Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen

Gesetzentwürfe:

Am 11. September 2024 hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen veröffentlicht. Angesichts der wachsenden Bedeutung der internationalen strafrechtlichen Kooperation soll durch die Neuregelung eine effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung ermöglicht werden, die gleichzeitig auch die subjektiven Rechte der betroffenen Personen hinreichend in den Blick nimmt. Dazu soll das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) in seiner Gesamtheit überarbeitet, neu strukturiert und modernisiert werden. 

Der Entwurf will hierbei nicht nur der sich verändernden faktischen Lage des internationalen Rechtshilferechts gerecht werden, sondern zudem neue unionsrechtliche Rechtsakte zum Rechtshilferecht und die aktuelle Rechtsprechung der obersten europäischen und nationalen Gerichte berücksichtigen. Durch die Änderungen erhofft sich das BMJ einerseits die Vereinfachung und Systematisierung des Gesetzesaufbaus, andererseits die Gewährleistung angemessener subjektiver Rechte der Betroffenen. Der Entwurf will sich hierbei darauf fokussieren, die Geltendmachung der Rechtsschutzmöglichkeiten zu vereinfachen und zu vervollständigen. Das Rechtshilferecht in Strafsachen soll dadurch insgesamt systematisiert und dadurch übersichtlicher gestaltet werden.

Die Stärkung des Rechtsschutzes soll konkret dadurch verwirklicht werden, dass spezielle Regelungen zur Rechtsbeistandschaft und anderen Verfahrensrechten eingeführt werden; zudem will der Entwurf Datenschutzstandards, die es durch die Behörden einzuhalten gilt, kodifizieren. Im Auslieferungsverfahren soll nunmehr ein Recht auf Anhörung vor dem für die Entscheidung zuständigen Gericht geregelt werden. Insgesamt soll die gerichtliche Beteiligung an dem Auslieferungsprozess verstärkt werden. 

Das BMJ will auch die internationale Rechtshilfe mit internationalen Einrichtungen neu regeln. Hierzu soll die vertikale Zusammenarbeit mit diesen Institutionen an die Zusammenarbeit mit Drittstaaten angeglichen werden.Letztlich ist (auch) Ziel des Entwurfs, zahlreiche neue unionsrechtliche Rechtsakte umzusetzen. Hierzu gehören u.a. die Richtlinie (EU) 2023/977 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates. Zur Erforderlichkeit der Gesetzesänderung wurde vom BMJ auch angeführt, dass etwaige Alternativen nicht vorzugswürdig wären. Vielmehr ließe sich bei nur punktuellen Änderungen kein in sich geschlossenes System der internationalen Strafrechtshilfe schaffen; dies würde dazu führen, dass das IRG für Praktiker in der Anwendung erhebliche Schwierigkeiten bereithält. 

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