Drei Überlegungen zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

von Wiss. Mit. Henning Lorenz, M.mel. und Sascha Sebastian, M.mel

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Abstract
Der Umgang mit wiederholt auffällig werdenden Bagatelltätern ist kein Ruhmesblatt für die Justiz.[1] Von den jährlich ca. 50.000 Personen, welche eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen, kann vielen nicht mehr zur Last gelegt werden, als die unbefugte Inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittels. Die Kosten für die Staatskasse sind beachtlich. Der Beitrag untersucht die Hintergründe dieses unbefriedigenden Zustandes und zeigt mögliche Auswege auf.

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