen, wird im Beitrag betrachtet.

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Je länger desto besser? – Europols neue extensive Speicherfrist für die Voranalyse nicht-kategorisierter Datensätze

von Lewin Rexin, LL.M. 

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Abstract
Der Beitrag untersucht Europols Voranalyse von unbekannten Datensätze zu Zwecken der Identifizierung von Personenkategorien, deren personenbezogene Daten Europol nicht verarbeiten darf. Zunächst wird aufgezeigt, dass für die Voranalyse unter der bis zum 27.6.2022 geltenden Europol-Verordnung keine Rechtsgrundlage existierte. Anschließend wird auf die Entscheidung des Europäischen Datenschutzbeauftragten aus Januar 2022 eingegangen, der Europol eine Höchstspeicherfrist für die Daten, die voranalysiert werden müssen, auferlegte. Dem gegenübergestellt wird die durch die Reform der Europol-Verordnung eingeführte Rechtsgrundlage für die Voranalyse. Diese wird kritisch auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem Primärrecht geprüft. Abschließend werden Handlungsempfehlungen ausgesprochen, die die Defizite der neuen Rechtsgrundlage adressieren.

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„Catcalling“ – Möglichkeiten und Grenzen einer strafrechtlichen Regulierung

von Nora Labarta Greven, Laura-Romina Goede und Paul Brodtmann

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Abstract
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Catcalling unter Strafe gestellt werden kann. Hierfür wird zunächst der Gewährleistungsgehalt des Grundrechts auf sexuelle Selbstbestimmung herausgearbeitet, um anschließend Grenzen und Implikationen für eine strafrechtliche Normierung abzuleiten. Auf Grundlage dessen werden empirische Daten einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V. herangezogen, um zu untersuchen, ob ein Straftatbestand angemessen wäre.

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Deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit Unionsrecht vereinbar

EuGH, Urt. v. 20.9.2022 – C-793/19 und C-794/19 – Volltext

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1    Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Auslegung von Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.7.2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation, ABl. 2002, L 201, S. 37) in der durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 (ABl. 2009, L 337, S. 11) geänderten Fassung (im Folgenden: Richtlinie 2002/58) im Licht der Art. 6 bis 8 und 11 sowie von Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) und von Art. 4 Abs. 2 EUV.

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David Nink: Justiz und Algorithmen. Über die Schwächen menschlicher Entscheidungsfindung und die Möglichkeiten neuer Technologien in der Rechtsprechung

von Prof. Dr. Anja Schiemann

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2021, Duncker & Humblot, ISBN: 978-3-428-18106-3, S. 533, Euro 119,90.

Die Frage, ob und wie Künstliche Intelligenz (KI) für die richterliche Entscheidungsfindung nutzbar gemacht werden kann, wird schon seit geraumer Zeit diskutiert. Hierbei geht es weniger um die Konstellation der Ersetzung richterlicher Entscheidungen durch KI, sondern vielmehr um das Nutzbarmachen von Hilfssystemen zur Arbeitserleichterung. KI im Richterstuhl wird dagegen i.d.R. als Schreckensszenario gezeichnet. Insofern ist es verdienstvoll, sich im Rahmen einer Dissertation darauf einzulassen, unter welchen Voraussetzungen richterliche Entscheidungen automatisierbar sind.

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