Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)

Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) vom 21. Dezember 2015: BGBl I Nr. 55, S. 2525

Gesetzgebungsverfahren:

Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 18/4621 –: BT Drs. 18/6906

 

Anlage:

  • Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI: Amtsblatt der Europäischen Union L 315

 

 

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