Gesetz zur Stärkung des Rechts auf Vertretung durch einen Verteidiger in der Berufungsverhandlung

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe vom 17. Juli 2015: BGBl I 2015 Nr. 31, S. 1332 ff.
 
Gesetzentwürfe:

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