Gesetzesantrag zur Änderung des Waffengesetzes

Gesetzentwürfe: 

 

Die Länder Niedersachsen und Bremen haben sich mit einem Gesetzesantrag zur Änderung des Waffengesetzes (BR Drs. 207/19) für ein Waffenverbot an öffentlichen Plätzen ausgesprochen. Angriffe mit Messen oder mit Waffen seien weiterhin in großer Anzahl verübt worden. Dies beeinträchtige insbesondere das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Darum soll durch eine gesetzliche Maßnahme das Tragen von Waffen und Messern in der Öffentlichkeit und insbesondere an stark frequentierten Orten untersagt werden. Dazu soll die Verordnungsermächtigung der Länder entsprechend erweitert werden, damit umfangreiche Waffenverbotszonen eingerichtet werden können. Für Springmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 6 cm soll ein komplettes Mitführungsverbot in der Öffentlichkeit bestimmt werden. 

Der Bundesrat beschäftigte sich in seiner Plenarsitzung am 17. Mai 2019 mit dem Antrag der Länder. Im Anschluss wurde er zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Dieser beschäftigt sich am 23. Mai 2019 damit. Entsprechend seiner Empfehlung entscheidet der Bundesrat dann darüber, ob er den Entwurf in den Bundestag einbringen will. 

 

 

 

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